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Benutzer:Artikelstube/Erfüllung polizeiähnlicher Aufgaben durch Streitkräfte

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Konstabulisierung ist die Übernahme von Einsatz- und Verhaltensregeln sowie von Verfahren, die vor allem der Polizei eigen sind, durch Streitkräfte, nicht aber der Ersatz oder die Verstärkung von Polizei durch Soldaten. Konstabulisierung ist demnach eine Veränderung von Einsatzgrundsätzen und Verfahren innerhalb des „Systems Streitkräfte“. Sie umfasst die gesamten Streitkräfte, ohne Rücksicht auf Teilstreitkräfte, Waffengattungen, Ränge oder Funktionen.


Die Konstabulisierung der Streitkräfte ist ein noch nicht abgeschlossener Prozess, der nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes begann, aber erst später seinen Namen erhielt. Ihre Hauptursachen sind im Kapitel Ursachen der Konstabulisierung dargestellt. Sie erfordert eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.

Wesentliche Folgen der Konstabulisierung sind das vermehrte Ausbilden, Üben und Durchführen polizeiähnlicher Maßnahmen und Verfahren (wesentlich häufiger als früher im urbanen Gebiet), die über Eigenschutz/Force Protection hinausgehen - auch anstelle bisheriger Verfahren - z. B. in den Bereichen

  • Personen- und Fahrzeugkontrolle, Stellen und Abfertigen von Personen,
  • Streifen- und Patrouillendienst,
  • Aufgreifen bzw. Festnehmen von Personen,
  • Durchsuchen von Häusern,
  • Transportsicherung und Begleitschutz sowie
  • Riot Control einschließlich Räumen von Plätzen.

Wer das im Ausland kann, kann das auch im Inland, nicht aber umgekehrt. Zu den Folgen zählen auch Änderungen der Organisation, der materiellen Ausstattung und der Personalselektion.

Generell gilt: Die Soldaten erlernen nun in der Ausbildung und bei (nationalen und multinationalen) Übungen einige grundlegende polizeiähnliche Vorgangsweisen, wenn auch nicht immer unter allen Aspekten einer möglichen Anwendung. Wer aber ausgebildet wurde, im Auslandseinsatz z. B. in Orahovac ein Haus zu durchsuchen oder einen Platz zu räumen, kann das auch im Inland, z. B. in Unterpremstätten, oder in Landshut - nicht aber umgekehrt (Sprache, Landesrecht, …).

Die Gliederungen der militärischen Kräfte, die (auch) für polizeiähnliche Maßnahmen vorgesehen sind, orientiert sich meist grob an den Gliederungen von Jägereinheiten und -teileinheiten (auch „gehärtet“, also mit gepanzerten Transportfahrzeugen), Panzergrenadiereinheiten und -teileinheiten (also mit gepanzerten Kampffahrzeugen) sowie Aufklärungseinheiten und -teileinheiten. Ein wesentlicher Teilaspekt ist, dass der Einsatz weiblicher Soldaten zur Erfüllung des Auftrages fallweise unverzichtbar ist. (Ein genaues Durchsuchen - im Sinne einer Leibesvisitation - von einheimischen Frauen durch Männer ist in manchen Ländern undenkbar.) Die dazu eingesetzten Einheiten - z. B. des Österreichischen Bundesheeres - sind oftmals nicht organisch gewachsen, sondern werden erst einige Monate vor dem Einsatz zur Einsatzeinheit formiert. Es ist durchaus üblich, dass in einer solchen Einsatzkompanie im Ausland z. B. auch Artilleristen(als Jäger) ihren Dienst versehen. Schon deshalb müssen alle Soldaten polizeiähnliche Verfahren wenigstens in Grundzügen beherrschen.

Die Konstabulisierung wirkt sich größenmäßig nur innerhalb des Systems Streitkräfte aus. In naher Zukunft wird der Konstabulisierungsgrad (Anteil der Soldaten, die - auch unbeschadet anderer Fähigkeiten - fähig sind, polizeiähnliche Maßnahmen durchzuführen) der verfügbaren Truppen fast 100 Prozent betragen. Dessen ungeachtet werden allerdings aufgrund der zahlenmäßigen Reduktion der Streitkräfte weniger (europäische) Soldaten für polizeiähnliche Aufgaben (egal wo) verfügbar sein als zuvor.

Als Erweiterung der eigenen Fähigkeiten und als Antwort auf neue Situationen erhält Konstabulisierung den Staat bzw. ein Bündnis in einem geänderten Umfeld handlungsfähig. Darüber hinaus kann sie helfen, die Gewalt verschiedenster Akteure im Aus- und Inland einzudämmen und fallweise zu verhindern. Betreibt man sie hingegen - gleich aus welchen Gründen - als Reduktion der Fähigkeiten der Streitkräfte auf polizeiähnliche Maßnahmen, gefährdet das nachhaltig die Handlungsfähigkeit sowie die Bedrohungsbewältigungsfähigkeit des Staates bzw. Bündnisses, und zwar bereits weit unterhalb der Schwelle kriegsähnlicher Auseinandersetzungen.


Begriffseingrenzung

Konstabulisierung ist nicht gleichbedeutend mit Verpolizeilichung. Das Wort Verpolizeilichung sollte daher nicht als Synonym für Konstabulisierung gebraucht werden, denn Verpolizeilichung (vorher keine Polizei, nachher schon) suggeriert, dass die Streitkräfte damit gleichsam auf dem Weg sind, zu einer zweiten Polizei zu werden, oder dass die Absicht besteht, sie mit der Polizei zu einem gemeinsamen Sicherheitsapparat mit ausschließlich Polizeiaufgaben zu verschmelzen. Das mag das Bestreben mancher Politiker sein, entspricht aber nicht der Intention der Konstabulisierung.

Generell ist die Konstabulisierung von Streitkräften „die Übernahme von Einsatz- und Verhaltensregeln, die bislang eher der Polizei eigen waren. wie z. B.

  • Minimierung der Gewaltanwendung,
  • Schutz und Schirm statt Entmachtung des Feindes (als Ziel),
  • Ausrichtung nicht auf den vollständigen Sieg, sondern auf eine Konstellation, mit der man sozusagen leben kann und die der Politik neue Chancen gibt“''

(nach Armed Forces and International Security - Global Trends and Issues sowie nach dem Vortrag von Heinrich SCHNEIDER anlässlich der Präsentation dieses Buches am 4. März 2004 an der Landesverteidigungsakademie in Wien).

Das bedeutet, die Streitkräfte versehen weiterhin Militäraufgaben, nur andere bzw. anders als zuvor. Konstabulisierung steht demnach für eine Veränderung von Einsatzgrundsätzen und Verfahren innerhalb des „Systems Streitkräfte“.

Herkunft des Begriffes

Der Begriff Konstabulisierung entstand wahrscheinlich nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes. Die erstmalige Verwendung des Begriffes ist unklar. In einem Fachbeitrag aus 2001 führt Hessel (HESSEL, Friedrich; Das Phänomen „Krieg“ in der heutigen Zeit. In: TRUPPENDIENST Heft 2/2001, Seite 109) das Wort auf „constabulary“ (brit. Polizei, Polizeitruppe) zurück, umschrieb es mit Verpolizeilichung, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass dies „vereinfachend“ sei.

