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Gewerberecht (Deutschland)

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Gewerberecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts, das vor allem der Gefahrenabwehr dient. Das Gewerberecht ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Das Gewerberecht ist zugleich Begrenzung der Gewerbefreiheit, einem der ältesten bürgerlichen Rechte im modernen Staat. Das Gewerberecht im engeren Sinne stellt besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden. In der Regel ist dieser verpflichtet, Mitglied in einer Zwangsvereinigung wie der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftskammer o.ä. zu werden. Häufig werden auch besondere Anforderungen im Rahmen der "Zuverlässigkeit" an den Gewerbetreibenden gestellt.

Deutschland

Verfassungsrechtlich ist das Gewerberecht in Deutschland auf Art. 12, 14, 2 Abs. 1 des Grundgesetzes gestützt.

Wichtigste Normierungen des Gewerberechts im engeren Sinne in Deutschland sind:

aber auch zahlreiche arbeitsrechtliche Gesetze mit ordnungsrechtlichem Charakter (wie z.B. Arbeitsschutzgesetz u.a.)

Die von gewerblichen Anlagen ausgehenden Gefahren (Gewerberecht im weiteren Sinne) werden heute mehrheitlich vom Umweltrecht aufgefangen. Wichtigste Normierung ist dabei das Bundesimmissionsschutzgesetz.

Österreich

In Österreich sind die Normierungen des Gewerberechts in der Gewerbeordnung 1994 (Novelle 2002) festgelegt. Sie ist gültig für alle gewerbsmäßig ausgeübten Tätigkeiten, mit einigen Ausnahmen wie zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker und sogenannte "freie Berufe" (Künstler etc.). Folgende Regelungen sind in der Gewerbeordnung enthalten:

  • allgemeine Zugangsbestimmungen
  • persönliche Voraussetzungen (Befähigung, Zuverlässigkeit)
  • sachliche Voraussetzungen (Betriebsanlagen, Bedarf - nur beim Gewerbe der Rauchfangkehrer)
  • Organisation eines Gewerbebetriebs (Trägerperson oder -gesellschaft, Geschäftsführer, Namensführung)
  • Genehmigung von Betriebsanlagen

Daneben gibt es zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Umweltrecht.

Für Gewerbetreibende ist die Mitgliedschaft in der österreichischen Wirtschaftskammer verpflichtend vorgeschrieben.