Simultankirche
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Der Ausdruck Simultankirche oder Simultaneum bezeichnet einen von mehreren christlichen Konfessionen gemeinsam genutzten Sakralbau.
In der Kurpfalz wurde am 29. Oktober 1698 von der Obrigkeit das Simultaneum eingeführt. Die Reformierten müssen ihre Kirchen für den katholischen Gottesdienst öffnen. Die Katholiken behalten jedoch ihre Kirchen allein. Insgesamt erlangten die Katholiken ein Mitbenutzungsrecht von 240 Kirchen. Durch Erlass vom 29. März 1707 wurde das Simultaneum in der Kurpfalz wieder aufgehoben.
Simultankirchen sind z.B.:
- der Altenberger Dom
- die Althaldensleber Kirche
- der St. Petri Dom in Bautzen
- die spätgotische Simultankirche St. Maria und St. Christopherus in Bechtolsheim
- St. Martin in Biberach an der Riß
- Hahn (Hunsrück)
- Otterberg
- die Friedenskirche (Saarbrücken)
- mehrere Kirchen im Elsass
- die Stiftskirche / Kirche St. Juliana in Mosbach
Siehe auch: Ökumene, Simultaneum mixtum