Das Wort Constable ist nach Meyer (MEYERs Enzyklopädisches Lexikon in 25 Bänden, Band 5: Bud - Con, Bibliographisches Institut, Mannheim 1981, Seite 865) vom spätlateinischen comes stabuli (etwa Oberstallmeister) abgeleitet. In England und Schottland war der Constable vom 12. bis zum 16. Jahrhundert ein hoher Amtsträger der Krone mit vorwiegend militärischen Funktionen. Auch die Befehlshaber wichtiger Burgen wurden als Constable bezeichnet. In Wikipedia wird unter Konstabler darüber hinaus auf den militärischen Hintergrund des Begriffes in Frankreich (Connétable de France, oberster Kronfeldherr) und in Portugal (Condestável de Portugal mit ebenfalls vor allem militärischen Aufgaben) hingewiesen. Das Wort Konstabler wurde auch im deutschen Sprachraum im Militärbereich benutzt z. B. in der Türkenzeit. So heißt es u. a. im Prinz-Eugen-Lied „… ihr Konstabler auf den Schanzen spielet auf zu diesem Tanzen mit Kartaunen (Kanonen; Anm.) groß und klein …“ (mit Konstabler war dabei anscheinend die Zunft der Artilleristen gemeint, die damals nicht zwangsläufig Soldaten waren; Anm.). Die „United States Zone Constabulary“ (Sicherungstruppe in der US-Besatzungszone in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg) entstand u. a. aus sechs Panzerartilleriebataillonen (vgl. BLUME, Peter; Rohrartillerie der US ARMY in Deutschland1945 - 2005. Unitec Medienvertrieb, Stengelheim 2005, Seite 1f). Heute ist der Constable in Großbritannien ein Polizist (mit Beamtenstatus) und in den USA ein kommunaler Amtsträger zur Wahrung der öffentlichen Ordnung (mit geringeren Befugnissen als uniformierte Polizisten). Constable/Konstabler mit Polizist zu übersetzen und Konstabulisierung mit Verpolizeilichung ist demnach (auch) semantisch ungenau.


Entwicklung

Bei allen Streitkräften finden sich polizeiähnliche Maßnahmen und Verfahren wie Stellen, Kontrollieren, Durchsuchen und Abfertigen von Personen zum Selbstschutz vor Ausspähung und vor unliebsamen Überraschungen.

Erstmals dokumentiert sind diese Maßnahmen bei den Truppen von Ramses II. in der Schlacht von Kadesch ca. 1300 v. Chr. Zumindest zwei dort kontrollierte Beduinen gaben den Ägyptern Hinweise auf die hethitischen Streitkräfte.

Die Prätorianergardeim Imperium Romanum versah - neben militärischen Aufgaben - auch Tätigkeiten, die (in der heutigen Terminologie) Crowd and Riot Control (etwa "Überwachung und Kontrolle von Menschenmengen") und Personenschutz entsprechen.

78 v. Chr. jagte der junge Julius Cäsar mit 500 Legionären kilikische Piraten. Diese hatten ihn zuvor gefangen genommen und gegen Lösegeld freigelassen. Das Unternehmen endete mit der Gefangennahme und der Hinrichtung von 350 Piraten. (Quelle: NEUKIRCHEN, Heinz; Seemacht im Spiegel der Geschichte. Gondrom Verlag, Berlin 1988, Seite 61f).

Auch Ritter des Mittelalters nahmen polizeiähnliche Tätigkeiten ebenfalls systematisch wahr: „… es erfordert die Gewalt unseres Schwertes, dass wir Witwen und Waisen verteidigen und beschützen, Recht sprechen und Gerechtigkeit üben ..“ schrieb Graf Wilhelm von Valentinois bereits 1183 (zitiert nach WINTER, Maria van; Rittertum: Ideal und Wirklichkeit. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1979; Seite 51).

Die Hansekogge „den brokiga kon från flandern med sina starke horn“ (etwa: „Die Bunte Kuh aus Flandern mit den starken Hörnern“, meist nur „Bunte Kuh“ genannt), damals das größte Kriegsschiff der Hamburgischen Admiralität, brachte 1401 den Seeräuber Klaus Störtebeker und seine Kumpane zur Strecke.

Die Einsätze der englischen, spanischen und französischen Flotte gegen Piraten sind zahllos, daneben hatten die britischen Seesoldaten/Marineinfanteristen v. a. im 18. und 19. Jahrhundert weitere polizeiähnliche Aufgaben auf See und an Land (wie das Durchsuchen von Handelsschiffen, Matrosen und deren Unterkünften sowie von Gasthäusern/Bordellen).

In nahezu allen Kolonien versahen Streitkräfte der „Mutterländer“ regelmäßig polizeiähnliche Aufgaben.

Um 1855 - also lange bevor die Polizei diese Maßnahme übernahm - erfolgte zur Aufdeckung und Verhinderung von Pensionsbetrügereien ehemaliger indischer Soldaten, die in den britischen Streitkräften gedient hatten, die heute geradezu klassische Polizeimaßnahme der systematischen Auswertung von Fingerabdrücken zur Identitätsfeststellung, (vgl. HÖFLING, Helmut; Sherlock Holmes in unserer Zeit. Meilensteine der Kriminalistik. Kremayr & Scheriau, Wien 1986, Seite 55f).

Derzeit sichert u. a. die Marine der Bundesrepublik Deutschland die Seewege am Horn von Afrika (vgl. u. a. STOCKFISCH, Dieter; Bedrohungen auf See. Terrorismus und Piraterie. In: TRUPPENDIENST, Heft 2/2003, Seite 136ff).

Die Militärpolizei (Feldjäger, Militärstreife, Military Police, …) ist seit Langem ein integraler Bestandteil von Streitkräften.

In der Dritten Dimension ist die von den Luftstreitkräften als Nebenaufgabe oder z. B. in Österreich sogar als Hauptaufgabe durchgeführte Luftraumüberwachung (u. a. durch 3-D-Radar und Abfangjäger) die klassische Luftpolizeiaufgabe schlechthin.

Seitens der Bevölkerung im deutschen Sprachraum wurde in den letzten Jahrhunderten die Übernahme polizeiähnlicher Aufgaben durch das Militär nicht als außergewöhnlich wahrgenommen. Davon zeugen u. a. mehrere Werke der Weltliteratur, etwa Friedrich SCHILLER, Die Räuber (1781), Wilhelm HAUFF, Das Wirtshaus im Spessart (1828), und Carl ZUCKMAYER, Schinderhannes (1927) - Werke die zum Teil auf realen, inhaltsähnlichen Begebenheiten beruhen.

Konstabulisierung geht allerdings weit über all das hinaus. Anders als der Einsatz von Streitkräften für polizeiähnliche Aufgaben in Kolonien oder zur Wiederherstellung der inneren Ordnung, die generell nur Teile der Streitkräfte betrafen bzw. diese nur relativ kurz (neben ihren anderen Aufgaben) banden, betrifft die Konstabulisierung die Streitkräfte in ihrer Gesamtheit (ähnlich wie einst die Motorisierung). Die Streitkräfte nahmen früher polizeiähnliche Aufgaben nur parallel zu anderen Aufgaben wahr (z. B der Kampf an der Westfront in Europa als „Hauptaufgabe“ und parallel dazu der Einsatz einer Schutztruppe mit zuerst vorwiegend polizeiähnlichen Aufgaben in Ostafrika). Nun aber sind aus verschiedenen Ursachen (siehe Folgekapitel) polizeiähnliche Aufgaben ein integraler Bestandteil der Hauptaufgabe von Streitkräften - und zwar im Sinne einer Durchdringung und keinesfalls nur als Tätigkeit per se.

Die Übernahme polizeiähnlicher Aufgaben erfolgte und erfolgt oftmals „der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe“, denn, wie es Ruderstaller (RUDERSTALLER, Günther; Räumen eines Platzes. In: TRUPPENDIENST Heft 6/1994, Seite 529ff) auf den Punkt brachte, „wer sollte es sonst tun?“

Ursachen der Konstabulisierung

Konstabulisierung ist ein Produkt mehrerer Faktoren. Zu den generellen Faktoren zählen vor allem

  • die Erweiterung von Friedenseinsätzen nach 1990,
  • die Veränderung des Kriegsbildes in Richtung Urban Warfare (etwa Kriegführung in verbautem Gebiet),
  • die Maßnahmen zur Terrorbekämpfung vor allem nach dem 11. September 2001 sowie

Länderspezifische Faktoren sind darüber hinaus „traditionelle“ innerstaatliche Aufgaben von Streitkräften wie z. B. der k. u. k. Armee (u. a. als „Ordnungsmacht“ in einem Vielvölkerstaat), des Bundesheeres der Ersten Republik und der österreichischen B-Gendarmerie sowie die Veränderung der Art und des Umfanges der Assistenzleistungen des Österreichischen Bundesheeres nach 1990. Ein nennenswerter direkter Einfluss der Kolonialzeit auf die Konstabulisierung ist vor allem in Ländern vorhanden, die in den letzten Jahrhunderten ständig Kolonialmächte waren, wie etwa England und Frankreich, sowie in einigen ehemaligen Kolonien, die ihre Streitkräfte z. B: nach englischem Vorbild organisierten. Die länderspezifischen Faktoren werden - mangels Allgemeingültigkeit - in diesem Eintrag nicht detailliert behandelt.

