Baurecht (Deutschland)
Baurecht bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.
Einteilung
Üblicherweise wir das Baurecht unterteilt in privatem Baurecht und öffentlichem Baurecht. Ersteres bezeichnet Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Das öffentliche Baurecht regelt jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht - den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln – und dem Bauordnungsrecht – den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie z. B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften
Daneben kann auch das subjektive Recht ein Grundstück zu bebauen gemeint sein.

Geschichte
Niedergeschriebenes Baurecht gab es bereits in der Antike. Hierzu gehören etwa die Überlieferung des Corpus Juris. Auch das mittelalterliche Recht kannte baurechtliche Regelungen, wie etwa entsprechende Bestimmungen im Sachsenspiegel und im Schwabenspiegel. Diese Vorgaben sind aufgegangen z. B. 1568 in der "Newen Bawordnung" unter Herzog Christoph von Württemberg und in anderen nationalen Formen des Baurechts, vor allem, seit im 19. Jahrhundert in Anlehnung an den antiken Städtebau die Hygienegesetzgebung erneuert wurde.[1]
Quellen
- ↑ Cornelius Steckner: Baurecht und Bauordnung. Architektur, Staatsmedizin und Umwelt bei Vitruv, in: Heiner Knell / Burkhardt Wesenberg (Hrsg.) (1.) Vitruv - Kolloquium 1982, Technische Hochschule Darmstadt 1984, S. 259 – 277.
Siehe auch
- Innerhalb des Deutschen Anwaltsvereins gibt es eine Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht"; allgemein "ARGE Baurecht" genannt: [1]
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. [2]
- Institut für deutsches und internationales Baurecht e.V. (seit 1994 an die Humboldt-Universität zu Berlin angegliedert) [3]
- Baugesetzbuch (BauGB) (BMJ / juris): [4]
- Gesetze der deutschen Bundesländer - Link-Sammlung: [5] LandesBauOrdnung (LBO), DenkmalSchutzGesetz (DSchG), Nachbarrechtsgesetz (NRG).
Weblinks
- Baurecht in Österreich
- Baurecht bei archinoah.de
- Glossar zum Baurecht
- Urteile zum Baurecht