Bundestagswahl 2005
Vorlage:Neuigkeiten Die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag ist gemäß der Anordnung des Bundespräsidenten auf den 18. September 2005 terminiert.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte die Vertrauensfrage an das Parlament gerichtet, das mit seinem Votum vom 1. Juli 2005 ihm das Vertrauen nicht aussprach. Anschließend hat der Kanzler die Auflösung des Bundestags vorgeschlagen. Bundespräsident Horst Köhler hat am 21. Juli 2005 den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen angeordnet. Dieses Verfahren ist verfassungsrechtlich umstritten; so hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 in einem vergleichbaren Fall massive Bedenken geäußert.
Politischer Hintergrund
Nach der deutlichen Niederlage der SPD bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005 am 22. Mai 2005 erklärte der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering eine halbe Stunde nach Schließung der Wahllokale in Absprache mit Bundeskanzler Gerhard Schröder, eine Neuwahl schon im Herbst 2005 herbeiführen zu wollen. Um 20 Uhr erklärte Bundeskanzler Schröder in einer kurzen Ansprache:
- "Deutschland befindet sich in einem tief greifenden Veränderungsprozess. Es geht darum, unser Land unter den besonderen Bedingungen der Überwindung der deutschen Teilung auf die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts auszurichten. Mit der Agenda 2010 haben wir dazu entscheidende Weichen gestellt. Wir haben notwendige Schritte unternommen, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfähig zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Dies sind unabdingbare Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Erste Erfolge auf diesem Weg sind unübersehbar. Bis sich aber die Reformen auf die konkreten Lebensverhältnisse aller Menschen in unserem Land positiv auswirken, braucht es Zeit. Vor allem aber braucht es die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für eine solche Politik. Mit dem bitteren Wahlergebnis für meine Partei in Nordrhein-Westfalen ist die politische Grundlage für die Fortsetzung unserer Arbeit in Frage gestellt. Für die aus meiner Sicht notwendige Fortführung der Reformen halte ich eine klare Unterstützung durch eine Mehrheit der Deutschen gerade jetzt für erforderlich. Deshalb betrachte ich es als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland als meine Pflicht und Verantwortung, darauf hinzuwirken, dass der Herr Bundespräsident von den Möglichkeiten des Grundgesetzes Gebrauch machen kann, um so rasch wie möglich, also realistischerweise für den Herbst dieses Jahres, Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeizuführen."
Vertrauensfrage
Nach dem Grundgesetz (GG) gibt es in Deutschland kein Selbstauflösungsrecht des Parlaments und daher kein verfassungsrechtlich formelles Verfahren für eine vorgezogene Wahl, anders als etwa in Großbritannien, wo vorgezogene Wahlen den Regelfall darstellen. Der Bundeskanzler stellte am 1. Juli 2005 gemäß Art. 68 GG im Parlament die Vertrauensfrage. Es war nach den Anträgen von Willy Brandt (1972) und Helmut Kohl (1983) das dritte Mal, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage mit dem Ziel stellte, sie zu "verlieren" (so genannte unechte Vertrauensfrage). SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellten mit einer hinreichend großen Zahl von Enthaltungen sicher, dass die Vertrauensfrage nicht positiv beantwortet wurde. Die Kanzlermehrheit von 301 Stimmen wurde daher verfehlt.
Anschließend schlug der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident ordnete am 21. Juli 2005 die Parlamentsauflösung an. Er bezog sich in seiner Begründung auch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983.
Damals hatten die Richter bezüglich einer vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl auf ähnliche Weise herbeigeführte vorgezogenen Wahlen festgestellt, dass es keineswegs der freien Disposition der Bundesregierung unterliege, so vorzeitige Wahlen herbeizuführen (BVerfGE 62, 1). Vielmehr soll das Parlament kraft des normativen Charakters der vierjährigen Legislaturperiode nach Möglichkeit auch so lang amtieren und der Bundeskanzler eine Bundestagsauflösung nur dann anstrengen dürfen, „wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet ist, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiter zu regieren. Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, daß er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag.“
Somit ist – wenn auch in wechselseitigen Grenzen – ein gewisser Vorrang der Parlamentsperiode vor den Regierungsinteressen gegeben. Dennoch räumte das Verfassungsgericht die Kompetenz, die politische Lage als kritisch im Sinne des Art. 68 einzuschätzen, in erster Linie dem Bundeskanzler ein. Auch die darauf folgende Prüfung des Bundespräsidenten hat sich an den Kriterien des Bundeskanzlers zu orientieren.
