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Diskussion:Naturpark

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. August 2005 um 07:50 Uhr durch Tilman Kluge (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Inwieweit dienen Naturparks der Nachhaltigkeit oder dem Naturschutz? Letzteres wird durch die Satzungen der enthaltenen Naturschutzgebiete erreicht. Die Ausweisung als Naturpark führt nach meinem Wissen zu keinem höherem Schutzstatus, sondern ist eher tourismuswirksam und somit - ganz fundamentalitisch gesehen - hinsichtlich Nachhaltigkeit und Naturschutz eher kontraproduktiv ;-) --A0QToF

Das ist nicht richtig. Gerade Naturparke haben (vor allem, soweit die kommunale Zweckverbände sind, vgl. z.B. §8 KGG Hessen) die Aufgabe, die Besucherlenkung in tourismusintensiven Gebieten, z.B. Hochtaunus (Naturpark Hochtaunus), so in den Griff zu bekommen, daß sich zum einen verschiedene Nutzerinteressen (z.B. Mountainbike u. Wanderer) vertragen und daß darüber hinaus das gesamte Besucherlenkungssystem naturverträglich ist also eine "Win-Win-Situation" herbeigeführt wird.--TILMAN KLUGE

Ich habe den Satz "Im Übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzbuches." gestrichen. Die Eingriffsregelung und Naturparke sind rechtlich völlig verschiedene Baustellen. Und was nach Landesrecht nach Maßgabe der Eingriffsregelung genehmigungsfrei bleibt, bleibt das auch im Naturparkbereich, es sei denn, spezielle Rechtsverordnungen LSVO,...) incl. der jeweiligen NaturparkVO vor Ort bestimmen anderes. Vor allem im besidelten Bereich, in dem Die Eingriffsregelung nach Maßgabe des BNatSchG nicht gilt, gilt sie auch im Bereich von Naturparken nicht. Und ein Bundesnaturschutgesetzbuch gibt´s auch nicht. --TILMAN KLUGE 07:49, 8. Aug 2005 (CEST)