Personalfachkaufmann
Der Abschluss '"Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)"' ist eine branchenorientierte öffentlich-rechtlich anerkannte Aufstiegsfortbildung mit Schwerpunkt Personalmanagement. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage einer Besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer[1]. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in aller Regel über einen privaten Bildungsträger.
Geschichte der Aufstiegsfortbildung
Die Prüfung zum/zur geprüften Personalfachkaufmann/frau (IHK) wurde in der Bundesrepublik Deutschland erstmals in den 70er Jahren durch Verabschiedung einer Besonderen Rechtsvorschrift durch die zuständigen Berufsbildungsausschüsse der Industrie- und Handelskammern eingerichtet.
Berufsbild
In der Personalverwaltung sorgen Personalfachkaufleute (IHK) für eine effiziente Personalabrechnung in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen. Personalfachkaufleute (IHK) führen auch Verhandlungen mit dem Gesamtbetriebsrat. Zudem befassen sich mit arbeitsrechtlichen und arbeitsvertragsrechtlichen Gegebenheiten, führen Personalakten, planen die Termine für Einstellungs- und Personalgespräche und sorgen dafür, dass die entsprechenden Unterlagen bereitstehen. Darüber hinaus beschäftigen sie sich mit der Planung und dem Einsatz von Arbeitskräften, entwickeln Qualifikationsbedingungen für offene Stellen und führen die Einstellungsgespräche. Außerdem beraten Personalfachkaufleute die Geschäftsleitung hinsichtlich der Kostenminimierung und der Optimierung von Personaleinsätzen. Darüber hinaus sind Personalfachkaufleute an Projektarbeiten beteiligt und übernehmen dabei eigene Fachaufgaben. Zu solchen Projekten zählt beispielsweise die Einführung von Systemen der Mitarbeiterbeurteilung oder der Kompetenzentwicklung. Personalfachkaufleute (IHK) leiten meist den zentralen Bereich Personal. In der Personalplanung und -beschaffung sind sie für die Definition von Aufgabenbereichen und Positionen sowie die Entwicklung und Umsetzung entsprechender Stellenpläne zuständig. Anhand der Stellenpläne ermitteln sie den Personalbedarf und entwickeln geeignete Strategien zur Personalbeschaffung.
Im Bereich Personalentwicklung ermitteln sie Mitarbeiterqualifikationen und erstellen nach Abgleich mit den jeweiligen Stellenanforderungen Fortbildungspläne zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter. Personalfachkaufleute (IHK) steigen meistens als Personalreferenten in Unternehmen ein und leiten den Bereich Personal in Großunternehmen mit mehreren Zweigstellen, die jeweils eigene Personalabteilungen unterhalten. In der Personalplanung und -beschaffung sind sie für die Definition von Aufgabenbereichen und Positionen sowie die Entwicklung und Umsetzung entsprechender Stellenpläne zuständig. Anhand der Stellenpläne ermitteln sie z.B. den Personalbedarf und entwickeln geeignete Strategien zur Personalbeschaffung. Im Bereich Personalentwicklung ermitteln sie Mitarbeiterqualifikationen und erstellen nach Abgleich mit den jeweiligen Stellenanforderungen Fortbildungspläne zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter. In transnational agierenden Unternehmen sind sie auch für die internationale Personalarbeit verantwortlich, beispielsweise für die Entsendung von Fachkräften ins Ausland oder die Korrespondenz mit den Personalabteilungen der ausländischen Zweigstellen. Zu ihrem Aufgabengebiet können darüber hinaus die Kontaktpflege zu Hochschulen, z.B. im Rahmen von Firmenbörsen und -messen sowie das Erstellen personalrelevanter Statistiken gehören. Sie erledigen die Post und die Korrespondenz, kümmern sich um Gehaltsabrechnungen und die Zeiterfassung. Darüber hinaus buchen sie Geschäftsvorgänge und bereiten Sitzungen organisatorisch vor. Sie managen auch das Personalbüro oder einen bestimmten Aufgabenbereich. Zudem kümmern sie sich um die Einbindung des Personalbereichs in die Gesamtorganisation des Unternehmens und nehmen Leitungs- und Führungsaufgaben wahr. Zum Beispiel koordinieren sie die Aus- und Weiterbildung und betreuen Mitarbeiterdateien. Auch das Überwachen der Controllinginstrumente oder der Abrechnungssysteme gehört zu ihren Tätigkeiten, ebenso wie ein Großteil der Personalverwaltungsaufgaben, die sie eigenständig bearbeiten. Voraussetzung für eine Weiterbildung
Zulassung
Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung wird vorausgesetzt: eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis; oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis; oder ohne Berufsausbildung aber mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis[1].
