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Ausgleichende Gerechtigkeit

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Die Ausgleichende Gerechtigkeit (Auch Kommutative Gerechtigkeit) ist ein Unterbegriff der Gerechtigkeit. Hier die häufigsten „Anwendungsgebiete“:

  • Tausch von Gütern (Gleichwertige Güter, auch Kauf etc.)
  • Wiedergutmachung von Schäden (Schadenersatz, etc.)
  • Verhängung von Strafen (Strafrecht)


Vorlage:Stub