Unternehmensverbindung
Definition
Unter Unternehmensverbindungen versteht man den Zusammenschluss von bisher rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen zu größeren Wirtschaftseinheiten. Dabei ist es nicht zwingend, daß die Selbstständigkeit der einzelnen Unternehmen im Bereich wirtschaftlicher Entscheidungen aufgehoben wird. Bei Unternehmenszusammenschlüssen wird zwischen Kooperation und Konzentration unterschieden.
Formen
Kooperation
Kooperation bezeichnet die freiwillige Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmen zur Durchführung von Großprojekten oder zur Durchsetzung gemeinschaftlicher Interessen gegenüber Dritten. Die Merkmale der Kooperation sind zum einen die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen durch Abstimmung von Funktionen oder der Ausgliederung von Funktionen und Übertragung der Entscheidungsfindung auf eine gemeinschaftliche Einrichtung (z.B. in Form einer Offenen Handelsgesellschaft - OHG). Zum anderen müssen die verbundenen Unternehmen ihre rechtliche Selbstständigkeit und auch ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit in den Bereichen bewahren, die nicht dem Kooperationsvertrag unterworfen sind.
Konzentration
Die Konzentration beschreibt dagegen den Zusammenschluss von Unternehmen unter Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Die rechtliche Selbstständigkeit bleibt aber weiterhin bestehen. Hauptmerkmal von Unternehmenskonzentrationen ist die Unterordnung der zusammengeschlossenen Unternehmen unter eine einheitliche Leitung. Dies geschieht entweder durch Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung durch das beherrschende Unternehmen oder durch Abschluß eines Beherrschungsvertrages. Geben die Unternehmen beim Zusammenschluß auch ihre rechtliche Selbstständigkeit auf, spricht man von einer Fusion. Eine Fusion liegt immer dann vor, wenn entweder ein Unternehmen durch Aufnahme in ein bereits bestehendes Unternehmen eingegliedert wird oder durch Neubildung, bei der zwei Unternehmen A und B ein neues Unternehmen C bilden.
Die wirtschaftliche Entwicklung hin zu globalisierten Märkten und die zunehmende Mechanisierung und Automatisierung von Produktions- und Absatzprozessen, als auch die Sicherung von Rohstoff- und Energieressourcen sowie immer aufwändiger werdende Forschungs- und Entwicklungsprojekte führen zu verstärkten Konzentrationstendenzen bei größeren Unternehmen. Dadurch werden kleine und mittlere Unternehmen zu Kooperationen gezwungen, um am Markt bestehen zu können. Hier zeigt sich die Tendenz der freien Marktwirtschaft, zu allmählicher Selbstzerstörung durch Aufhebung des freien Wettbewerbs auf Grund von Kooperationen und Konzentrationsbestrebungen der Unternehmen. Um den Marktprozeß aufrecht zu erhalten, hat der Gesetzgeber deshalb gesetzliche Regeln geschaffen, die wettbewerbsbeschränkendes Marktverhalten von Unternehmen einschränkt bzw. ganz verbietet. In Deutschland sind diese Regeln im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zusammengefasst.
Zielsetzungen
Allgemeine Ziele
Hauptziel eines Unternehmenszusammenschlusses ist es, langfristig den Gewinn zu maximieren. Die einzelnen Schritte zu diesem Ziel sind:
- Wachstum: Beim Wachstum wird zwischen einem internen und einem externen Wachstum unterschieden:
- Das interne Wachstum ist ein natürliches Wachstum von innen heraus, d.h. Kapazitäten werden ausgebaut aufgrund von steigender Nachfrage bzw. eines steigenden Marktanteils. Internes Wachstum ist vor allem auf neuen, prosperierenden Märkten mit nur wenig Konkurrenz möglich (z.B. Biotechnologie).
- Heute findet man mehr und mehr vor allem große Unternehmen, die durch externes Wachstum versuchen, neue Märkte zu erschließen. Sie gehen dafür teilweise oder als Gesamtes mit anderen Unternehmen Verbindungen ein. Häufig wird dabei ein Unternehmen von einem anderen übernommen (siehe z.B. Daimler und Chrysler oder, als Beispiel für eine feindliche Übernahme, Vodafone und Mannesmann).
