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Rettungstauchen

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Unter Rettungstauchen oder auch Einsatztauchen versteht man das Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen. Beispielsweise können hier Taucher der Wasserwacht, der DLRG oder der Feuerwehr zum Einsatz kommen. Aufgaben sind die Personenrettung, Leichenbergung oder Bergung von Fahrzeugen bzw. anderen Gütern aus dem Wasser. Rettungstaucher tauchen immer mit Leine und werden immer von einem Signalmann unterstützt, der über die Leine oder eine Drahtfunkeinrichtung Anweisungen an den Taucher gbt.

Das Tauchen unter oft schwierigen Bedingungen stellt hohe körperliche und psychische Anforderungen an die Einsatzkräfte. Oftmals muss unter starkem Zeitdruck gearbeitet werden und in vielen Gewässern herrschen außerdem äußerst schlechte Sichtverhältnisse. Die Taucher müssen daher eine in der Regel ein bis zwei Jahre andauernde Ausbildung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren. Weiterhin müssen aktive Rettungstaucher zum Erhalt ihres Rettungstauchscheins jährlich eine bestimmte Anzahl an Tauchgängen absolviert haben.

In Deutschland sind, um Rettungstaucher im Sinne der GUV-Regel 2101 zu bleiben, jährlich mindestens 10 Tauchgänge unter Einsatzbedingungen durchzuführen, wobei diese Tauchgänge insgesamt mind. 300 min. umfassen müssen. Zusätzlich müssen die Taucher dort einmal jährlich ihre gesundheitliche Eignung gemäß G31 (Überdruck) ärztlich überprüfen lassen.