Ob die vom Bundesverfassungsgericht genannten Voraussetzungen vorlagen, ist umstritten. Die Regierungsparteien haben eine – wenn auch knappe – Mehrheit von drei Sitzen über der absoluten Mehrheit. Außerdem konnten bisher alle Gesetzesentwürfe im Bundestag mit der Kanzlermehrheit verabschiedet werden. Dass alle im Bundestag vertretenen Parteien Neuwahlen für notwendig ansehen, ist grundsätzlich unbeachtlich, da der Bundestag über kein Selbstauflösungsrecht verfügt. Dem Bundespräsidenten könne aber diese Einigkeit einen „zusätzlichen Hinweis (geben), dass eine Auflösung des Bundestages zu einem Ergebnis führen werde, das dem Anliegen des Art. 68 GG näher kommt als eine ablehnende Entscheidung“, so das Verfassungsgericht 1983.
Meinungsbild zur Vertrauensfrage in der Rechtswissenschaft
Unter Staatsrechtlern löste die Absicht, vorgezogene Neuwahlen durchzuführen, eine kontroverse Diskussion aus:
- Die Kritiker halten das Herbeiführen von Neuwahlen mittels Vertrauensfrage für verfassungswidrig. Der Bundeskanzler könne allenfalls dieses Verfahren wählen, wenn er daran zweifle, ob er von der Parlamentsmehrheit getragen werde. Parlament ist der Bundestag und darin sei sich der Kanzler sicher, so dass er auf andere Organe wie etwa den Bundesrat nicht verweisen dürfe, nur weil seine Minderheitsunterstützung weiter geschwunden ist (dazu zählen: Josef Isensee, Dieter Grimm, Rupert Scholz, Ernst Benda, Ingo von Münch, Hans Herbert von Arnim, Volker Epping, Christian Pestalozza, Hans-Peter Schneider, Rainer Wahl, Wolf-Rüdiger Schenke, Peter Baumeister).
- Die Befürwörter halten Neuwahlen für verfassungsgemäß. Zum Teil wird dies damit begründet, dass sich die Regierung tatsächlich in einer politischen Krise befinde, die ihr die Durchsetzung ihrer Politik funktional nicht erlaube. Einige der Befürworter argumentieren vor allem mit der Einschätzungsprärogative des Bundeskanzlers, die ihm das Bundesverfassungsgericht im Urteil von 1983 zugestanden hat (zu den Befürwortern zählen: Ernst Gottfried Mahrenholz, Joachim Wieland, Peter Michael Huber, Martin Oldiges, Dietrich Murswiek, Georg Hermes, Roman Herzog, Jörn Ipsen, Hans-Hugo Klein, Joachim Rottmann).
Rechtspolitische Forderungen
Zahlreiche Rechtswissenschaftler befürworten eine Verfassungsänderung mit dem Ziel eines Selbstauflösungsrechts des Parlaments (so etwa Ernst Benda, Ernst Gottfried Mahrenholz, Ingo von Münch). Verschiedene Ansichten gibt es dabei zur Frage, welche Mehrheit im Parlament als Minimum festzulegen sei. Diskutiert wird eine Mehrheit von 2/3, von 3/4 oder gar 4/5 der Abgeordneten.
Organklage von Bundestagsabgeordneten
In einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG) können Bundestagsabgeordnete die Auflösungsanordnung anfechten. Sie sind in ihren Rechten verletzt, wenn die Parlamentsauflösung verfassungswidrig wäre, denn diese verkürzt ihr bis Herbst 2006 erteiltes Mandat. Die Abgeordneten Jelena Hoffmann (SPD) (Az.: 2 BvE 4/05) und Werner Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) haben am 29. Juli und 1. August 2005 ein solches Organstreitverfahren gegen den Bundespräsidenten eingeleitet. Das Gericht hat für den 9. August 2005, 10 Uhr, eine mündliche Verhandlung terminiert. Folgen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts". Berichterstatter in dem Verfahren ist Richter Udo Di Fabio. Der Bundespräsident erklärte, er werde – anders als Karl Carstens im Jahr 1983 – nicht zurücktreten, falls das Gericht seine Auflösungsentscheidung für verfassungswidrig erklären sollte.
Terminlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch vor dem angesetzten Wahltermin möglich. So wurde 1983 das Urteil innerhalb von sechs Wochen nach der Bundestagsauflösung und damit zwei Wochen vor der Bundestagswahl 1983 verkündet.
Hätte der Bundespräsident die Auflösung des Bundestags abgelehnt, könnte der Bundeskanzler ein Organstreitverfahren gegen den Bundespräsidenten anstrengen. Grundsätzlich ist der Bundespräsident jedoch nicht verpflichtet, den Bundestag aufzulösen. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Um einem Antrag des Bundeskanzlers stattzugeben, müsste entweder der Bundespräsident sein Ermessen nicht pflichtgemäß ausgeübt haben oder er müsste zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass ihm kein Ermessen zusteht, da er rechtsirrig die (insbesondere ungeschriebenen) Voraussetzungen für eine Auflösung als nicht gegeben sah.
