Bahaitum
Als Baha'i bezeichnet sich eine aus dem Babismus hervorgegangene humanitär-aufklärerische Religionsgemeinschaft. Baha'i ist auch die Bezeichnung ihrer Religionsanhänger. Gründer der Religionsgemeinschaft ist Mirza Husayn Ali, genannt Baha'u'llah.
Verbreitung

2003 lebten nach Angaben der Baha'i mehr als 7 Millionen Baha'i in 218 Ländern. Nach Informationen des Baha'i Office of Public Information aus dem Jahr 2004 stammen die Baha'i aus mehr als 2100 ethnischen Gruppen und leben - vom Ursprungsland Iran abgesehen - vor allem in Indien, Afrika und Südamerika. Die größten Baha'i-Gemeinden der westlichen Welt sind die der USA und Kanadas.
In Deutschland leben seit 1905 Baha'i. Momentan sind es rund 5000 in ca. 900 Orten Deutschlands. Ihr nationales Verwaltungszentrum mit dem ersten „Europäischen Baha'i Haus der Andacht“ befindet sich in Hofheim am Taunus. Dort werden im Baha'i-Verlag deutsche Übersetzungen der Baha'i-Schriften herausgegeben. Insgesamt wurden sie in mehr als 800 Sprachen übersetzt.
In Österreich leben momentan etwa 1100 Baha'i und in der Schweiz 1000 Anhänger.
Lehre
Als ihre Ziele bezeichnet die Baha'i-Religion die Erreichung allgemeinen Friedens, die Förderung der Erziehung für jedermann, die Ausbreitung einer Weltsprache (wie beispielsweise Esperanto) sowie die Gründung eines zwischenstaatlichen Gerichtshofes.
Zentrales Thema der Botschaft Baha'u'llahs ist der Gedanke der Einheit, der sich auf drei Ebenen manifestiert: in der Einheit Gottes, in der mystischen Einheit der Religionen und in der Einheit des Menschengeschlechtes. Theologischer Angelpunkt der Baha'i-Lehre ist das neue heilsgeschichtliche Paradigma der „fortschreitenden Gottesoffenbarung“: Gott offenbart sich der Menschheit nicht einmalig, sondern progressiv, zyklisch wiederkehrend. Da die Menschheit sich ständig fortentwickelt und sich demnach zwangsläufig die Umstände und die Fassungskraft der Menschen ändern, muss die Religion eine Erneuerung erfahren, um der Situation entsprechend göttliche Führung leisten zu können. Dies geschieht, indem Gott der Menschheit in bestimmten Zeiträumen göttliche Erzieher schickt. Folglich sind die großen Religionen (wie Judentum, Christentum, Islam u. a.) nicht bloße Wahrheitsteilhaben, sondern göttliche Stiftungen. Ihre heiligen Bücher sind Zeugnisse der Wahrheit und stammen aus derselben Quelle. Dem Glauben der Baha'i nach ist Baha'u'llah der Jüngste dieser göttlichen Erzieher, aber nicht der Letzte. Baha'u'llah stellt für die Gläubigen die Wiederkunft Christi laut William Sears' "Dieb in der Nacht" dar, sowie den erwarteten Messiach der Juden, als auch den 12. Imam der Muslime. Die Baha'is glauben, dass mit Baha'u'llah alle ersehnten Propheten ihr Wiederkommen wahrgemacht haben und einzig in ihm die Propheten vergangener Stiftungen offenbart worden sind.
Seine offenbarten Gebote und Gesetze sollen die Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft bilden und dazu führen, „dass dem Körper dieser Welt eine lebendige Seele geschenkt wird und dieses zarte Kind, die Menschheit, zur Stufe der Reife gelangt.“
Die Baha'i besitzen in den zahllosen Originalschriften Baha'u'llah eine eigene zentrale Offenbarungsquelle. Dabei nimmt der Kitab-i-Aqdas, das „Heiligste Buch“, eine herausragende Stellung ein. Es stellt für die Baha'i die Charta einer künftigen Weltkultur dar, die zu errichten Baha'u'llah gekommen ist.