Faktor Erweiterung von Friedenseinsätzen

Vor dem Zerfall des Warschauer Paktes erfolgten Friedenseinsätze vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen. Durchgeführt wurden sie primär in Form des Auseinanderhaltens von Konfliktparteien, die damit prinzipiell einverstanden waren, und wesentlich seltener in Form einer „Ordnungsmacht“ mit z. T. polizeiähnlichen Aufgaben und Vorgangsweisen.

Ab 1990 haben sich die Aufgaben des Peacekeepings (auch des UN-Peacekeepings) deutlich verändert und erweitert. Beispiele dafür sind die Einsätze von

IFOR(Peace implementation Force),

KFOR (Kosovo International Security Force),

SFOR (Stabilisation Force Bosnia and Herzegovina),

EUFOR (European Force) und

ISAF (International Security Assitance Force).

Für die Ausformung der polizeiähnlichen Maßnahmen vor Ort ist es unwesentlich, ob ein Friedenseinsatz unter UNO-, NATO Partnership for Peace- oder EU-Führung erfolgt.

Bei der Durchführung polizeiähnlicher Maßnahmen in Friedenseinsätzen waren z. B. im südlichen [1] die Erfolge, die Soldaten (des Österreichischen Bundesheeres) im Hochgebirge und damit in einer Gegend, in der „normale“ Polizisten kaum agieren können, erzielten sogar spektakulär: Im so genannten „Bootleg“ (Südspitze des Kosovo) wurden im Zuge einer einzigen Aktion gegen Waffenschmuggler u. a. 6 400 Schuss Maschinengewehrmunition, 72 Werfergranaten, zahlreiche Nachtsicht- und Nachtzielgeräte, Scharfschützenoptiken, Feldstecher und Mobiltelefone sichergestellt. Die eingesetzten Soldaten lebten - bei täglichen Temperaturschwankungen bis zu 30° C - in Zelten und mussten ca. eine Woche autark sein. (Vgl. RODEWALD, Jörg, und WOLF, Christian; Grenzraumüberwachung im Hochgebirge des südlichen Kosovo. In: TRUPPENDIENST 1/2002, Seite 57ff sowie LASSER, Michael; Dienst im „Bootleg“. Einsatzerfahrungen im alpinen Gelände. In: TRUPPENDIENST 3/2003 Seite 254ff aber auch ERTL, Volkmar; An Fernen Grenzen. Spittaler Gebirgsjäger in Kosovos Bergen. In: TRUPPENDIENST 2/2006 Seite 156ff.)

Einsätze wie dieser zeigen bereits deutlich die Grenzen anderer Organisationen bei der Durchführung solcher polizeiähnlicher Maßnahmen sowie den Unterschied zwischen der Konstabulisierung von Streitkräften und gewöhnlichem Polizeidienst.

Bei SFOR (Stabilization Force zur Durchsetzung des Friedensabkommens von Dayton auf Basis der UN-Resolution 1088 aus 1996) existierten z. B. Multinational Specialized Units (MSU), die eindeutig Polizeiaufgaben versahen, z. B. „Einsätze bei Demonstrationen und Unruhen zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung im engen Zusammenwirken mit bosnisch herzegowinischen Polizeikräften“ sowie „die Mitwirkung bei der Durchsetzung des Rechts“ (zitiert nach PESENDORFER, Mag. Dr. Michael; IFOR - SFOR - EUFOR. In: TRUPPENDIENST Heft 2/2005, Seite 152).

Hauser (HAUSER, Mag. Dr. Günther; Österreichs Sicherheitspolitik zwischen Neutralität und Souveränität (II). In: TRUPPENDIENST Heft 3/2005, Seite 213) wird noch deutlicher: „Die Bundesheersoldaten waren Teil einer MSU (Multinational Specialized Unit) - gemeinsam mit slowenischen und italienischen Heeresangehörigen. Die Aufgaben der MSU waren:

  • Durchführung von Exekutivaufgaben der Polizei (inklusive kriminalistischer Untersuchungen) zur Unterstützung oder in Vertretung der örtlichen Polizei, um die Sicherheit und die öffentliche Ordnung wieder herzustellen und bis zur Übertragung der Verantwortung an die Zivilbehörden der Bevölkerung ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln.
  • Unterstützung und Überwachung der örtlichen Polizei bei der Wiederaufstellung und Reorganisation gemäß den internationalen demokratischen Polizeistandards; …“

und führt weiter aus „… Daher haben die Soldaten des Bundesheeres folgende Aufgaben: Patrouillen, Informationsgewinnung, Einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Monitoring und Unterstützung der öffentlichen Ordnung, Durchsetzung des Rechts, …“

Auch EUFOR „Althea“ (European Force Operation „Althea“ zur Stabilisierung der militärischen Aspekte des Friedensabkommens von Paris und als permanente militärische Präsenz, um eine neuerliche Gefährdung des Friedens im Kosovo zu verhindern) verfügt über MSU-ähnliche Integrated Police Units (IPU). Darüber hinaus zählen im Kosovo zu den Aufgaben der Bundesheersoldaten auch andere Überwachungs- und Kontrollaufgaben, die Durchführung von Eskorten sowie die Unterbindung von Schmuggel und von illegalen Grenzübertritten (nach PLATZER, Christian; Taktik im Kosovo. In: TRUPPENDIENST Heft 2/2005, Seite 156 ff).

Zu den polizeiähnlichen Maßnahmen im Einsatz zählen auch Hausdurchsuchungen. Öttl (ÖTTL, Markus; Hausdurchsuchung „Lessons Learned“ aus dem Einsatz im Kosovo Teil I und II. In: TRUPPENDIENST Heft 3/2002, Seite 255 ff und Heft 4/2002, Seite 340 ff) beschreibt 2002 unter „Lessons Learned“ detailliert die dabei gemachten Erfahrungen der im Kosovo eingesetzten österreichischen Soldaten. Ein Ziel dabei war u. a. „das Festnehmen von Kriminellen“.

Schrimpf (SCHRIMPF, Gerd; UN-Peacekeeping - Die neuen Herausforderungen. In: TRUPPENDIENST Heft 4/2005, Seite 346 ff) folgert z. B. „dass die UN Mittel und Möglichkeiten brauchen, um vor allem in innerstaatlichen Konflikten unbeteiligte Zivilisten schützen zu können“. Als Kernpunkte des neuen Peacekeepings sieht er es als unumgänglich „Gesetz und Ordnung wiederherzustellen. Im Vordergrund stehen dabei die Unterstützung bzw. der Einsatz von lokalen Polizeikräften“ und „ist das Vertrauen durch den vorangegangenen Konflikt geschwunden, so haben vorübergehend internationale Polizeikräfte deren Aufgaben zu übernehmen“. Ausdrücklich nennt Schrimpf als möglichen Auftrag an die Truppen im Zuge Friedenserhaltender Maßnahmen/Peacekeeping die Unterstützung ziviler Polizeikräfte.