Verfassungsstreitverfahren von Parteien und einfachen Bürgern
Ebenfalls haben mehrere kleine Parteien Klagen beim Bundesverfassungsgericht erhoben, da sie sich durch die verkürzte Vorwahlzeit benachteiligt sehen. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2005 haben bislang acht Parteien Verfahren eingeleitet. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen.
Die APPD hat schon wenige Minuten nach der Erklärung des Bundespräsidenten Klage erhoben. Inzwischen wurde des Weiteren bekannt, dass auch Klagen der ÖDP, der Familienpartei und der Partei PRO-DM beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sind. Klagen angekündigt hatten auch die Republikaner, das Zentrum, die Tierschutzpartei und Die Grauen. Mit der Klage wenden sich die Parteien in erster Linie dagegen, dass sie bis zum beabsichtigten Wahltermin nur äußerst wenig Zeit haben, um die erforderlichen Unterschriften zu sammeln, während vor normalen Wahlen dafür 13 Monate zur Verfügung gestanden hätten. Hierdurch sehen sie ihre Chancen, im gesamten Bundesgebiet zur Wahl anzutreten, beeinträchtigt. Die Klagen der Parteien wurden entweder in Form eines Organstreitverfahrens oder als Verfassungsbeschwerde anhängig gemacht.
Soweit sich die Parteien daneben auch gegen die Bundestagsauflösung als solche wenden, werden ihren Anträge keine Erfolgsaussichten eingeräumt, da sie durch die Bundestagsauflösung nicht in eigenen Rechten verletzt sein können.
Daneben haben auch mehrere einfache Bürger Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gegen die Bundestagsauflösung erhoben.
Personelle Zusammensetzung
Auch der 16. Deutsche Bundestag wird aus 598 Abgeordneten zuzüglich etwaiger Überhangmandate bestehen. Die Wahlkreiszusammensetzung wird allerdings in einigen Gebieten im Vergleich zur Bundestagswahl 2002 verändert. Thüringen wird (von 10 auf 9) einen Wahlkreis verlieren, Bayern (von 44 auf 45) einen hinzugewinnen. Die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten wird damit etwas verringert.
Politische Konstellation
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SPD
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte im Jahr 2003 angekündigt, bei den nächsten Bundestagswahlen zum dritten mal als Kanzlerkandidat für die SPD antreten zu wollen, wenn dies auch eigentlich für 2006 vorgesehen war. Die Fortführung der rot-grünen Koalition ist das erklärte Ziel der SPD-Spitze; eine große Koalition von SPD und CDU wird zwar als "nicht gewollt" dargestellt, jedoch auch nicht explizit ausgeschlossen.
Gleichzeitig sind einige SPD-Politiker bemüht, sich deutlich von den Grünen abzusetzen. So erklärte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, man wolle keinen Mopsfledermaus-Wahlkampf führen.
CDU/CSU
Die CDU/CSU strebt für die vorgezogene Neuwahl im Herbst 2005 die Ablösung der gegenwärtigen Bundesregierung an. Als Koalitionspartner nennt sie die FDP; eine große Koalition mit der SPD lehne sie ab. Die Union hat die CDU-Vorsitzenden Angela Merkel als Kanzlerkandidatin nominiert. Sie hat angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs, die Umsatzsteuer um 2% anzuheben und den Atomkonsens zugunsten längerer Laufzeiten und neue Genehmigungen für AKWs zu überarbeiten. Die gesetzliche Krankenversicherung soll künftig mit einer Kopfpauschale finanziert werden, die zwischen CDU und CSU immer noch hoch umstritten ist.
Grüne
Bündnis 90/Die Grünen treten an, um ihre Politik von "solidarische Modernisierung in ökologischer Verantwortung" (so die Titel ihres Wahlprogramms) fortzusetzen. In ihrem Wahlprogramm, beschlossen in Berlin am 17. Juli 2005, haben sie arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Forderungen (wie z.B. die Verschiebung von Subventionen, die den verschwenderischen Umgang mit knappen Ressourcen begünstigen, zugunsten der Forschungs- und Technologieförderung) prominent herausgestellt, halten aber auch an ihren anderen Punkten (Atomausstieg, geregelte Zuwanderung und Integration, Verbraucherschutz, Transparenz und informationelle Selbstbestimmung, Gleichberechtigung der Geschlechter und sexuellen Identitäten) fest. Ob sie im nächsten Bundestag ihre Politik werden umsetzen können, wird von den Wahlergebnissen der anderen Parteien und von Koalitionsverhandlungen abhängen. Nach Aussagen führender GRÜNEN kommt weder eine Koalition mit der Union noch mit der Linkspartei in Betracht.
