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Diskussion:Berthold Heilig

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 77.21.44.120 in Abschnitt ANGEBLICHER SELBSTMORD

Im Absatz "Flucht mit Helfern" fand sich bislang eine Vermutung, die nur durch den entsprechenden Text von E. Schimpf begründet ist (Fußnote 13). Dort wird die Suspendierung des Gefängnisdirektors Dr.Herrmann als Beleg für seine vermutete Mitwisserschaft angeführt. Verschwiegen wird, dass Dr. H. mit Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 10./11.06.1949 von der Anklage wg. fahrlässiger Gefangenenbefreiung freigesprochen und mit Schreiben des zuständigen Oberstaatsanwalts vom 14.06.1949 wieder voll in seine Tätitgkeit eingesetzt wurde. Die "Suspendierung" war in Wirklichkeit nur eine Beurlaubung bis zur Klärung des Sachverhalts und kann keinesfalls zur Begründung einer Mitwisserschaft herangezogen werden.--Karlhelmutherrmann 10:39, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

ANGEBLICHER SELBSTMORD

Hat Heilig Selbstmord begangen? Es fällt leider auf, daß solche Verbrecher oft Selbstmord begangen haben. Unglaubwürdig!!! Eine Masche der katholischen Kirche. Es wurden sogar Beerdigungen inziniert. z.b.Richard Glücks. (nicht signierter Beitrag von 77.21.44.120 (Diskussion) 17:22, 21. Nov. 2010 (CET)) Beantworten