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Ermittlungsrichter

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Ermittlungsrichter (auch: Untersuchungsrichter oder Jourrichter) sind Amtsträger mit richterlicher Unabhängigkeit, denen im Rahmen von Strafuntersuchungen bestimmte Aufgaben zukommen.

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Rechtslage in der Schweiz

Die Funktion des Untersuchungsrichters existiert in der Schweiz auf verschiedenen Ebenen: neben kantonalen Untersuchungsrichtern gibt es auch solche, deren Zuständigkeit auf Bundesrecht fusst (z. B. eidg. Untersuchungsrichter, Untersuchungsrichter der Militärjustiz). Im Gegensatz zu den militärischen sind die meisten zivilen Untersuchungsrichter zum Erlass von Strafmandaten befugt.

In der vereinheitlichten StPO sind keine Untersuchungsrichter mehr vorgesehen; sie werden durch Staatsanwälte (und besondere Gerichte) ersetzt. Die militärischen Untersuchungsrichter werden durch diese Revision nicht ersetzt.

Einzelnachweise