Joschka Fischer wurde zum "Spitzenkandidaten" gekürt und kandidiert auf Platz 2 der hessischen Landesliste für den Bundestag hinter der Staatssekretärin Margareta Wolf. Andere Landeslisten werden von Renate Künast, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, und Claudia Roth angeführt.
FDP
Anders als 2002 hat die FDP auf die Nominierung eines eigenen Kanzlerkandidaten verzichtet. Stattdessen hat die FDP-Spitze am 23. Mai 2005 erklärt, dass sie eine Koalition mit der CDU/CSU anstrebe, obwohl sie die von der Union geforderten Erhöhung der Umsatzsteuer ablehnt. Zum "Spitzenkandidaten" kürte die FDP Guido Westerwelle, der als einziger prominenter Politiker vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen für den Fall eines Regierungswechsels vorgezogene Neuwahlen zum Bundestag gefordert hatte. Er führt die Landesliste in Nordrhein-Westfalen an, während in anderen Bundesländern, diese Funktion von Wolfgang Gerhardt (Hessen), Rainer Brüderle (Rheinland-Pfalz), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bayern), oder Markus Löning (Berlin) erfüllt wird.
Die Linkspartei.
Die PDS wird unter dem Namen "Die Linkspartei." (in einigen Bundesländern als "Die Linkspartei. PDS") antreten. Auf ihren offenen Listen werden Vertreter der noch jungen Partei WASG (Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative) kandidieren, die zugunsten dieses Konstrukts auf einen Antritt bei der Wahl verzichtet. Spitzenkandidaten sind auf Seiten der PDS Gregor Gysi, auf Seiten der WASG Oskar Lafontaine. Während die PDS mit nur zwei (direktgewählten) Abgeordneten im 15. Deutschen Bundestag vertreten ist, kämpft sie bei der kommenden Bundestagswahl darum, gesamtdeutsch drittstärkste und in Ostdeutschland stärkste Partei zu werden.
Andere Parteien
Die anderen Parteien werden aller Voraussicht nach bei der Bundestagswahl 2005 keine Chance auf einen Einzug in den Bundestag haben.
Vom Einzug von Parteien, die derzeit nicht (in Fraktionsstärke) im Bundestag vertreten sind, kann abhängen, ob das rot-grüne Lager mit SPD und Grünen oder das schwarz-gelbe Lager mit CDU/CSU und FDP eine eigene Mehrheit im Bundestag erhalten werden. Sollte dies für keines der beiden Lager der Fall sein, so besteht die Möglichkeit einer Großen Koalition oder einer von der Linkspartei unterstützten rot-grünen Koalition, was diese allerdings schon ausschloss. Ein Nicht-Einzug von derzeit nicht in Fraktionsstärke im Bundestag vertretenen Parteien würde ebenfalls die Möglichkeit einer absoluten Mehrheit der Mandate einer Fraktion bei einem Abschneiden zwischen 45 und 50 Prozent erhöhen.
Im Oktober 2004 kündigten NPD und DVU an, bundesweit gemeinsam antreten zu wollen. Begründet liegt dies vor allem darin, dass in verschiedenen Bundesländern meist nur eine der rechten Parteien Erfolge verzeichnen konnte. Einer Listenverbindung steht allerdings das Wahlgesetz entgegen, das nur Parteien, nicht aber Parteiverbindungen zur Wahl zulässt. Daher will formal nur die NPD antreten, auf den Landeslisten kandidieren aber auch DVU-Kandidaten. Bei der Europawahl 2009 soll dann die DVU antreten. Diese Strategie war bei den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg erfolgreich, aber schon in der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005 erreichte die NPD nicht einmal mehr 1% der Stimmen und erlebte damit auch einen finanziellen Rückschlag. Inzwischen hat die NPD angekündigt, dass sie fünf Direktmandate, unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt, gewinnen will.
Siehe auch
Bundestagswahl | Bundestagswahlrecht | Bundeswahlleiter | Liste der politischen Parteien in Deutschland| Steuerpolitik
Weblinks
- Alphabetische Parteienliste (beim Bundeswahlleiter)
- Anschriftenverzeichnis der Parteien
- Umfrage von Infratest dimap
- Umfrageübersicht von Spiegel Online
- Übersicht aller Umfragen
- Aktuelle Liste aller Kandidaten
- Anarchistischer Protest gegen die Bundestagswahl 2005
- Quo wahlis Deutschland? - Der reine Wahlsinn
- Wahlmanifest der SPD "Vertrauen in Deutschland" vom 4. Juli 2005
- Regierungsprogramm der CDU/CSU
- Wahlprogramm 2005 der Grünen
- Wahlprogramm 2005 der FDP: "Die Chance der Freiheit!"
- Wahlprogramm der Linkspartei/PDS
- Wahlmanifest der WASG vom 3. Juli 2005