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Herrschertitel

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Mit dem Herrschertitel wird das höchste Oberhaupt in einem bestimmten staatlichen Gefüge bezeichnet. Dabei sind weltweit Unterschiede, aber auch Übereinstimmungen festzustellen.

Urkunde des Bischofs von Münster mit großem Titel

Da ein Herrscher auch über mehrere Gebiete verfügen konnte gab es teilweise den Großen Titel, der diese Gebiete aufzählte. Beispielhaft der Große Titel des Kaisers von Österreich:

Franz Joseph I., von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, Apostolischer König von Ungarn, König von Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Ladomerien und Illyrien, König von Jerusalem etc., Erzherzog von Österreich, Großherzog von der Toskana und Krakau, Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steier, Kärnten, Krain und der Bukowina, Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren, Herzog von Ober- und Nieder-Schlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara, gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska, Fürst von Trient und Brixen, Markgraf von Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc., Herr von Triest, von Cattaro und auf der Windischen Mark, Großwoiwode der Woiwodschaft Serbien etc. etc.

Deutsche Herrschertitel

Die Liste gibt die Titel und mitunter vorhandene internationale Entsprechungen in absteigender Wertigkeit an.

Herrschertitel nach Ländern

Pro Land sind die Titel in absteigender Wertigkeit angeordnet.

Siehe auch: Adelstitel