Dabei verschwimmt die Grenze zwischen rein militärischen und polizeiähnlichen Aufgaben. Obwohl z. B. bei der EU- Mission „Artemis“ (Kongo, 2003) militärische Verfahren im Vordergrund standen, waren bei diesem Einsatz - sogar durch die eingesetzten Special Forces - polizeiähnliche Aufgaben wahrzunehmen, u. a. Patrouillendienst und Unternehmen gegen Waffenlager (vgl. RADNER, Kurt; „Artemis“ - die EU-Mission im Kongo. In: TRUPPENDIENST Heft 1/2004, Seite 20 ff).

Die Konstabulisierung im Zuge solcher Friedenseinsätze betrifft auch die Streitkräfte kleinerer Staaten, z. B. das Österreichische Bundesheer. So hatten die infanteristischen Teile von AUCON/ISAF (Austrian Contingent/International Security Assistance Force) im Jahre 2005 u. a. die Flughäfen in Kunduz und Feyzabad sowie Transporte und temporäre Stützpunkte außerhalb des Camp Kunduz zu sichern und die Freiheit der Bewegung entlang der Hauptbewegungslinien sicherzustellen. (Vgl. RUDDERSTALLER, Günter; Das Österreichische Bundesheer in Afghanistan, In: TRUPPENDIENST Heft 4/2005, Seite 354 ff.)

Nach Hofmeister (Brigadier HOFMEISTER Klemens, damals Leiter der Abteilung für militärische Gesamtplanung im Verteidigungsministerium anlässlich einer Expertentagung „Innere Sicherheit neu denken - Konsequenzen aus dem 11. September“ in Wien am 15. September 2003; zitiert nach Öffentliche Sicherheit Das Magazin des Innenministeriums Nr. 3-4/2004) wird die Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres in Richtung Konstabulisierung - u. a. im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung in friedenschaffenden, multinationalen Einsätzen - wie folgt diskutiert: Je intensiver das Einsatzspektrum, desto selbstständiger müssten - so Hofmeister - Streitkräfte in der Lage sein, Ordnungsaufgaben zusätzlich zu den rein militärischen Aufgaben wahrzunehmen.

Auch Stix (STIX, Rüdiger; Man muss kein Prophet sein … . TRUPPENDIENST-SPEZIAL 1/1996, Seite 12) verwendet im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen in Europa wörtlich den Begriff „Ordnungsmacht“.

Malat (MALAT, Horst; Peace Enforcement - Friedenserzwingung. In: TRUPPENDIENST Heft 4/2002, Seite 321ff) sieht „Operationen zur Wiederherstellung von Gesetz und Ordnung“ generell auch als Teil der Friedenserzwingung (Peace Enforcement) und betont dabei die Anwendung „nicht letaler Gewalt“ im Zuge dieser Einsätze sowie die Notwendigkeit der „Unterstützung einheimischer Behörden bei der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung“.

All das erforderte auch die Kenntnis sicherheitspolizeilicher Verfahren. Friedenseinsätze, gleich welcher Art, erscheinen demnach ohne - primär durch die Streitkräfte wahrzunehmende - polizeiähnliche Maßnahmen kaum noch möglich. Dessen ungeachtet müssen Soldaten auch in Friedenseinsätzen (z. B. bei Peace Enforcement oder im Zuge einer Eskalation) die Kampfarten „Angriff“, „Verteidigung“ usw. ausbildungs- und ausrüstungsmäßig weiterhin voll beherrschen.


Faktor Urban Warfare

Nach der Einschätzung von Global Security (Datei:Www.globalsecurity. Org/military/ops/mout.htm; Stand 28. März 2006; mout steht für Military Operations on Urban Terrain; Anm.) “it is estimated that by the year 2010 seventy-five percent of the world’s population will live in urban areas. Urban areas are expected to be the future battlefield and combat in urban areas cannot be avoided.“ Ebenso argumentiert u. a. auch Pesendorfer (PESENDORFER; Michael; Das Gefechtsfeld von Morgen. In: TRUPPENDIENST Heft 3/2002, Seite 219 f.): „Die ständig wachsende Zahl der Weltbevölkerung und die ebenso wachsende Bedeutung von Städten als wirtschaftliche Zentren vergrößern bei zukünftigen Konflikten die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes in Stadtgebieten.“

Das bedeutet eine Erhöhung des Stellenwertes des Kampfes in verbautem Gebiet, u. a. auch im Zuge der Ausbildung. So ähneln die Techniken zum Eindringen in Häuser bzw. dem Stürmen von Häusern sowie dem Durchsuchen durchaus Polizeitechniken. Bei Kämpfen in Städten (Urban Warfare) - vor allem in Großstädten - ist eine flächendeckende horizontale Evakuierung der Zivilbevölkerung kaum möglich. Auch eine vertikale Evakuierung der urbanen Bevölkerung (Stichwort: Schutzräume) hat enge Grenzen, selbst in relativ wohlhabenden Ländern wie Österreich. Nur ein Bruchteil der Wiener Bevölkerung findet z. B. in den vorhandenen Schutzräumen Platz, und diese sind mit Masse keine „Luftstoß-Schutzbauten“. Sie bieten demnach - auch wenn sie nicht direkt getroffen werden - nur wenig Schutz vor Artilleriebeschuss, Bomben- und Granatexplosionen.

Kämpfe in Städten können überdies - vor allem bei innerstaatlichen Konflikten - auch relativ überraschend auftreten. Die Soldaten müssen dabei ihre Aufträge - gänzlich anders als in der Schlacht von Verdun oder in der Panzerschlacht bei Kursk - inmitten der Zivilgesellschaft wahrnehmen und werden damit in den von ihnen kontrollierten Gebieten auch aus völkerrechtlicher Sicht - u. a. nach der Haager Landkriegsordnung - zu einer Ordnungsmacht, egal ob sie das wollen oder nicht. Sie haben vor Ort ihren Teil beizutragen „… um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten“ (Haager Landkriegsordnung Pkt. 43). Dazu zählen auch Polizeiaufgaben im weitesten Sinne. Je mehr Zivilbevölkerung sich in der Kampfzone befindet, umso wichtiger werden diese Aufgaben.

Gerade bei Urban Warfare ist es aber den eingesetzten Soldaten oft nicht von vornherein möglich, zwischen unbeteiligten Zivilpersonen und (uniformierten oder nicht uniformierten) Gegnern zu unterscheiden - etwa beim Durchsuchen bzw. Stürmen eines Gebäudes, aus dem geschossen wurde. Gegenüber den unbeteiligten Zivilpersonen sind die Soldaten - verhaltensrelevant - Ordnungsmacht, gegenüber den Gegnern sind sie de facto Kriegspartei. Das „Umschalten“ zwischen diesen beiden Funktionen muss oftmals innerhalb von Sekunden erfolgen.

Die Soldaten müssen demnach befähigt (= ausgebildet) sein, praktisch gleichzeitig beiden Funktionen gerecht zu werden bzw. von einer Funktion in die andere zu wechseln. (Zu diesem Spannungsfeld vgl. auch SPANNBAUER, Mag. (FH) Alexander; Ortskampf in Bonnland - Ein österreichischer Jägerzug übt in Deutschland. In: TRUPPENDIENST Heft 6/2005, Seite 522 ff. dabei geht es u. a. um den Waffeneinsatz in Gebäuden angesichts der Gefahr, dass Zivilisten durch die Schutzmacht zu Schaden kommen. Bonnland ist eine deutsche Ortskampfanlage.) Die zum Kampf in urbanen Regionen eingesetzten Soldaten müssen dafür zumindest in den Grundzügen einige Polizeiverfahren beherrschen. Jedoch nicht nur letztere, denn auch ein scheinbar ruhiger Friedenseinsatz kann ohne Vorwarnzeit - zumindest lokal begrenzt - in Richtung „Urban Warfare“ kippen. Einen Vorgeschmack darauf boten die Märzunruhen 2004 im Kosovo (vgl. dazu u. a. PLATZER, Mag. Christian; Taktik im Kosovo. In: TRUPPENDIENST Heft 2/2005, Seite 156 ff).

