Deutsches Reich
Das Deutsche Reich wurde am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles gegründet, als unter Federführung von Bismarck der preußische König Wilhelm I. (1797-1888) zum Deutschen Kaiser ausgerufen wurde. Am 16. April 1871 tritt die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft. Schon kurz nach der Reichsgründung erfolgte ein Wirtschaftsaufschwung, genannt, die "Gründerjahre". Danach schloss sich eine wirtschaftliche Depression an, die "Gründerkrise".
Es war bis zur Abdankung des Kaisers Wilhelm II. im Jahr 1918 eine konstitutionelle Monarchie. Deshalb wurde es umgangssprachlich auch "Kaiserreich" genannt. Als Mangel wurde seinerzeit angesehen, dass Österreich nicht Bestandteil des Reiches wurde. Das Reich wurde deshalb auch kleindeutsch genannt. Das Deutsche Kaiserreich mit der Reichshauptstadt Berlin war ein aus verschiedenen deutschen Staaten ohne Österreich bestehender Bundesstaat; die einzelnen Staaten schickten ihre Vertreter in den Bundesrat, während der Reichstag von der männlichen Bevölkerung direkt mit einem absoluten Mehrheitswahlrecht gewählt wurde. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte war der deutsche Kaiser, der gleichzeitig König von Preußen war.
Nach der Revolution 1918 wurde eine republikanische Verfassung mit einem gewählten Präsidenten als Staatsoberhaupt in Kraft gesetzt. Nach dem Ort der Verfassungsgebung wurde diese Phase des Deutschen Reiches landläufig Weimarer Republik genannt.
Die Weimarer Verfassung wurde nie aufgehoben und galt formal auch in der Zeit des Nationalsozialismus weiter. Bestimmte Teile der Weimarer Verfassung gelten nach Art. 140 Grundgesetz ausdrücklich auch heute noch weiter. Gleichwohl wird als Weimarer Republik nur die Phase zwischen 1918 und der nationalsozialistischen "Machtergreifung" 1933 bezeichnet. Das Dritte Reich ist formalrechtlich kein besonderer Staat, da die Weimarer Verfassung weiter galt. Es ist die landläufige Bezeichnung der Phase seit der "Machtergreifung" Adolf Hitlers 1933 bis zum Kriegsende 1945. Die Diktatur Hitlers wurde formal dadurch hergestellt, dass der Reichstag alle vier Jahre zusammentrat, um das jeweils für vier Jahre geltende Ermächtigungsgesetz zu erneuern. Zu diesem Zweck fanden auch Reichstagswahlen statt, zu denen allerdings außer der NSDAP keine weitere Partei zugelassen war. Das Dritte Reich ging de facto durch die Niederlage im Zweiten Weltkrieg unter. Das Deutsche Reich bestand jedoch rechtlich formal weiter, wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, jedoch ohne faktisch ein Staat zu sein. 1945 hatte formal nicht das Deutsche Reich, sondern die Wehrmacht kapituliert. Nach der Gegenmeinung von Hans Kelsen ist das Deutsche Reich jedoch durch Debellatio untergegangen. Im allgemeinen wird verfassungsrechtlich angenommen, dass das Deutsche Reich mit Aufhebung der Besatzungsordnung durch den "Zwei-plus-Vier-Vertrag" im Jahr 1990 auch formal aufgehört hat, zu bestehen.
Siehe auch:
Verwandte Themen: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, Deutscher Bund
Weblinks
- http://www.rootsweb.com/~wggerman/map/germanempire.htm - Karte des Deutschen Reiches, 1871
- http://www.deutsche-kaiserreich.de/ - Landkarten, Biographien, Postkarten und andere Dokumentationen zum Kaiserreich und seinen Ländern