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Corinna Werwigk-Hertneck

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Corinna Werwigk-Hertneck (* 23. November 1952 in Stuttgart) ist eine deutsche Politikerin der FDP/DVP und war Justizministerin und Ausländerbeauftragte im Bundesland Baden-Württemberg. Sie ist evangelisch[1] und verheiratet und hat zwei erwachsene Söhne sowie Enkelkinder.

Ausbildung und Beruf

Von 1972 bis 1977 studierte sie Rechtswissenschaften in Kiel und Tübingen. Nach der Referendarzeit in Stuttgart arbeitete sie seit 1981 als Rechtsanwältin.

Als Fachanwältin für Familienrecht und als Fachanwältin für Erbrecht arbeitet in einer eigenen Kanzlei Werwigk-Hertneck, Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft in der Stuttgarter Stadtmitte.

Politische Tätigkeit

Im Jahr 1996 war Corinna Werwigk-Hertneck für die FDP, der sie seit 1984 angehört, Kandidatin für das Amt des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Stuttgart. Im Jahr 1997 wurde in den FDP-Landesvorstand Baden-Württemberg gewählt. Zwei Jahre später, im Jahr 1999, zog sie für die FDP in den Gemeinderat der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart ein und wurde zudem stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Durch Ministerpräsident Erwin Teufel wurde sie im Jahr 2002 als Justizministerin in das Kabinett von Baden-Württemberg berufen. Zusätzlich übernahm sie das Amt der Integrationsbeauftragten der Landesregierung. Von Juli 2004 an war sie stellvertretende Landesvorsitzende der baden-württembergischen FDP. Von diesem Amt trat sie 2005 zurück.

Seit 2003 ist sie Vorsitzende des FDP-Bundesfachausschusses Innen und Recht.

Am 22. Juli 2004 trat sie von ihren Regierungsämtern zurück, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen sie aufgenommen hatte. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe im Sommer 2004 in mehreren Telefonaten Wirtschaftsminister Walter Döring Details aus den Ermittlungen gegen ihn mitgeteilt. Werwigk-Hertneck bestreitet diesen Vorwurf. Am 27. September 2007 verurteilte das Landgericht Stuttgart Frau Werwigk-Hertneck zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus soll sie eine Geldauflage in Höhe von 30.000 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im Sommer 2004 ihrem Ministerkollegen und Parteifreund Walter Döring am Telefon Details über Ermittlungen gegen ihn mitgeteilt hatte. Die durch Werwigk-Hertneck eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof am 16. April 2008 verworfen.[2]

Auszeichnungen

Quellen

  1. http://www.fdp-bw.de/personen/pernum.php3?num=74
  2. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2008 zum Beschluss vom 16. April 2008 – 1 StR 83/08
  3. [1], Internetseite der juristischen Vereinigung Phi Delta Phi Richard v. Weizsäcker Inn, abgerufen am 04. Dezember 2010