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Debitor

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Der Begriff Debitor (von lat. debere „schulden“) bedeutet Schuldner von Geld oder Ware. Er wird verwendet

  1. im Bankwesen: Kreditnehmer oder andere Personen/Organisationen, denen gegenüber kurz- oder mittelfristige Forderungen bestehen;
  2. in der Debitorenbuchhaltung: Auftraggeber für den eine Leistung erbracht wird und gegenüber dem Forderungen aus Lieferungen/Leistungen bestehen; (Das Gegenteil des Debitors ist der Kreditor.)
  3. im Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches .
  4. im Inkasso bzw. Factoring / Zession: Schuldner (Zessus, Debitor Cessus), von dem ein Inkassobüro (Neugläubiger, Zessionar) die übertragene Forderung eines Altgläubigers (Zedent) aufgrund eines Abtretungsvertrags (Zessionsvertrag) einzieht.

Siehe auch

Kreditor