Ausgleichende Gerechtigkeit
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Diskussion über den Löschantrag
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: - Eine Definition macht keinen Artikel, vor allem, wenn sie so unverständlich bleibt wie hier. Mit einem Bewertungsbaustein ist das nicht getan. -- Stechlin 18:22, 19. Mai 2005 (CEST)
Die Ausgleichende Gerechtigkeit (Auch Kommutative Gerechtigkeit) ist ein Unterbegriff der Gerechtigkeit.
Hier die häufigsten „Anwendungsgebiete“:
- Tausch von Gütern (Gleichwertige Güter, auch Kauf etc.)
- Wiedergutmachung von Schäden (Schadenersatz, etc.)
- Verhängung von Strafen (Strafrecht)