Als einschlägige Berufspraxis wird nur anerkannt, was im wesentlichen Sinne mit Personalarbeit in Verbindung gebracht wird. Wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann ebenfalls zugelassen werden (Diese Regelung wird aber nur sehr selten angewendet).
Ausbilder-Eignung
Zusätzlich muss die Ausbilderprüfung (auch AdA-Schein genannt) abgelegt werden, nur wer als Ausbilder anerkannt ist (durch bestehen der Ausbilderprüfung), wird in Deutschland zur IHK-Abschlussprüfung für Personalfachkaufleute zugelassen.
IHK-Prüfung
Die Prüfungsverordnung ist bundesweit einheitlich, die Prüfungstermine für die schriftlichen Prüfungen sind immer im April (Frühjahrsprüfung) oder Oktober (Herbstprüfung). Die Prüfungsverordnung wird durch das Bundesministerium für Bildung erlassen.[2] Die IHK-Abschlussprüfung besteht aus zwei Prüfungsbereichen:
Schriftliche Prüfungen:
1. Tag: Personalarbeit organisieren und durchführen (Zeitumfang = 120 Minuten) Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (Zeitumfang = 160 Minuten)
2. Tag: Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (Zeitumfang = 160 Minuten) Personal- und Organisationsentwicklung steuern (Zeitumfang = 160 Minuten)
Mündliche Prüfung:
Die mündliche Prüfung die ca. 6 bis 8 Wochen nach der schriftlichen statt findet, erfolgt in Form einer Präsentation mit anschließendem situationsbezogenem Fachgespräch. Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus.
Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die "Geschäftsführung" (IHK-Prüfungsausschuss) verstanden. Der Prüfungsteilnehmer soll der "Geschäftsführung" einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag unterbreiten und in Form einer Präsentation darlegen, wie er am besten praxistypische Lösungen für das Personalmanagement umsetzt. Präsentation (Zeitumfang = ca. 10 Minuten) und situationsbezogenes Fachgespräch (Zeitumfang = ca. 20 Minuten) sollen zusammen höchstens 30 Minuten dauern.
Fortbildungsdauer
Die Fortbildung zum Personalfachkaufmann wird von Weiterbildungsanbietern sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend[3] zwischen drei und 24 Monaten angeboten.
Vergütung
Das Anfangsgehalt von Personalfachkaufleuten (IHK) liegt bei ca. 3.000€ brutto im Monat und ist im wesentlichen abhängig von der Größe der Personalverantwortung.
Weiterbildung
Der erfolgreiche Weiterbildungsabschluss zum Personalfachkaufmann/frau (IHK) berechtigt (auch ohne Abitur) in den meisten Bundesländern ab dem Sommersemester 2010 zur Aufnahme eines Bachelor-Studiums an einer Universität oder einer Fachhochschule, in der Regel Bachelor-Studium im Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss B.A. (Bachelor of Arts).
Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten für Personalfachkaufleute (IHK) sind: geprüfter Betriebswirt (IHK) Betriebswirt (VWA)
Berühmte Personalfachkaufleute (IHK)
Folgende Persönlichkeiten haben eine Weiterbildung zum Personalfachkaufmann (IHK) absolviert: Walter Lübcke (* 1953), deutscher CDU-Politiker, seit 2009 Regierungspräsident des hessischen Regierungsbezirks Kassel Erich Klemm (* 1954), deutscher Gewerkschafter seit 1999 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Daimler AG.