Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) ist laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der Beauftragte der deutschen Bundesregierung für den Datenschutz. Er erstellt einen zweijährigen Tätigkeitsbericht. Er wird von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Er kann einmal wiedergewählt werden
Aufgaben nach dem BDSG
Er berät und kontrolliert Bundesbehörden, andere öffentliche Stellen des Bundes, Telekommunikations- und Postdienstunternehmen auf Grund des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) und des Postgesetzes (PostG). Er berät und kontrolliert private Unternehmen, die unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) fallen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist Mitglied der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
Organisation
Dem Bundesbeauftragten für Datenschutz unterstehen acht Referate:
- Referat I: Grundsatzangelegenheiten, Europa und Internationales, nicht-öffentlicher Bereich
- Referat II: Rechtswesen, Finanzen, Arbeitsverwaltung, Verteidigung, Zivildienst, Auswärtiger Dienst
- Referat III: Sozialwesen, Mitarbeiterdatenschutz
- Referat IV: Wirtschaft, Gesundheitswesen, Verkehr, Postdienste, Statistik
- Referat V: Polizei, Nachrichtendienste
- Referat VI: Technologischer Datenschutz, Informationstechnik, Datensicherung
- Referat VII: Allg. Innere Verwaltung, Strafrecht, Aufarbeitung der MfS-Unterlagen, Meldewesen
- Referat VIII: Telekommunikations-, Tele- und Mediendienste
Die Bundesbeauftragten für den Datenschutz:
- Hans Peter Bull (14. Februar 1978 bis 1983)
- Reinhold Baumann (1983 bis 1988)
- Alfred Einwag (1988 bis 1993)
- Joachim Jacob (1. Juli 1993 bis 2003)
- Peter Schaar (Seit 14. November 2003)