Deshalb sind auch in „Urban Warfare“ die Kampfarten „Angriff“, „Verteidigung“ usw. weiterhin unverzichtbar. Sie werden - aus den oben angeführten Gründen - von polizeiähnlichen Maßnahmen durchdrungen, aber nicht ersetzt!


Faktor „Entstaatlichung“ von Kriegen, asymmetrische Kriegführung

Schon von den ca. 200 Kriegen und bewaffneten Konflikten von 1945 bis 2000 waren weniger als ein Fünftel zwischenstaatliche Kriege, bei denen einander Streitkräfte (mindestens) zweier Staaten gegenüberstanden. Zwei Drittel hingegen waren innerstaatliche Antiregime-, Autonomie-, Sezessions- oder Dekolonisationskriege (vgl. GANTZL, Klaus Jürgen; Neue Kriege? Neue Kämpfer? Arbeitspapier Nr. 2/2002 der Universität Hamburg - IPW, Forschungsstelle Kriege Rüstung und Entwicklung sowie andere Publikationen der Arbeitsgemeinschaft zur Kriegsursachenforschung - AKUF. Diese geht bei der Kriegsdefinition von gewaltsamen Massenkonflikten aus, bei denen zumindest auf einer Seite reguläre Kräfte/Streitkräfte eingesetzt werden, ein Mindestmaß an Organisation der Kriegführenden vorhanden sowie eine planmäßige Strategie erkennbar ist und es sich um mehr als gelegentliche Geplänkel handelt. Die Zahl der bewaffneten Auseinandersetzungen, für die zumindest eines dieser Kriterien nicht zutraf, lag allerdings weit höher). Der typische Krieg der letzten Jahrzehnte war demnach der innerstaatliche Krieg und nicht (mehr) der zwischenstaatliche. Diese Sichtweise der Veränderung des sicherheitspolitischen Umfeldes teilt auch Pleiner (PLEINER, Horst; Mögliche Konflikte. Konsequenzen für das österreichische Bundesheer. In: TRUPPENDIENST Heft 2/1998, Seite 105 f).

Creveld (CREVELD, Martin van; Die Zukunft des Krieges. München 1988, an mehreren Stellen) verwendet dafür den Begriff low intensity conflict und sieht diese Form als neue Kriege. Gantzl (GANTZL, Klaus Jürgen; Neue Kriege? Neue Kämpfer? Arbeitspapier Nr. 2/2002) hingegen sieht diese Art von Konflikten keineswegs als neu, bestätigt aber den Trend zum innerstaatlichen Krieg und spricht bei dessen Akteuren u. a. von „tötungsbereiten Milizionären“. Jung (JUNG, Herrmann; Änderung des Kriegsbildes - Folgen für die Streitkräfte. In: TRUPPENDIENST Heft 3/2004, Seite 226 f) schließt u. a. daraus auf die Möglichkeiten, „dass

  • der Low Intensity War in Zukunft den zwischenstaatlichen Krieg ablöst,
  • durch den technologischen Fortschritt zwischenstaatliche Kriege immer unwahrscheinlicher werden und
  • gerade die mächtigsten modernsten Streitkräfte für die neuen Konfliktformen und Konfliktarten weitgehend bedeutungslos werden und in einem Low Intensity War versagen könnten.“

Sehr ähnlich argumentiert auch Pesendorfer (PESENDORFER; Michael; Das Gefechtsfeld von Morgen. In: TRUPPENDIENST Heft 3/2002, Seite 219 f) bereits Jahre zuvor, als er auf bisherige „schmerzliche Fehlschläge“ herkömmlich operierender konventioneller Streitkräfte gegen Guerillaorganisationen u. ä. (z. B. Kampf der Sowjetstreitkräfte gegen die Mujaheddin in Afghanistan) hinweist und unter dem Aufhänger „you cannot stop paramilitary murder with airplanes“ davor warnt, sich künftig auf Truppenstärke und Hochtechnologie zu verlassen.

Die Gegner des Soldaten sind damit nicht mehr zumindest in Ansätzen (unter Einhaltung des Humanitären Völkerrechtes, in dem sie nachweislich ausgebildet wurden) „ritterliche Soldaten“, sondern - so Mader - „psychopathische Bürgerkrieger“ (vgl. MADER, Hubert Michael; Grausamkeit ohne Schuldgefühl. Der „psychopathische Bürgerkrieger“ als Gegenpol zum „ritterlichen Soldaten“. In: TRUPPENDIENST Heft 6/2002, Seite 541). Diesen Kämpfern sind – auch in Europa - „Schuldgefühle und moralische Zweifel offensichtlich völlig fremd“, sie setzen „ohne das geringste Reuegefühl (brutalste) Gewaltakte“ und sie sind zumindest zum Teil „Machiavellisten“ (hemmungslose Gewaltmenschen, die sich durch ein besonderes Maß an Intelligenz von anderen abheben und von der Skrupellosigkeit profitieren). Andere handeln entsprechend dem „Mini-manual of the Urban Guerrilla“(MARIGHELLA, Carlos; Mini-manual of the Urban Guerrila. Eigenverlag, Kuba 1969. Dieses ähnelt einer Ausbildungsvorschrift, ist aber de facto ein Leitfaden für Stadtguerillas und gilt als erste terroristische Ausbildungsschrift) oder sie sind „menschliche Bomben“ (vgl. ESHEL, David; Profil und Ausbildung der islamistischen Selbstmordattentäter. In: TRUPPENDIENST Heft 2/2002, Seite 118ff). Dadurch erfüllen sie - anders als die Kombattanten im Sinne des Kriegsvölkerrechts (ein Soldat macht sich durch seine Teilnahme an Kampfhandlungen nicht strafbar) - strafbare Tatbestände und sind damit kriminell.

Ein weiterer wesentlicher Faktor, der ebenfalls mit polizeiähnlichen Maßnahmen von Streitkräften in Zusammenhang steht, ist der Rechtsstatus der in solchen Konflikten gemachten bzw. zu machenden Gefangenen (sind das nun „Kriegsgefangene“, „Festgesetzte“, „Widerrechtliche Kombattanten“, „Terroristen“ oder was sonst? Vgl. dazu -Pe-; Hey Mister Taliban, What’s Your Legal Status? In: TRUPPENDIENST Heft 3/2002, Seite 235ff). Für die klassischen Kriegsgefangenen war - bei einer einigermaßen dem Völkerrecht entsprechenden Behandlung durch den Gegner - generell „der Krieg vorbei“ und die Lebensgefahr zu Ende. Die Gefangenen erwarteten in einem Lager in relativer Sicherheit das Kriegsende und damit ihre Heimkehr. Sie hatten kaum das Bedürfnis, ihre Wachen zu töten, um unter Lebensgefahr in den Krieg zurückzukehren. Für gefangene „Terrorverdächtige“ bzw. „Kriminelle“ sieht ist die Gefangennahme aber erst der Beginn der Hauptgefahr (Strafprozess, danach lebenslängliche Freiheitsstrafe oder im Extremfall sogar Hinrichtung), gelten sie doch rechtlich nicht als Kriegsgefangene sondern eher als Verbrecher - und deren Bewachung ist letztlich ebenfalls eine Polizeimaßnahme.

All das hat auch Auswirkungen auf das Rollenbild und das Selbstverständnis des Militärs. Nach Jung werden die Kriege gleichsam „entstaatlicht“ und der Stellenwert der nicht-staatlichen Akteure steigt. Der Staat hat damit „sein Monopol auf den Krieg verloren“. Die irregulären Akteure befinden sich oft inmitten einer (relativ) unbeteiligten Zivilbevölkerung und verhalten sich zwischen ihren Aktionen wie normale Zivilisten. (Ein Beispiel dafür waren die „Wochenendkrieger“ im Jugoslawien-Krieg. Zahlreiche Gastarbeiter arbeiteten unter der Woche im Gastland und fuhren an den Wochenenden u. a. aus Deutschland und Österreich in ihre Heimat, um dort militärische oder paramilitärische Aufgaben wahrzunehmen.) Dabei können sie schon durch das bloße Nicht-Verlieren, etwa gegen eine Besatzungsmacht, „punkten“. Der Soldat hingegen hat verloren, wenn er nicht relativ rasch gewinnt, also den Gegner unwirksam macht.

