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Häftlingsfreikauf

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Als Häftlingsfreikauf hat man inoffizielle Geschäfte zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. Dabei hat die Bundesrepublik der DDR eine bestimmte Summe Devisen oder Waren bezahlt, um im Gegenzug politische Gefangene freizukaufen. Die Gefangenen wurden anschließend freigelassen und in die Bundesrepublik ausgebürgert.

Das Diakonische Werk der EKD in Stuttgart spielte bei der Vermittlung eine gewisse Rolle, da die Kontakte zwischen den Kirchen und Gemeinden in Deutschland eng waren, von der SED geduldet wurden und viel Geld von West nach Ost floß.

Die Geschäfte begannen während der Regierungszeit Adenauers Rainer Candidus Barzel und dauerten bis zur Wiedervereinigung. Sie wurden inoffiziell auf Regierungsebene ausgehandelt. Nachdem es zu Beginn noch um Einzelfälle ging, wurde das Geschäft im Laufe der Zeit zunehmend organisierter geregelt. Im Laufe der Zeit wurde pro Häftling durchschnittlich 40.000 DM abgerechnet, je nach Ausbildung auch mehr.

Insgesamt wurden 33.755 Häftlinge freigekauft.

Die Handlungen wurden dabei auch kritisch gesehen. So wurde zum einen das Potential der DDR-Opposition geschwächt und der Druck gegenüber der DDR-Führung verringert. Andererseits war beiden Staaten daran gelegen, eine Wiederholung des blutigen Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu vermeiden.

Literatur

Ludwig A. Rehlinger: Freikauf. Die Geschäfte der DDR mit politisch Verfolgten. Berlin 1991. ISBN: 3-550-07503-0