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Quarzsandhandschuh

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Quarzsandhandschuh für die linke Hand

Quarzsandhandschuhe, auch als schlagkraftverstärkende Handschuhe bekannt, sind Handschuhe, die am Handrücken und im Bereich der Knöchel mit Protektoren aus feinem Quarzsand, seltener auch aus Bleistaub, versehen sind. Oft sind sie zusätzlich noch mit einer schnitthemmenden Einlage aus Kevlar ausgestattet.

Durch die Sandverstärkung schützen die Handschuhe die Hände vor Schnittverletzungen (etwa bei Messerangriffen) bzw. der Wucht der eigenen Schlagwirkung (im Faustkampf). Außerdem wirken – ähnlich wie beim Einsatz von Schlagringen – Faustschläge, die mit solchen Handschuhen ausgeteilt werden, deutlich stärker. Zudem schätzen die Benutzer von Quarzsandhandschuhen die durch die flexible Sandfüllung verbesserte Passform.

Medienberichten zufolge sind Quarzsandhandschuhe in Deutschland vor allem unter Türstehern und Polizisten, aber auch unter Hooligans und in der rechts- und linksradikalen Szene beliebt.[1] Obwohl der Einsatz von Quarzsandhandschuhen durch Polizisten im Allgemeinen verboten ist, da solche Handschuhe keine offiziell genehmigten Ausrüstungsgegenstände sind und unverhältnismäßige Schäden verursachen können,[2] gab der Vorsitzende einer Polizeigewerkschaft im Dezember 2008 an, dass viele Polizisten sie seit Jahren benutzten.[2] Der Präsident der Berliner Polizei, Dieter Glietsch, bezeichnete den Fund von Quarzsandhandschuhen bei 12 von 30 Angehörigen eines Polizeizuges im Herbst 2008 als „Skandal“ und die Handschuhe selbst als „Waffe“.[1] Quarzsandhandschuhe werden meist von Angehörigen der Bereitschaftspolizei eingesetzt, während polizeiliche Spezialeinheiten in der Regel über spezielle Einsatz- und Abseilhandschuhe, oft mit Schaumstoffprotektoren, verfügen.

Rechtliche Lage in Deutschland

In Deutschland ist das Tragen von Quarzsandhandschuhen für Privatpersonen weitestgehend gestattet. Grundlage hierfür ist der Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes. Ausgenommen sind alle Veranstaltungen, die dem Versammlungsgesetz unterliegen, da diese Handschuhe dazu geeignet sind, „Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren“ (§17 Versammlungsgesetz).

Einzelnachweise

  1. a b Quarzsandhandschuh bei der Polizei: Ein handfester Skandal, taz vom 1. Dezember 2008.
  2. a b Skandal um Polizeiausrüstung: Quarzhandschuhe seit Jahren im Einsatz, taz vom 1. Dezember 2008.