Im Zusammenhang mit dem im Schrifttum häufig betonten Einheitsgedanken wird auch von einer Baha'i-Weltordnung gesprochen. Manche Baha'i erwarten eine Weltregierung nach den Regeln der Baha'i, meist wird der Einheitsbegriff der Baha'i jedoch im Sinne von Solidarität, Gerechtigkeit und dem Überwinden von kulturellen und territorialen Grenzen interpretiert. In diesem Sinne wird von Baha'u'llah die Bildung einer globalen Staaten-Föderation mit unabhängigen, geistig-moralischen Grundsätzen verpflichteten Institutionen zum Überwinden der globalen Probleme als unverzichtbar angesehen.
- "...Die Zeit muß kommen, da die gebieterische Notwendigkeit für die Abhaltung einer ausgedehnten, allumfassenden Versammlung der Menschen weltweit erkannt wird. Die Herrscher und Könige der Erde müssen ihr unbedingt beiwohnen, an ihren Beratungen teilnehmen und solche Mittel und Wege erörtern, die den Grund zum Größten Weltfrieden unter den Menschen legen..."
- ([Baha'u'llah, Botschaften aus Akka, 11:8]).
Zwölf ethische Grundsätze der Baha'i
- Die ganze Menschheit ist als Einheit zu betrachten
- Alle Menschen müssen die Wahrheit selbständig erforschen
- Alle Religionen haben eine gemeinsame Grundlage
- Die Religion muss die Ursache der Einigkeit und Eintracht unter den Menschen sein
- Die Religion muss mit Wissenschaft und Vernunft übereinstimmen
- Mann und Frau haben gleiche Rechte
- Vorurteile jeglicher Art müssen abgelegt werden
- Der Weltfriede muss verwirklicht werden
- Beide Geschlechter müssen die beste geistige und sittliche Bildung und Erziehung erfahren
- Die sozialen Fragen müssen gelöst werden
- Es muss eine Welthilfssprache und eine Einheitsschrift eingeführt werden
- Es muss ein Weltschiedsgerichtshof eingesetzt werden
Gottesdienst und Praxis
Gottesdienstliche Rituale bestehen nicht. An jedem ersten eines Monats nach dem Baha'i-Kalender, der das Jahr in 19 Monate zu 19 Tagen einteilt, halten die Gläubigen das "Neunzehntagefest" ab. Es besteht aus drei Teilen: Einer Andacht, zu der nur die Schriften des Bab, Baha'ullahs und auch von Abdul Baha herangezogen werden, einer Beratung und einem geselligen Teil. Nicht-Baha'i dürfen an diesem Fest nicht teilnehmen. Jedoch stehen andere Baha'i-Feste und Aktivitäten wie Kinderunterricht, Gebet und Kurse allen offen.
Glaube an Baha'ullah bedeutet Gehorsam gegenüber dem administrativen System der Baha'i.
Baha'i sollten täglich beten, morgens und abends in heiligen Schriften lesen und "darüber meditieren". Im März gibt es eine jährliche Fastenzeit, die einen Baha'i-Monat (19 Tage) dauert.
Von Bedeutung ist neben Nächstenliebe auch die Meidung von hitziger Diskussion, die zu Streit führen könnte.
Baha'i sind zur Monogamie verpflichtet und haben vor der Heirat die Zustimmung der Eltern einzuholen.
Alkohol und Drogen sind verboten, ebenso wie Askese, Mönchstum, Beichte, Feuerbestattung, Glücksspiel und Bettelei.
Darüber hinaus sind die Gläubigen zu Gehorsam gegenüber der Regierung ihres Landes verpflichtet. Die Teilnahme von Baha'i an parteipolitischen Aktivitäten oder Demonstrationen wird mißbilligt. Engagement in Jugendgruppen, Friedensbewegung und Umweltschutzbewegungen außerhalb der Baha'i Religion, sofern parteipolitisch neutral, wird ausdrücklich gefördert.
Die Anwendung von Gewalt ist untersagt und religiöser Fanatismus wird geächtet.
Beitritt zum Baha'i Glauben
Der Beitritt zum Baha'i-Glauben geschieht nicht durch die Geburt in eine Baha'i-Familie. Anders als bei den abrahamitischen Religionen Islam und Judentum findet bei der Geburt keine rituelle Aufnahme in die Baha'i-Gemeinschaft statt. Die Baha'i brechen mit der rituellen Beschneidung.
Als Baha'i definiert man jeden, der sich "zum Glauben erklärt" , d.h. eine Erklärung unterschreibt, in der steht, dass er/sie "Baha'ullah als Manifestation Gottes für dieses Zeitalter" anerkennt. Jugendliche, obgleich von einer Baha'i-Familie, die diese Erklärung nicht unterschreiben, bleiben von Wahlen, Nationaltagungen, Ämtern und Pilgerfahrten ausgeschlossen.