- Erhöhung der Wirtschaftlichkeit: Hierfür wird gerne der Synergieeffekt angeführt. Durch den Abbau bzw. durch die Zusammenlegung von doppelt vorhandenen Abteilungen nach dem Zusammenschluß - wie beispielsweise die Finanzbuchhaltung oder die Personalabteilung - werden Rationalisierungseffekte erzielt. Auch der Austausch von in den Unternehmen vorhandenem Know-How soll Steigerungen der Wirtschaftlichkeit bringen.
- Minderung des Risikos: Durch Aufteilung des Risikos auf mehrere Partner bei der Kooperation bzw. durch Diversifikation in neue Produkte und Märkte bei der Konzentration soll das Risiko für die zusammengeschlossenen einzelnen Unternehmen geringer werden.
Ziele für einzelne Unternehmensbereiche
Beschaffungsbereich
Durch gemeinschaftliches Auftreten am Beschaffungsmarkt kann eine Verbesserung der Verhandlungsposition gegenüber starken Lieferanten erreicht werden. Günstigere Konditionen (Lieferbedingungen, Zahlungskonditionen) und - durch entsprechend größere Einkaufsmengen - günstigere Beschaffungspreise können durchgesetzt werden. Vor allem Handelsunternehmen haben sich zu Einkaufsgenossenschaften zusammengeschlossen. Industrieunternehmen verfolgen dagegen andere Ziele: Bei ihnen steht vor allem die Risikominderung bei der Rohstoffversorgung, sowohl quantitativ als auch qualitativ, im Vordergrund. Hier werden Verbindungen mit Unternehmen der vorgelagerten Produktionsstufe (Rohstoffgewinnungsbetriebe) eingegangen.
Produktionsbereich
Ziel ist es die Verbesserung der Produktionsprozesse hinsichtlich Menge, Qualität, Ort und Zeit zu optimieren. Weitere Einsparungspotenziale werden in der Verfahrenstechnik durch Typisierung und Normung erreicht.
Finanzierungsbereich
Die hohen finanziellen Belastungen vor allem bei Großprojekten, kann ein einzelnes Unternehmen meist nicht alleine tragen. Daher gehen Unternehmen Kooperationen untereinander ein, um solche Projekte doch durchführen zu können. Der Zusammenschluß zu einer Arbeitsgemeinschaft bzw. einer Projekt-Holding sollen die Finanzierungsmöglichkeiten erweitern und das Risiko auf mehrere Partner verteilen.
Absatzbereich
Zusammenschlüsse in diesem Bereich haben als Motiv vor allem die Verbesserung der Absatzmöglichkeiten durch eine gemeinsame Vertriebsorganisation. Durch Koordinierung der Absatzmärkte und Marketingmaßnahmen wird der Vertrieb von Produkten rationeller gestaltet.
Formen von Unternehmensverbindungen
Konsortium
Konsortien sind Unternehmensverbindungen auf vertraglicher Basis zur Abwicklung genau definierter Aufgaben. Nach Erfüllung dieser Aufgaben lösen sie sich wieder auf. Als Gesellschaftsform wird normalerweise die Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewählt. Am häufigsten anzutreffen sind Bankkonsortien, die zum Zwecke der Emmission von Wertpapieren oder Aktien bzw. zur Vergabe von größeren Krediten gebildet werden. In der Industrie werden Konsortien hauptsächlich gebildet, um Großprojekte durchführen zu können.
Kartell
Kartelle werden durch Vertrag zwischen Betrieben geschlossen mit dem Ziel, den Wettbewerb zwischen den an ihm beteiligten Unternehmen einzuschränken. Die rechtliche und organisatorische Selbstständigkeit bleibt nach außen hin erhalten, allerdings werden die vertriebsorganisatorischen Maßnahmen beschnitten. Durch ein Kartell soll eine Beherrschung des Marktes durch Koordinierung und abgestimmtes Verhalten der zusammengeschlossenen Unternehmen erreicht werden.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verbietet in Deutschland grundsätzlich Preis-, Qouten- und Gebietskartelle. Der Erlaubnis bedürfen:
- Rationalisierungskartelle zur besseren Ausnutzung von Kapazitäten in der Produktion.
- Exportkartelle, wenn sich die Absprachen auch auf das Inland auswirken.
- Importkartelle, wenn gegen ausländische Monopole angegangen werden soll.
- Strukturkrisenkartelle.
- Das sogenannte Ministerkartell, das dann vorliegt, wenn der Wirtschaftsminister ein Kartell trotz gegenteiliger gesetzlicher Lage erlaubt, da es für das Gemeinwohl erforderlich ist.