Befindet sich der Gegner aber in Zivilkleidung inmitten der Zivilbevölkerung, und soll der Soldat ihn weiterhin bekämpfen, ist auch dazu die Anwendung sicherheitspolizeilicher Verfahren zwingend erforderlich - und das keineswegs nur in Städten.

Auch low intensity conflicts sind deshalb die Kampfarten „Angriff“, „Verteidigung“ usw. weiterhin unverzichtbar, allerdings kommen dabei meist kleinere Verbände als früher zum Einsatz, auch gegen irreguläre Kräfte inmitten eines zivilen Umfeldes. Die Kampfarten werden deshalb und aus den oben angeführten Gründen ebenfalls von polizeiähnlichen Maßnahmen durchdrungen, aber nicht ersetzt!

Faktor Terrorbekämpfung

Nach Schönbohm (Jörg Schönbohm war damals Brandenburger Innenminister, zitiert nach GLOECKNER, Eduard; Abwehrkampf gegen den Terrorismus. In: Europäische Sicherheit Heft 3/2006, Seite 74f) zeigt sich in den Bereichen des internationalen Terrorismus in den neunziger Jahren ein „fundamentaler Strategiewechsel“, dessen Folge war, „dass sich die Terrorismusbekämpfung von einer eigentlich polizeilichen Aufgabe in eine Herausforderung für die Geheimdienste und das Militär umgestaltet hat“. Darüber hinaus verschwimmt auch beim Kampf gegen Terroristen - ähnlich wie bei der asymmetrischen Kriegführung - die Grenze zwischen Kämpfern und Nicht-Kämpfern. Die ungelöste Kernfrage „Welchen völkerrechtlichen Status haben die inhaftierten Taliban?“ war eine Mitursache der Guantanamo-Problematik.

Nach dem Vorsitzenden der (österreichischen) Bundesheer-Reformkommission stehen Inlands- und Auslandsaufgaben des Österreichischen Bundesheeres gleichberechtigt und gleichwertig nebeneinander (Dr. Helmut Zilk anlässlich der Übergabe des Berichtes der Reformkommission in Wien am 14. Juni 2004 an den Bundesminister für Landesverteidigung sowie Bundesheer 2010; Bericht der Bundesheerreformkommission Seite 9). Im Inland sind dies die Gewährleistung der staatlichen Souveränität und die Assistenzleistung auf Ersuchen ziviler Behörden, sei es zur Hilfeleistung bei Naturkatastrophen bzw. von Menschen verursachten Katastrophen oder auch die Fähigkeit zur Prävention in Bezug auf Terroranschläge.

Erkannt und beschrieben wurde die Terrorgefahr u. a. schon rund 20 Jahre zuvor im österreichischen Landesverteidigungsplan (1985), ebenso die Vernetzung von Terror mit der „Entstaatlichung“ von Konflikten: „… Machtpolitische Ziele werden nicht nur durch den Einsatz von militärischen und wirtschaftlichen Mitteln verfolgt, sondern auch durch Subversion und Terror. Bei den beiden letzten Machtmitteln sind allerdings politische und kriminelle Motive nicht immer leicht zu unterscheiden.“ (Landesverteidigungsplan. Bundeskanzleramt, Wien 1985, Seite 25). Ausdrücklich erwähnt wurden schon in diesem Landesverteidigungsplan u. a. „Wachkompanien“ des Bundesheeres „zur Verstärkung der Exekutive“ v. a. im Zuge des Objektschutzes (Landesverteidigungsplan. Bundeskanzleramt, Wien 1985, Seite 118).

1996 schrieb dazu Stix (STIX, Rüdiger; Man muss kein Prophet sein …. In: TRUPPENDIENST-SPEZIAL 1/1996, Seite 12) „… der militärische Einsatz an der Schnittstelle zum internationalen Terrorismus wird ansteigen; egal ob bei der Bewachung der Pariser U-Bahn gegen Bombenleger oder etwa bei der Fahndung nach Kriegsverbrechern in Bosnien durch IFOR-Truppen.“

Dass die Konstabulisierung von Streitkräften im deutschsprachigen Raum zur Gewährleistung der inneren Sicherheit nicht notwendig ist, weil die Exekutive in der Lage ist, diese zu gewährleisten, mag für die Gegenwart durchaus zutreffen. Das kann sich aber aufgrund einer unvorhersehbaren Lageeskalation schlagartig ändern. (Stichworte: die Jugendunruhen in Paris 2006 mit Hunderten brennenden Autos pro Nacht sowie der Karikaturenstreit 2006 mit radikalisierten Demonstrationen gepaart mit Übergriffen gegen westliche Botschaften. Ist die „Sicherheitskarte“ Polizei im Zuge derartiger Ereignisse einmal „ausgespielt“, ist keine andere, gleichzeitige Bedrohung mehr bewältigbar.)

Faktor Bekämpfung der Organisierten Kriminalität

Bei Militäreinsätzen gegen Kriminelle, z. B. in den Bereichen Rauschgiftproduktion und -transport, Schlepperwesen, Piraterie und illegaler Waffenhandel/Proliferation geht es primär nicht um die Bekämpfung der Führenden (die White-Collar-Men zu bekämpfen ist weiterhin Sache der Polizei) sondern der Durchführenden. Letztere sind (anders als frühere Räuber- bzw. Gangsterbanden) oftmals besser ausgerüstet als die örtlichen Sicherheitskräfte (Transporthubschrauber für Drogen, Lenkwaffen und Tarnmittel zum Schutz der Anbaugebiete, High-Tech-Elektronik für Schlepper, bewaffnete High-Speed-Offshore-Boote für Piratenüberfälle). Die kriminellen Akteure wirken aufgrund der gestiegenen Mobilität grenzüberschreitend und oftmals in Bereichen, in denen örtliche Kräfte Begünstigte sind (z. B. bei illegalem Waffenhandel/Proliferation), „mitschneiden“ (z. B. finanziell), „wegschauen“ (z. B. weil sie sonst gegen ihnen nahe stehende Personengruppen vorgehen müssten) oder unfähig sind, ausreichende Gegenmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus existieren - vor allem im Bereich Rauschgiftproduktion und Rauschgiftgroßvertrieb - Vernetzungen zum Bereich des internationalen Terrors bzw. der „Entstaatlichung“ des Krieges. Es ist demnach durchaus möglich, dass ein örtlicher „Warlord“ und Herr einer Privatarmee gleichzeitig auch „Drogenbaron“ ist (u. a. um diese zu finanzieren).

Militäreinsätze gegen Organisierte Kriminalität erfolgen als Unterstützung der Polizei im Inland (z. B. gegen Schlepper) oder unter nationalem Kommando als eine Art Ersatzvornahme im Ausland, weil örtliche Kräfte überfordert oder dazu unwillig sind (das war u. a. die israelische Begründung für die Terrorbekämpfung auf palästinensischem Gebiet durch reguläre israelische Streitkräfte), aber auch als Teil einer internationalen Task Force wie etwa die Seewegsicherung/Piratenbekämpfung durch die Deutsche Marine am Horn von Afrika (vgl. STOCKFISCH, Dieter; Bedrohungen auf See. Terrorismus und Piraterie. In: TRUPPENDIENST, Heft 2/2003, Seite 136ff). Die gute Kenntnis polizeiähnlicher Maßnahmen ist dabei gleichfalls unverzichtbar.