Als Baha'i gilt jeder der sich zur Baha'i- Religion erklärt hat und älter als oder genau 15 Jahre alt ist. In Bahà'i - Familien findet die Erklärung ordnungsgemäß zum 15. Geburtstag statt und obliegt dem Nationalen Geistigen Rat der Baha'i in Deutschland. Der Jugendliche unterschreibt und schickt seine Erklärungskarte dem Nationalen Geistigen Rat. Dieser prüft die Erklärung und schickt ein Willkommensschreiben und eine offiziellen Bestätigung, dass man von nun an zur Baha'i Gemeinde gehört. Meistens folgen Geschenke z.B. Bücher. Die Erklärung wird nicht gefeiert wie eine Konfirmation oder eine Bar Mizwa, aber natürlich obliegt es der Baha'i Familie zum Geburtstagsfest andere Baha'i Gläubige einzuladen und die Erklärung zu feiern.
Für Personen, die nicht aus Bahá'í Familien stammen, gilt das Gleiche, nach gründlichen Abwägen wird die Erklärungskarte unterschrieben eingesandt. Auch eine spontane Beitritts-Erklärung ist möglich, denn Baha'i verlangen nicht, dass man vorher einen Unterricht besucht hat. Besuch von offenen Ferienkursen, Baha'i- Kinderklassen, Studiengruppen am Wochenende usw. ist angeraten.
Die Baha'i haben nie eine Übertrittsprozedur gehabt wie z.B. das Judentum es bei der Gijur - Konversion hat. Es bleibt offen, wann man genug weiß, um der Baha'i Religion beizutreten. Plant man den Übertritt setzt sich der Gläubige mit der örtlichen Gemeinde in Kontakt und dann mit der nationalen Instanz schriftlich auseinander. Es gibt auch Konvertiten, die erst die Nationale Instanz kontaktieren und über diese Kontakt zu den Baha'i ihrer Stadt erlangen.
Organisation
Die administrativen Institutionen der Baha'i-Religion sind im Kitab-i-Aqdas formuliert und durch Abdu'l Baha und Shoghi Effendi dargelegt worden.
Die Baha'i-Religion kennt keine Geistlichen bzw. Priester. Die Organisation besteht aus gewählten und ernannten Verantwortlichen.
Das höchste Gremium ist das Universale Haus der Gerechtigkeit in Haifa. Es hat neun Mitglieder, die alle fünf Jahre von den nationalen Körperschaften gewählt werden. Frauen sind nicht wählbar. Entscheidungen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit gelten bei den Baha'i als unfehlbar.
Vom Universalen Haus der Gerechtigkeit werden kontinentale Ratsgremien (Continental Board of Counsellors) bestimmt. Diese wählen ihrerseits Hilfsamtsmitglieder, die dann lokale Assistenten ernennen.
Länder sind in Wahleinheiten eingeteilt, wo Delegierte gewählt werden, die ihrerseits die nationalen geistigen Körperschaften (Nationale Geistiger Rat) wählen.
Auf lokaler Ebene gibt es neunköpfige lokale geistige Körperschaften (Geistiger Rat).
Die administrativen Organe werden demokratisch gewählt. Wahlkampagnen sind untersagt, und bei Entscheidungen von Gremien wird nicht publiziert, welches Mitglied wie gestimmt hat, so dass der Wähler nicht feststellen kann, welche Haltungen ein Kandidat einnimmt. Die gewählten Gremien sind gegenüber den Wählern sowie vor allem gegenüber Gott verantwortlich.
Geschichte
In der Ursprungsgeschichte der Baha'i-Religion stehen zwei Hauptfiguren im Vordergrund: Mirza Ali-Muhammad (1819-1850), genannt „Bab“ (arab. „das Tor“), und Mirza Husayn Ali (1817-1892), genannt „Baha'u'llah“ (arab. „Herrlichkeit Gottes“).
