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Diskussion:EU-Konvergenzkriterien

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. November 2010 um 17:05 Uhr durch Sputnik (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt Kritik und Diskussion in der Einleitung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Sputnik in Abschnitt Kritik und Diskussion in der Einleitung

Veränderungen

So, habe mal ein büschn was verändert. Meine Quellen waren:

soweit, --King 00:02, 27. Feb 2005 (CET)


Ich habe den Abschnitt "Wechselkurs" anhand einer Älteren version wieder vervollständigt. 84.174.137.243


Weitere Quelle (insbesondere dazu, ob die Kriterien dauerhaft erfüllt werden müssen oder nicht): BVerfG Beschluß vom 31. März 1998 - 2 BvR 1877/97 und 2 BvR 50/98, erhältlich auf der Homepage des BVerfG http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19980331_2bvr187797.html

Formulierungsfehler!?

"Italien erhob 1997 eine weitgehend rückzahlbare Euro-Steuer, die im konvergenzrelevanten Jahr das Haushaltsdefizit von 3,6% auf genau 3,0% drückte (beschlossen wurde die Steuer vom damaligen Ministerpräsidenten Prodi)."

--> Prodi hat die Steuer nicht alleine beschlossen Vorschlag: Entweder weglassen oder "beschlossen wurde die Steuer u.a. vom damaligen Ministerpräsidenten Prodi". Es gibt aber sicherlich noch bessere Formulierungen.

Ja, finde ich auch. Ich habe das "vom" mal ersetzt durch "unter dem". Ich denke, das ist besser, oder?
Außerdem: Ist die Sache mit den deutschen Goldreserven wirklich für 1997 geplant gewesen? Ich meine, das hätte, gerade um den manipulativen Verdacht auszuräumen, in einem anderen Jahr wirksam werden sollen. Aber ich bin mir nicht sicher. Geisslr 08:30, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Singular-Lemma

Die sog. Sgl.-Regel ist mir bekannt. In dem Artikel geht es aber nicht um die Erläuterung des Begriffs EU-Konvergenzkriterium, sondern um die EU-Konvergenzkriterien insgesamt. Das korrekte Lemma lautet also definitiv EU-Konvergenzkriterien. Alles andere wäre törichte Prinzipienreiterei. Ich werde den Artikel daher verschieben. Ronny Michel 19:26, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Verschuldung über 60% BIP

Hallo,

ich habe eine Frage:

die Eu länder dürfen keine Verschuldung von über 60% des Bip haben, aber die meisten länder haben doch einer über 60 %

deutschland hat 74% Frankreich 79% und der Eu durchschnitt liegt bei 72%

gibt es da noch Ausnahme kriterien die hier nicht genannt werden ? oder weicht die Definition von öffentlichen Schulden in den Konvergenzkriterien von der normalen definition ab ? (nicht signierter Beitrag von 84.133.183.65 (Diskussion | Beiträge) 12:20, 26. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Aktualisierung; Referenzierung; Daten=

Dieser Artikel können ein gründliches Update vertragen: ausführliche Einordnung der Konvergenzkritierien in die makroökonomische Theorie; akualität der Konvergenzkriterien; Referenzierung; Daten.

--Jacob Viner 19:38, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Nur zu! --El Duende 18:24, 16. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Kritik und Diskussion in der Einleitung

Der Artikel beginnt mit einer Definition, geht aber nahtlos im selben Einleitungsabschnitt in eine Diskussion und Kritik über, bevor die Unterkapitel überhaupt beginnen. Das könnte/sollte neu mit ein wenig Sachverstand sortiert werden. --Sputnik 16:05, 29. Nov. 2010 (CET)Beantworten