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Arbeitnehmer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Arbeitnehmer sind nichtselbstständig erwerbstätige Personen. Dazu zählen die Angestellten, die Arbeiter und Auszubildende.

Keine Arbeitnehmer sind

  1. Kinder und Jugendlichen, die noch in die Schule gehen,
  2. Arbeitslosen,
  3. Selbstständige und
  4. Rentner und Pensionäre.

Arbeitnehmer werden von den Arbeitgebern angestellt.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben Tarifautonomie und verhandeln in regelmäßigen Abständen über die Löhne.

Verwandte Themen:

Gewerkschaft, Arbeitsmarkt, Betriebsrat, Hartz-Konzept