Nur meldepflichtig sind Kartelle dann, wenn sie nicht marktschädlich sind wie z.B.:
- Konditionenkartelle zur Festlegung einheitlicher Zahlungs- und Lieferkonditionen.
- Rabattkartelle.
- Spezialisierungskartelle.
- Kooperationskartelle, bei denen kleine und mittlere Betrieb zusammenarbeiten, um rationeller produzieren zu können.
- Normen- und Typenkartelle.
- Angebots- und Kalkulationsschemakartelle.
- Exportkartelle, solange sie sich nicht auf das Inland auswirken.
Die Einhaltung der oben genannten Regeln überwacht das Bundeskartellamt.
Syndikat
Das Syndikat ist die straffste Form eines Kartells. Die wirtschaftliche und rechtliche Unabhängigkeit wird von den beteiligten Unternehmen teilweise aufgegeben. Kernfunktionen wie der Absatz oder die Beschaffung werden an eine selbstständige Handelsgesellschaft übertragen. Syndiakte sind in Deutschland grundsätzlich verboten.
Joint Venture
Joint Ventures sind von zwei oder mehreren Unternehmen gemeinsam getragene körperschaftliche Gebilde, die in irgendeiner Form mit der Führung des Stammunternehmens verbunden sind. Das Joint Venture wird aufgrund der wachsenden Bedeutung von strategischen Allianzen immer beliebter. Bei dieser Form der Unternehmensverbindung werden einzelne Unternehmensaktivitäten nicht nur organisatorisch verknüpft, sondern es werden auch die notwendigen Ressourcen in eine rechtlich selbstständige Einheit von den beteiligten Unternehmen eingebracht. Joint Ventures werden vor allem auf internationaler Ebene abgeschlossen, um die spezifischen Kenntnisse des ausländischen Partners auf dessen Markt zu nutzen. Osteuropäische Länder schreiben Joint Ventures mit inländischen Unternehmen teilweise vor, ehe sie ausländische Unternehmen überhaupt Zutritt zum Markt des Landes gewähren.
Strategische Allianz
Eine strategische Allianz ist eine Partnerschaft, bei der die Handlungsfreiheit der beteiligten Unternehmen in den von der Kooperation betroffenen Bereichen maßgeblich eingeschränkt ist. Eine solche Verbindung wird von den beteiligten Unternehmen dann eingegangen, wenn ihre langfristige Existenz und ihr langfristiger Erfolg von einer Kooperation abhängen. Mit ihr sollen folgende Kernfragen beantwortet werden:
- Wahl attraktiver Märkte,
- Verteidigung und Ausbau von Wettbewerbspositionen sowie
- Erhaltung und Stärkung von Kernkompetenzen.
Kurz gesagt geht es darum, Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz zu erlangen.
Wesentliche Gründe für das verstärkte Eingehen von strategischen Allianzen liegen u.a.:
- in den ausgeprägten Globalisierungstendenzen der Absatz- und Beschaffungsmärkte,
- den verkürzten Produktlebenszyklen und den gestiegenen Kosten für Forschung und Entwicklung für neue Produkte,
- den Chancen durch den Austausch von technischem Know-How,
- der Erreichung von Economies of Scale, da die in den Unternehmen anfallenden Fixkosten auf größere Outputmengen verteilt werden können,
- der Vermeidung von Anti-Trust-Klagen, Umgehung von nationalen Handelsbeschränkungen und der schnelleren Durchsetzung von technischen Standards.
Konzern
Nach §118 Aktiengesetz (AktG) bilden ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen einen Konzern. Die einzelnen Unternehmen gelten dann als Konzernunternehmen. Die rechtliche Selbstständigkeit der abhängigen Unternehmen belibt dabei weiterhin bestehen, jedoch verlieren sie ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit. In Deutschland sind rund 90% der Aktiengesellschaften und rund 50% der Personengesellschaften in Konzernen bzw. konzernähnlichen Strukturen organisiert.
Beim Konzern werden zwei Grundtypen unterschieden. Der Gleichordnungskonzern liegt bei Gleichstellung der Unternehmen ohne Über- oder Unterordnungsverhältnis vor. Man spricht dann von Schwestergesellschaften. Beim Unterordnungskonzern spricht man dagegen von einer Muttergesellschaft und einer Tochtergesellschaft.