Teilanerkenntnis
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Das Teilanerkenntnis ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine bedingungsfeindliche Prozesshandlung, durch die der Partei Beklagte einen Teil des streitgegenständlichen Anspruchs anerkennt. Das Gericht kann in einem solchen Fall durch Teilanerkenntnisurteil entscheiden, gegen das dem Beklagten kein Rechtsmittel zusteht. Im Anwaltsprozess muss das Teilanerkenntnis durch den Rechtsanwalt erklärt werden.
siehe auch: Anerkenntnis