Branntwein

Der Begriff Branntwein bezeichnet einerseits den Gegenstand der deutschen Branntweinsteuer und andererseits eine EU-rechtlich definierte Spirituose. Etymologisch stammt das Wort Branntwein (wie auch Weinbrand) vom mittelhochdeutschen gebranter wīn. Seit dem 16. Jahrhundert finden sich Formen wie brandtenwīn, brentenwein, brantewein etc. Die gelegentlich verwendete Schreibung Brandwein wird im Duden nicht aufgeführt.
Begriffsbestimmungen
Steuerrechtlich und im Sinne des deuschen Jugendschutzgesetzes sind Brantweine grundsätzlich alle durch Brennen (Destillation) hergestellte Spirituosen sowie Mischungen dieser Spirituosen mit mehr als 15 Volumenprozent (% Vol.) Alkohol. Details der Definition finden sich im § 130 Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG).
Die EU greift die im deutschen Steuer- und Jugendschutzrecht verloren gegangene Bindung der Bezeichnung Branntwein an ein Weindestillat jedoch wieder auf. Branntwein bezeichnet nach dem Anhang II Nr. 4 der Verordnung (EG) 110/2008 (Verordnung zur zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen) eine Spirituose,
- (a) die ausschließlich aus einem Weindestillat besteht. Dieses Weindestillat muss aus der Destillation von Wein oder Brennwein hervor gegenagen sein (oder durch erneute Destillation eines Weindestillats). Weiterhin darf die Destillation auf jeder der Destillationsstufen nur bis zu einem Alkoholgehalt von weniger als 86 Volumenprozent geführt worden sein;
- (b) die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 Gramm pro 100 Liter reinen Alkohols aufweist;
- (c) die einen Höchstgehalt an Methanol von 200 Gramm pro 100 Liter reinen Alkohols aufweist;
- (d) die mindestens einen Alkoholgehalt von 37,5 Volumenprozent hat;
- (e) der kein weiterer Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung (Anhang I Nummer 5) zugesetzt wurde;
- (f) die nicht aromatisiert wurde. Dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus;
- (g) die nur Zuckerkulör als zugesetzten Fabstoff enthalten darf.
Eine Reifung ist bei Einhaltung vorgeschriebener Mindestreifezeiten erlaubt.
Nach der Verordnung ist Branntwein eine von sechsundvierzig Kategorien verschiedenen Spirituosen. Brandy oder Weinbrand ist die folgende Kategorie. Nach der EU-Verordnung besteht das Ausgangsmaterial für die Herstellung von Brandy oder Weinbrand entweder ganz oder zu wenigstens 50 % aus Branntwein. Die anderen maximal 50 % können aus einem hochdestillierten Weindestillat (bis zu weniger als 94,8 Volumenprozent) stammen. Hinzu kommt für Brandy oder Weinbrand eine Mindestreifung in Eichenfässern von 6 Monaten.
Branntweine mit geschützen geografischen Bezeichnungen
Branntweine mit geschützten geographischen Bezeichnungen kommen nur aus Frankreich, Portugal, Bulgarien und Rumänien. Insbesondere ist der Cognac ein Branntwein, während der Deutsche Weinbrand nicht nur kein Cognac, sondern nach der EU-Handelsbezeichnugn noch nicht einmal ein Branntwein ist.[1]
Beispiele für französische Branntweine
- Eau-de-vie de Cognac
- Eau-de-vie des Charentes
- Cognac mit weiteren geographischen Differenzierungen, z.B.
- Fine
- Grande Fine Champagne
- Grande Champagne Frankreich
- Petite Fine Champagne
- Fine Bordeaux Frankreich
- Armagnac
- Haut-Armagnac Frankreich
- Eau-de-vie de vin originaire d'Aquitaine Frankreich
- Eau-de-vie de vin des Côtes-du-Rhône Frankreich
- Eau-de-vie de vin originaire du Languedoc Frankreich
Beispiele für portugisische Branntweine
- Aguardente de Vinho Douro Portugal
- Aguardente de Vinho Ribatejo Portugal
- Aguardente de Vinho Alentejo Portugal
- Aguardente de Vinho da Região dos Vinhos Verdes Portugal
- Aguardente de Vinho da Região dos Vinhos Verdes de Alvarinho Portugal
- Aguardente de Vinho Lourinhã Portugal
Beispiele für bulgarische Branntweine
- Grozdova rakya aus Sungurlare
- Grozdova rakya aus Sliven
- Muscatova rakya aus Straldja
- Grozdova rakya aus Pomorie
- Biserna grozdova rakya aus Russe
- Muscatova rakya aus Bourgas
- Grozdova Rakya aus Karlovo
Beispiele für rumänische Branntweine
- Vinars Târnave
- Vinars Vaslui
- Vinars Murfatlar
- Vinars Vrancea
- Vinars Segarcea
Weblinks
- Website der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
- Information bei zoll.de
- [1] Text der EU-Verordnung (EG 110/2008)
- ↑ http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:039:0016:0054:DE:PDF Verordnung (EG) 110/2008] (Verordnung zur zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen), Anhang III: Geografische Angaben