Der Bab
Der Bab (1819-1850) erhob 1844 im südpersischen Shiraz den Anspruch, ein Gesandter Gottes zu sein mit dem Auftrag, als Vorläufer und Herold auf das baldige Erscheinen eines weiteren Offenbarer Gottes hinzuweisen, der die Erfüllung der Verheißungen aller Religionen - die Erscheinung eines endzeitlichen Welterneuerers - erfüllen würde. Dieser Anspruch einer nachislamischen Gottesoffenbarung erregte die Gemüter der islamischen Orthodoxie im damaligen Persien und führte zur öffentlichen Hinrichtung des Bab im Jahre 1850 und zu grausamen Verfolgungen und Hinrichtungen der Anhänger der Babi-Religion im Zuge des Attentats (1852) auf den Schah.
Baha'u'llah
Baha'u'llah (1817-1892), einer der führenden Anhänger des Bab, wurde gefangen genommen und lebte die letzten 40 Jahre seines Lebens in Verbannung. 1863 erklärte Baha'u'llah in Bagdad, seinem ersten Verbannungsort, dass er der von Bab verheißene Offenbarer sei und stiftete eine neue Religion, die als Baha'i-Religion bekannt wurde. Die alte Gemeinschaft der Babi-Religion ging weitgehend in der neuen Religion von Baha'u'llah auf. Seine Verbannung aus Persien führte ihn weiter über Edirne und Istanbul zur letzten Station seines langen Exils nach Akka im heutigen Israel.
In der Nähe von Akka verstarb Baha'u'llah und wurde dort begraben, weswegen es heute das geistige Zentrum der Baha'i-Gemeinde darstellt.
Abdu'l Baha, Shoghi Effendi und die Folgezeit
Seine Nachfolge ging auf dessen ältesten Sohn Abdu'l Baha (1844-1921), über. Baha'u'llah bestimmte ihn zum Führer des Glaubens und bevollmächtigten Ausleger seiner Schriften. Diese Bestimmung gilt als Bund zwischen Baha'u'llah und seinen Jüngern. Ein jüngerer Sohn stellte den Anspruch von Abdu'l Baha in Frage, worauf dieser ihn und seine Anhänger als "Bundesbrecher" exkommunizierte. Der Ausdruck "Bundesbrecher" wurde in der Folge auf jede Opposition gegen ein Oberhaupt des Baha'i Glaubens angewandt.
Abdu'l Baha folgte 1921 sein Enkel Shoghi Effendi (1897-1957), der als „Hüter der Sache Gottes“ die Geschicke der Gemeinschaft leitete. Nachdem Shoghi Effendi keine männlichen Nachkommen hatte, gibt es keinen bevollmächtigten Ausleger mehr.
Seit 1963 hat die Führung der internationalen Baha'i-Gemeinde eine Körperschaft inne. Dieses aus neun Männern bestehende Gremium, genannt das Universale Haus der Gerechtigkeit, hat seinen Sitz in Haifa (Israel). Hier befindet sich daher auch das administrative Weltzentrum der Baha'i-Gemeinde.
Baha'i International Community (BIC)
Seit 1948 ist die Baha'i-Religion bei den Vereinten Nationen als Nichtregierungsorganisation anerkannt. Sie arbeitet am Hauptsitz New York in zahlreichen Gremien der Weltorganisation mit (WHO, UNICEF), sie hat seit 1970 beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC).
Außerdem hat die Baha'i International Community 1992 in New York das "Büro für die Förderung der Frauen" eingerichtet. Dieses hat die Aufgabe, die Stellung der Frau weltweit zu fördern und zu verbessern.
Unabhängig davon führt die weltweite Baha'i-Gemeinde mehr als 1700 soziale und wirtschaftliche Entwicklungsprojekte durch, die insbesondere Baha'i-Prinzipien in die Tat umsetzen sollen. 348 Schulen werden auf allen Kontinenten von Baha'i geführt.
Baha'i - Austritt
Der Austritt aus der Baha'i Gemeinschaft ist eine formale Prozedur, ein Wille, der schriftlich formuliert beim Nationalen Geistigen Rat eines Landes eingehen muss. Danach berät ein Geistiger Rat, das lokale Beratungsgremium der Gemeinde des Gläubigen. Das Gremium verfasst einen Brief mit einer Erklärung und dann wird der Austritt von dem Nationalen Geistigen Rat abgesegnet, sowie an das Universale Haus der Gerechtigkeit geschickt. Ein Austritt verläuft demnach formal gesehen genauso wie ein Eintritt. Gründe für einen Austritt waren in der Vergangenheit Nichtakzeptanz der 12 ethischen Grundprinzipien der Baha'i oder wenn ein Gläubiger politisches Parteimitglied werden möchte, was als Baha'i verboten ist, Leugnen von Gott aufgrund von Schicksalsschlägen und Konflikte mit der Baha'i- Organisation. Desweiteren die Überprüfung von Veröffentlichungsmaterial durch nationale Gremien, wenn sie als Zensur empfunden wird. Baha'is in "wilder Ehe" (ob hetero oder homosexuell), und Gläubige, die in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren müssen ebenfalls austreten.
