Sozialgesetzbuch (Deutschland)
Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des Sozialrechts (im formellen Sinn). Im SGB sind die wesentlichen Bereiche dessen geregelt, was heute dem Sozialrecht zugerechnet wird; außerhalb des SGB bleiben insbesondere solche sozialrechtlichen Rechtsmaterien, die nur einen zeitlich oder personell beschränkten Anwendungsbereich haben.
1969 hat der Gesetzgeber mit der Konzeption einer Zusammenfassung von zahlreichen Einzelgesetzen zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk begonnen, die inzwischen sehr weit fortgeschritten ist. Das SGB enthält sowohl Regelungen über die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, die früher in der Reichsversicherungsordnung kodifiziert waren, als auch über jene Teile des Sozialrechts, die nicht den Charakter einer Versicherung tragen, sondern als Leistungen staatlicher Fürsorge aus Steuermitteln finanziert werden.
Das Sozialgesetzbuch gliedert sich in bisher zwölf Bücher, die jeweils nur in sich mit fortlaufenden Paragraphen nummeriert sind und daher gesetzestechnisch als jeweils eigenständige Gesetze gelten:
- Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I [1]) - Allgemeiner Teil -, in Kraft seit 1. Januar 1973, enthält die grundlegende Programmatik des SGB sowie Definitions- und Verfahrensvorschriften
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II [2]) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, in Kraft seit 1. Januar 2005, enthält die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen über 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese über kein (ausreichendes) Arbeitseinkommen verfügen;
- Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III [3]) - Arbeitsförderung -, in Kraft seit 1. Januar 1998, betrifft die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA): (Arbeitsvermittlung und Leistungen bei Arbeitslosigkeit)
- Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV [4]) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -, in Kraft seit 1. Januar 1974, regelt neben dem Recht des Gesamtsozialversicherungsbeitrags sowie der Definition sozialversicherungsrechtlicher Grundbegriffe vor allem die Verfassung der Sozialversicherungsträger (Organisation, Sozialversicherungswahlen, Haushalts- und Rechnungswesen)
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V [5]) - Gesetzliche Krankenversicherung -, in Kraft seit 1. Januar 1989, betrifft Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.).
- Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI [6]) - Gesetzliche Rentenversicherung -, in Kraft seit 1. Januar 1992, betrifft Organsiation und Leistungen der Träger der Deutschen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, Rente wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten; Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sonstigen Rehabilitation).
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII [7]) - Gesetzliche Unfallversicherung -, in Kraft seit 1. Januar 1997, betrifft Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gewerblichen und der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallkassen der öffentlichen Hand für die Versicherungsfälle Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit.
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII [8]) - Kinder- und Jugendhilfe -, in Kraft seit 1. Januar 1991, betrifft Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (insbes. Jugendämter) an hilfebedürftige Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern.
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX [9]) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -, in Kraft seit 1.7.2001.
- Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X [10]) - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -, in Kraft seit 1. Januar 1980/1. Januar 1982.
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI [11]) - Soziale Pflegeversicherung -, in Kraft seit 1. Januar 1995.
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII [12]) - Sozialhilfe -, in Kraft seit 1. Januar 2005.
Als besondere Bestandteile des Sozialgesetzbuches gelten nach § 68 SGB I auch mehrere derzeit noch in speziellen Gesetzen geregelte Bereiche: Ausbildungsförderung; Alterssicherung der Landwirte; Krankenversicherung der Landwirte; Kriegsopferversorgung; Opferentschädigung; Adoptionsvermittlung; Unterhaltssicherung u.a.
Siehe auch: Fürsorge, Sozialamt, Jugendamt, Jugendhilfe, Versorgung, Entschädigung, Sozialstaat, Sozialhilfe, Kindergeld, Grundsicherung, Erziehungsgeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II, Vorsorgesystem, Versicherungspflicht, Krankenkasse, BAföG, Versicherungsnummer
Weblinks
- Gesetzestexte (siehe SGB 1 - SGB 11)
- Alle Sozialgesetzbücher als Nachschlagewerk mit Volltextsuche
- Sozialgesetzbücher mit Erläuterungen, insb. zu SGB II und SGB XII