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Pflegeversicherung

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Eine Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung, die Fälle der Pflegebedürftigkeit als Maßnahme der Pflegevorsorge abdeckt. Sie erfasst im Allgemeinen auch die häusliche Pflege.

Man unterscheidet die gesetzlichen Pflegeversicherungen (Pflichtversicherungen), die privaten Pflegeversicherungen und die Pflegezusatzversicherungen (freiwillige Privatversicherungen).

Zu den gesetzlichen Pflegeversicherungen einzelner Länder:

Deutschland

Sie ist gemäß Pflegeversicherungsgesetz (Elftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XI) der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert. Wer privat krankenversichert ist, muss bei seiner privaten Krankenkasse eine Pflegeversicherung abschließen.

Österreich

Die Pflegeversicherung ist eine freiwillige, begünstigte Selbst- oder Weiterversicherung der Pensionsversicherung. Dabei gibt es ein staatliches Pflegegeld nach Bundespflegegeldgesetz[1], sowie eine Familienhospizkarenz für die Betreuung sterbender Angehöriger und schwerstkranker Kinder, die ebenfalls über die Pensions- oder die Krankenversicherung abgedeckt ist.[2] Siehe auch Hausbetreuungsgesetz.

Schweiz

Es gibt keine explizite Pflegeversicherung, diese ist Bestandteil der obligatorischen Krankenversicherung.[3]

  1. Versicherungsmöglichkeiten. In: Bürger/innen » Soziales und Notfälle » Pflegevorsorge » Pflegende Angehörige. HELP.gv.at, Bundeskanzleramt Österreich, 1. August 2008, abgerufen am 17. August 2008.
  2. Versicherungsmöglichkeiten. In: Wirtschaft » Mitarbeiter/innen » Dienstverhinderung » Familienhospizkarenz. HELP.gv.at, 1. August 2008, abgerufen am 17. August 2008.
  3. Ruedi Spöndlin: Pflegeversicherung. In: SOCIALinfo Wörterbuch der Sozialpolitik. Abgerufen am 17. August 2008.