Ein Baha'i ist im Sinne anderer abrahamitischen Religionen ein Ungläuber, jüdisch Goy, ein Baha'i darf zwar aus Sicht des Kitab-i-Aqdas einen Atheisten oder Andersgläubigen heiraten, aber nicht andersherum. Aus Sicht des Koran oder der 5 Bücher Mose darf ein Moslem oder Jude keinen Baha'i Anhänger heiraten. Vor der Heirat muss das Baha'i Mitglied für den muslimischen oder jüdischen Partner zum Islam oder Judentum übertreten, das bedeutet Austritt, sonst ist die Ehe nach der Halacha und nach islamischen Recht ungültig.
Um 1980, in den Anfängen der iranisch- islamischen Revolution wurden einige Baha'i gezwungen ihrem Glauben abzuschwören, da ihnen die iranische Regierung verbot, eine staatliche Universität oder Einrichung zu nutzen. Die Regierung gewährte diesen Jugendlichen lediglich ein Studium oder einen Job, wenn diese zum Islam übertraten und aus Existenzängsten und wegen des Studiums wurden sie Moslem. Die, die Baha'i blieben, durften weder studieren noch ein öffentliches Amt kleiden und verarmten sogar.
Das Leben als Baha'i obliegt einer Entscheidung und tritt nicht durch Geburt ein, die Aufnahme durch Geburt schließt die Untastbarkeit eines Gläubigen ein, Baha'is können auch veranlasst werden, die Gemeinde zu verlassen, wenn sie durch ihr Tun der Gemeinde Schaden zugefügt haben.
Kontroversen
Im Gegensatz zu anderen neuen religiösen Bewegungen ist die Baha'i Religion in westlichen Ländern kaum in Kontroversen verwickelt.
Die Baha'i Religion nimmt auch gegenüber Ehemaligen einen toleranten Standpunkt ein.
Die Baha'i-Religion erklärt, dass sie nicht versucht, andere zu bekehren (Proselytenmacherei). Darunter versteht sie allerdings nur gewaltsame Bekehrung oder Tür-zu-Tür Werbung. Es wird von Baha'i erwartet, dass sie ihren Glauben lehren, damit ihr Glaube verbreitet wird. Die sogenannte "Lehrarbeit" wird in Kursen erklärt und ist ein emotionalisierter Begriff des Baha'itums.
Es gibt in der Baha'i Religion aufgrund des Einheitsgedankens öfters Probleme mit internen Dissidenten, gegen die sowohl Zensur als auch psychischer Druck angewendet werden, sofern sie etwas Verhetzendes über die Baha'i öffentlich machen. Ein internes Druckmittel ist die Meidung: Wenn jemand zum Bundesbrecher erklärt wird, brechen Baha'i den Kontakt zu ihm ab. Sein Ehepartner steht vor der Wahl, sich dem Häretiker anzuschliessen und ebenfalls gemieden zu werden, oder sich scheiden zu lassen. Familienangehörige müssen entweder den Kontakt zum Häretiker abbrechen, oder sie werden ebenfalls gemieden.
Das Ausmaß der Meidung hängt davon ab, wie stark die Abweichung des Exgläubigen nach dem Baha'i-Austritt zu den Baha'i geworden ist. Meidung ist kein offizieller Begriff der Baha'i, sondern oft subjektive Wahrnehmung, auf Grund dessen, dass "ausgetretene Baha'i" viele Baha'i - Veranstaltungen, die mit der Baha'i-Organisation zu tun haben, nicht mehr besuchen können. Auch wenn ihre Familie dort teilnimmt, werden sie davon ausgeschlossen. Baha'i ist nicht nur Religion sondern Administration; das hat zur Folge, dass man nach seinem Religionsaustritt kein Recht mehr hat, an der Baha'i-Organisation mitzuwirken, auch wenn man das gerne täte. Dies wird als Meidung wahrgenommen, jedoch ist der Begriff "Bundesbrecher" nur für "ausgetretene Baha'i", die gegen die Baha'i öffentlich in Kampagnen angehen, definiert. Ein ausgetretener Baha'i, wird niemals psychisch unter Druck gesetzt, um ihn zu halten. Jeder, der nicht mehr Baha'i sein möchte, darf seinen "Austritt" erklären. Diese "Ausgetretenen" werden dann weder gemieden noch verhetzt. Im Gegensatz zu anderen abrahamitischen Religionen kann der Baha'i ausgewiesen werden auch wenn innerhalb einer Baha'i Familie geboren, was als Beleidigung oder Meidung empfunden werden kann.
