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Adelstitel

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Der Adelstitel gab den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an.

In Österreich dürfen Adelsbezeichnungen seit 1918 nicht mehr geführt werden. In Deutschland gibt es seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 keine Adelstitel mehr. Diese wurden jedoch Bestandteil des Familiennamens, ein Anrecht auf die Anrede "Durchlaucht" etc. besteht selbstverständlich nicht. Im Wesentlichen gibt es die folgenden Titel (in absteigender Folge):

männlicher Titel weiblicher Titel männlicher Nachkomme weiblicher Nachkomme
Kaiser Kaiserin Prinz Prinzessin
König Königin Prinz Prinzessin
Großherzog Großherzogin Prinz Prinzessin
Herzog Herzogin Prinz Prinzessin
Fürst Fürstin Prinz Prinzessin
Graf (Land- oder Mark-) Gräfin Graf Komtess
Freiherr, Baron Freifrau, Baronin Freiherr, Baron Freiin, Baroness
Ritter, Edler, Herr von Edle, Frau von Ritter, Edler, Herr von Edle, Fräulein/Frau von

Anmerkung: Der Titel 'Freiherr' wurde i.d.R. nur geschrieben, gesprochen wurde 'Baron'.

Grundsätzlich werden titulierte Personen bzw. Häuser nach dem "Gotha" (Genealogisches Handbuch des Adels) in drei Kategorien unterschieden:

  • I. Regierende und im 19. und 20. Jhd. Entthronte Häuser
  • II. standesherrliche Häuser
  • III. andere nicht souveräne Häuser

Die Anrede:

Titel aus regierendem Haus aus standesherrlichem Haus aus nichtregierendem Haus
Kaiser Majestät
König Majestät
Großherzog Königliche Hoheit
Herzog Hoheit Hoheit Durchlaucht
Fürst Durchlaucht Durchlaucht Durchlaucht
Graf (Land- oder Mark-) Erlaucht Erlaucht Graf (ohne von bzw. zu) ...
Baron Baron (ohne von bzw. zu) ...
untituliert Herr (von) ...

Der Titel Kaiser, König und Großherzog steht nur einem regierenden Souverän zu, er geht im Falle eines Thronverlustes nicht auf den Erben über. Dieser trägt den Titel Prinz bzw. den entsprechenden Titel des Thronfolgers, z.B. Prinz Georg-Friedrich von Preussen (statt König von Preussen), Herzog Karl von Württemberg (statt König von Württemberg) oder Markgraf Maximilian von Baden (statt Großherzog von Baden).

Der Titel Erzherzog steht regelmäßig den Prinzen des österreichischen Kaiserhauses zu; Großfürsten waren die Prinzen des russischen Kaiserhauses. Beide wurden mit "Kaiserliche Hoheit" angesprochen.

Der Kurfürst ging aus dem zur Königswahl berechtigten hochrangigen Pfalzgrafen-Amt im Ostfrankenreich hervor. Er wird in der obigen Liste nicht genannt, da im späteren Heiligen Römischen Reich (HRR) unterschiedliche höhere Adelsränge (Könige, Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen) dieses Fürstenamt ausübten.


Siehe auch: Liste der Referenztabellen#Personen, Monarchie, Adelsprädikat, Herrschertitel