Entwicklungstrend der Konstabulisierung

Die Entwicklungen der Faktoren der Konstabulisierung sind auch als Wachstumskurven (vgl. dazu MARCHETTI, Cesare; Is History Automatic and Are Wars al la Carte? IIASA, Laxenburg o. J. und Renewable Energies in a Historical Context. IIASA, Laxenburg 1985 sowie A Simple Mathematical Model of War Events. Histoire & Mesure, 1992, Seite 297ff., u. a.) visualisierbar. Stellt man deren momentanen Verlauf über einer gemeinsamen Zeitachse dar, verlaufen die Kurven der Faktoren Urban Warfare und „Entstaatlichung“ von Kriegen, asymmetrische Kriegführung sowie Terrorbekämpfung nahezu parallel und befinden gegenwärtig in einer Anstiegsphase.

Die einzelnen Faktoren beeinflussen den Verlauf der Konstabulisierung additiv. Weil keine einzige Kurve nach unten weist, dafür aber mehrere nach oben, ist für die nahe Zukunft eine weiteres Voranschreiten der Konstabulisierung erforderlich und zu erwarten. Dieses Voranschreiten wirkt sich größenmäßig aber nur innerhalb des „Systems Streitkräfte“ aus. Denn selbst wenn der Konstabulisierungsgrad der Streitkräfte 100 Prozent beträgt, bleibt die Anzahl stets innerhalb des Systems Streitkräfte. Stellt man nun auch die Entwicklung der Streitkräfte ebenfalls als Wachstumskurve dar, zeigt diese derzeit (in fast ganz Europa) nach unten. Die Streitkräfte werden ständig verkleinert und auch die Wehrbudgets (gemessen am Realwert bzw. der Kaufkraft) sinken. Viele für „polizeiähnliche Maßnahmen“ (Objektschutz usw.) nach Mobilmachung einsetzbare Soldaten früherer Heeresgliederungen (territoriale Landwehr, Wachkompanien …) sind somit nicht mehr verfügbar. Auf den Präsenzstand bezogen wurde z. B. in Österreich die Nutzungsphase der Rekruten ebenfalls vermindert. Das verkleinerte die Zahl der jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbaren Soldaten des Präsenzstandes. Das bedeutet aber trotz höherem Konstabulisierungsgrad insgesamt weniger verfügbare Personen für polizeiähnliche Maßnahmen (egal wo) als früher. Ein weiterer Einsatz der Soldaten in der bisherigen Anzahl für polizeiähnliche Maßnahmen (egal wo) geht deshalb zu Lasten anderer Fähigkeiten der Streitkräfte.


Die Hauptgefahr bei der Konstabulisierung

Die Hauptgefahr ist, Konstabulisierung nicht als Erweiterung der militärischen Möglichkeiten zu sehen, sondern gleichsam als Ersatz bzw. als generelle Ablöse bisheriger militärischer Aufgaben und Verfahren. Dazu ein Beispiel aus einem anderen Bereich: Im Bereich der Feuerwehr haben in den letzten Jahrzehnten Technische Einsätze (z. B. das Befreien von Verletzten aus Autowracks) die Löscheinsätze zahlenmäßig deutlich überholt. Der scheinbar logische Schluss daraus ist, die Feuerwehr nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen generell in Richtung technische Einsätze umzugestalten, und ihr nur mehr eine Restlöschkapazität zu belassen. Das aber ist ein Trugschluss! Denn wie oft es brennt - ob zehnmal pro Monat oder nur einmal in zehn Monaten - ändert nichts an den für den Löscheinsatz erforderlichen Ausbildungsgängen, Mannschaftsstärken und Geräteausstattungen. Diese sind - von Synergieeffekten abgesehen - von anderen Feuerwehraufgaben unabhängig. Die Feuerwehr muss eben mehreren Aufgaben gerecht werden können - ungeachtet deren Häufigkeit und deren momentaner Wahrscheinlichkeit.

Umgelegt auf die Streitkräfte bedeutet das: Ist aufgrund des geänderten Bedrohungsbildes eine Übernahme von (mehr) sicherheitspolizeilichen Aufgaben - im In- und Ausland - erforderlich, so hat diese zu erfolgen. Allerdings müssen die so „konstabulisierten“ Kräfte fähig bleiben, ihre anderen Kernaufgaben weiterhin zu erfüllen, auch wenn diese unwahrscheinlicher werden. Zumindest muss ihre Aufwuchsfähigkeit - einschließlich Know How - dafür erhalten bleiben. Die Soldaten müssen demnach sowohl mit Plexiglasschilden und Handschellen umgehen können als auch mit Fliegerabwehrwaffen und gepanzerten Kampffahrzeugen. Auch sie müssen mehreren Aufgaben gerecht werden können - ungeachtet deren Häufigkeit und deren momentaner Wahrscheinlichkeit. Es geht demnach nicht um den Tausch „Fliegerabwehrwaffen gegen Plexiglasschilde“ - auch wenn manche diesen aus finanziellen bzw. aus ideologischen Gründen oder zur Befriedigung von politischen Momentanbedürfnissen anstreben - sondern um deren wahlweise Verwendung. Hessel fürchtete bereits 2001 - weil Kampfeinsätze in den Hintergrund treten - sinngemäß „die politische Einstellung, nach der billige Streitkräfte als Hilfs- und Schutztruppe ausreichend erscheinen, weil ja scheinbar ‚der Feind verloren gegangen‘ ist“. (HESSEL, Friedrich; Das Phänomen „Krieg“ in der heutigen Zeit. In: TRUPPENDIENST Heft 2/2001, Seite 109.)

Geht man vom Zielkosten-Management aus (vgl. HEINES, Dr. Frank; Target Costing. Online Blatt 1/2006 des Malik Management Zentrums, St. Gallen, Seite 1ff) und stellt dazu die Kernfrage „Was darf das Produkt kosten“ so ist es durchaus möglich, dass der „Kunde Steuerzahler“ nicht bereit ist, für Auslandseinsätze die erforderlichen Mittel aufzubringen. Aufgrund dieses Preisdruckes besteht die Gefahr, dass z. B. für Auslandseinsätze Mittel von anderen Kernaufgaben abgezogen werden oder eine „Verzichtsplanung“ erfolgt: Es wird nur mehr das ausgebildet, angekauft und durchgeführt, was gleichsam „Tagesbedarf“ ist und was von der Politik unmittelbar gefordert wird. Auf langfristig Notwendiges wird - egal, welche Folgen das auch hat - verzichtet. Auch innerhalb der Streitkräfte besteht die Gefahr, unbequeme aber langfristig unverzichtbare Kernaufgaben (Stichworte Verteidigung, Sicherung, Katastrophenhilfe) zu verdrängen oder zu vernachlässigen (u. a. in der Ausbildung).

Auf ein Schlagwort reduziert heißt die Hauptgefahr demnach „Konstabulisierung statt Kampftauglichkeit“ bzw. „Konstabulisiert ist das, was übrig bleibt“ (frei nach der Aussage der Siegermächte des Ersten Weltkrieges: „Österreich ist das, was übrig bleibt!“) - de facto ein verpolizeilichtes Restheer.