Eine Regel, die besonders intellektuelle Baha'i in den Vereinigten Staaten als interne Zensur und somit als problematisch ansehen, ist, dass alle schriftlichen Arbeiten über den Baha'i Glauben, auch akademischer Art, vor der Publikation einer internen Überprüfung durch den Nationalen Geistigen Rat unterzogen werden müssen (Universal House of Justice: Individual Rights and Freedoms in the World Order of Baha'u'llah, 1988). So musste das in den Achtzigerjahren von einer Gruppe von Intellektuellen in Los Angeles publizierte populäre Magazin Dialogue nach zwei Jahren sein Erscheinen einstellen, da den Autoren vom Nationalen Geistigen Rat öffentlich mangelnder Respekt gegenüber den Institutionen vorgeworfen wurde (obwohl jeder Artikel vor der Publikation die interne Revision passiert hatte). Die konkrete Ursache war der (nie im Magazin veröffentlichte) Artikel "Ein bescheidener Vorschlag" (A Modest Proposal), der dem internen Gremium zur Revision vorgelegt wurde.
Die akademische online-Diskussionsgruppe Talisman, der unter anderem die Baha'i Universitätsprofessoren David Langness, John Walbridge, Juan Cole angehörten, wurde 1997 durch das kontinentale Ratsbüro untersucht. David Langness wurden aufgrund eines Online-Artikels seine Rechte als Baha'i entzogen, Juan Cole und Wallbridge's Frau gaben ihren Austritt bekannt, nachdem ihnen "Äußerungen, die dem Bund widersprechen" vorgeworfen wurden. John Wallbridge schloss die Diskussionsgruppe, sie wurde jedoch einen Monat später von Cole (jetzt Ex-Baha'i) wieder eröffnet.
Literatur
- Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas, Das Heiligste Buch. Hofheim 2000, Baha'i Verlag, ISBN 3870373393
- Baha'u'llah: Kitab-i-Iqan, Das Buch der Gewißheit. Hofheim 1997, Baha'i Verlag, ISBN 3870373407
- Baha'u'llah: Ährenlese - Eine Auswahl aus den Schriften Baha'u'llahs. Hofheim 1980, Baha'i Verlag, ISBN B0000BG2BY
- Baha'u'llah: Botschaften aus Akka. Hofheim 1982, Baha'i Verlag, ISBN 3870371439
- Baha'u'llah: Die Verborgenen Worte. Hofheim 1997, Baha'i Verlag, ISBN 3870374020
- Baha'u'llah: Brief an den Sohn des Wolfes. Hofheim 1966, Baha'i Verlag, ISBN 3870370033
- J. E. Esslemont: Baha'u'llah und das Neue Zeitalter. Hofheim 1986, Baha'i Verlag, ISBN 3870370858
- Udo Schaefer: Der Bahá'í in der modernen Welt. Hofheim 1981, Baha'i Verlag, ISBN 387037098X
- Hermann Zimme: Eine Testamentsfälschung wertet die Bahai-Religion ab in den politischen Shoghismus, Freie Bahai 1971, ISBN B0000BUBDA
- Chase, Th. und Herrigel, W.: Zweck und Ziel der Bahai-Offenbarung, 1962, ISBN B0000BH45V
- Phelps, M., Herrigel, W.: Die wirkliche Natur der Bahai-Religion, 1961, ISBN B0000BMC9X
- Karen Bacquet: Enemies Within: Conflict and Control in the Baha'i Community, Cultic Studies Journal, Vol 18, 2001 (online (Englisch)
Weblinks
Offizielle deutschsprachige Baha'i Seiten und eine kritische Bahai Seite. (siehe Diskussion:Baha'i unter Abschnitt 10)