Chancen der Konstabulisierung

Die Konstabulisierung kann die Streitkräfte dazu befähigen, auch in Zukunft verlässlich zu schützen und zu helfen, wo andere dies nicht mehr können, sieht man die Konstabulisierung als erforderliche Antwort auf „neue Situationen“, wie das z. B, Stix bereits im Jahre 1996 für Österreich prognostizierte „… alles was österreichische Soldaten bisher können mussten, müssen sie auch in Zukunft können! Das klassische Können des Soldaten wie Sicherung, Angriff, Verteidigung, Aufklärung usw. muss vollinhaltlich erhalten bleiben (unbenommen der Anpassung an neue Geräte und Verfahren). Zusätzlich erfordern neue Situationen - wie internationale Einsätze, mehrdeutige Rechtslage, Mehrsprachlichkeit, Grenzsicherung, neue Dimensionen des Terrorismus usw. - zusätzliche Ausbildung und Verbreitung - ideell und materiell …“ (STIX, Rüdiger; Man muss kein Prophet sein …. In: TRUPPENDIENST-SPEZIAL 1/1996, Seite 12.) Vom Selbstverständnis her sind die Streitkräfte damit (weiterhin) - so Hessel (HESSEL, Friedrich; Das Phänomen „Krieg“ in der heutigen Zeit. In: TRUPPENDIENST Heft 2/2001, Seite 109) - „letztes Instrumentarium zur Bewältigung von Krisen jeder Art - im Inneren, wie auch nach außen“. Nach Micewski (MICEWSKI Edwin; Sicherheitspolitik und Streitkräfteentwicklung. In: TRUPPENDIENST Heft 2/1996, Seite 105) geht es um „eine Erweiterung bisheriger traditioneller ‚Primärfunktionen‘ …“ und um die „…Übernahme sogenannter ‚Sekundärfunktionen‘ worunter man generell alle Tätigkeitsbereiche versteht, die nichts mit unmittelbaren Verteidigungs- oder militärischen Bündnisverpflichtungen zu tun haben …“.

Sieht man die Konstabulisierung als neue „Technik“, die zu den herkömmlichen „Techniken“ Angriff, Verteidigung, Sicherung usw. hinzukommt, diese aber nicht generell ersetzt, so erweitert sie die Möglichkeiten der Streitkräfte beträchtlich. Sie macht die Streitkräfte vielseitiger, effizienter, unabhängiger, interoperabler und flexibler, weil sie von der Ausbildung her nun auch Trends und Entwicklungen des Bedrohungsbildes abdeckt, die bislang zu kurz kamen oder nicht erforderlich waren. In diesem Falle würden die Streitkräfte die Sicherheit des Landes und - im Zuge der Auslandseinsätze - auch die Sicherheit Europas heben.

Der Einwand, das könnten auch verstärkte Polizeieinheiten, geht ins Leere. Denn schon beim Einsatz (egal wo) gegen

  • gleichzeitig an mehreren Orten gewaltbereite und gewaltfähige Subkulturen,
  • unzufriedene, aufgehetzte religiöse und ethnische Minderheiten (örtliche Mehrheiten!) in Größenordnungen von jeweils einem Vielfachen der aufbringbaren Polizeikräfte,
  • tausende - auch von Staaten unterstützte - ausgebildete Selbstmordattentäter (nach ORF-Zeit im Bild 1 vom 16. April 2006 sowie ORF-Teletext vom 16. und 17. April 2006 stehen unter Berufung auf US-Quellen im Iran „40 000 ausgebildete Selbstmordattentäter“ bereit; ähnlich berichtete am 18. April 2006 die „Kronen Zeitung“ auf Seite 1 und „Heute“ auf Seite 2),
  • „Spontandemonstrationen“, Brandstiftungen (gegen Kirchen, Synagogen, Moscheen, Gerichte, Rathäuser, Firmensitze, Autos, …) oder „Lynchmobs“, die - durch Agitatoren (mittels Handy) organisiert - an ständig anderen Orten wirksam werden,
  • aufgrund irgendwelcher Vorfälle plötzlich entstehende Selbstschutzorganisationen (und seien es nur „Molotowcocktail oder Baseballschläger-Milizen“)

zeigen sich bald - schon zahlenmäßig - die Grenzen der Polizeimöglichkeiten. Befriedet die Polizei auch nur einen einzigen Krisenherd nicht, spornt das weitere „Krieger“ an. Das wissen die Politiker, aber auch die Agitatoren. Letztere brauchen nur mit solchen Maßnahmen zu drohen, und der Staat muss klein beigeben oder er sieht chaotischen Zuständen entgegen. Von Krieg, massiven Auslandsinteressen oder ausländischen Interessen (nicht Thema dieses Eintrags) ist dabei noch nicht einmal in Ansätzen die Rede. Ein vorbeugendes Aufblasen der Polizeieinheiten auf die erforderliche Größe (alles Berufspolizisten!) würde ebensoviel kosten, wie eine echte Armee, könnte aber deren andere Aufgaben (Verteidigung, Schutzaufgaben, Auslandsaufgaben) nicht übernehmen. Ähnliches gilt auch nach einer Verpolizeilichung der Streitkräfte.

Gibt es aber Streitkräfte in ausreichender Zahl und sind diese auch für polizeiähnliche Aufgaben einsetzbar (egal wo), so beginnen deren Möglichkeiten zur Durchsetzung des Rechts und zum Schutz der Demokratie etwa dort, wo die Möglichkeiten der Polizei enden. Der potentielle Bürgerkrieger/Agitator weiß, dass seine „Truppen“ gegen organisierte, relativ starke Militärverbände, die polizeiähnliche Aufgaben leidlich beherrschen (Gewaltvermeidung gegen Unbeteiligte, Hausdurchsuchungen, Fängertrupps, …), mit Sicherheit rasch verlieren. Deshalb unterlässt er vielleicht die Gewaltaktionen - schon aus Eigeninteresse. Damit haben ausreichend starke, konstabulisierte Streitkräften eine hohe Abhaltewirkung. Sie halten allerdings nicht wie früher nur staatliche Streitkräfte von einem Territorium ab, sondern auch nichtstaatliche Akteure von Gewalthandlungen in einem Territorium. Alleine die latente Möglichkeit eines Streitkräfteeinsatzes (also ohne damit konkret zu drohen) kann somit Gewalt verhindern!

Auf ein Schlagwort reduziert heißt die Chance „Konstabulisierung und Kampftauglichkeit“ bzw. sogar „Kampftauglichkeit und erhöhte Einsatztauglichkeit gepaart mit Gewaltverhinderung durch Konstabulisierung“.




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RUDERSTALLER, Günther (Oberstleutnant dG., u. a. stellvertretender G3 und Referent Führung & Organisation in einem Korpskommando; Anm.); Räumen eines Platzes. In: TRUPPENDIENST Heft 6/1994.

SAUER, Dr. Günter (Hofrat, Oberst des Intendanzdienstes, Rechtsberater Militärkommando Steiermark; Anm.) und HOFER, Manfred (Major, Bataillonskommandant; Anm.); Der Schutz von Transporten. Durchführung und rechtliche Aspekte. In: TRUPPENDIENST Heft 1/2005.

SCHRIMPF, Gerd (Oberstleutnant, tätig im Kommando Internationale Einsätze; Anm.); UN-Peacekeeping - Die neuen Herausforderungen. In: TRUPPENDIENST Heft 4/2005.

SCHULJOK, Bernhard (Major, Hauptlehroffizier an der Heeresunteroffiziersakademie; Anm.); Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz - Ausbildung für die Zukunft. In: TRUPPENDIENST Heft 1/2006.

SIMBRUNNER, Peter (Oberstabswachtmeister, Kursteilnehmer an einem Ausbilderkurs/Ortskampf in Warminster/England; Anm.). Kampf in verbautem Gebiet. In: TRUPPENDIENST Heft 2/2005.

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SPANNBAUER, Mag. (FH) Alexander (Oberleutnant, Kompaniekommandant; Anm.); Ortskampf in Bonnland - Ein österreichischer Jägerzug übt in Deutschland. In: TRUPPENDIENST Heft 6/2005.

STIX, Rüdiger (Oberrat, Dr. Hauptmann, Landtagsabgeordneter, u. a. zuständig für Analysen und Trends im Büro für Wehrpolitik; Anm.); Man muss kein Prophet sein … . TRUPPENDIENST-SPEZIAL 1/1996.

STOCKFISCH, Dieter (Kapitän ur See a. D., Deutschland; u. a. zuständig für die Einsatzplanung der Deutschen Marine und damit auch mit dem Problem Piraterie befasst; Anm.); Bedrohungen auf See. Terrorismus und Piraterie. In: TRUPPENDIENST, Heft 2/2003.

TRUPPENDIENST-SPEZIAL 1/2005, 50 Jahre Bundesheer.

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