Zum Inhalt springen

Diskussion:Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. November 2010 um 21:10 Uhr durch 77.180.52.180 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Das .:X in Abschnitt Einseitige Betrachtungen unter der Kritik

= 280000 Mitglieder?

Woher kommen diese Zahlensicher doch von Funktionären des cgzb, oder- die sind niemals belegbar, und einfach nur unglaubwürdig(selbst Gerichte glauben das nicht)


NPOV

Dieser Artikel ist einseitig negativ ausgerichtet. Der CGB ist eine mit der CDU verbundene Arbeitnehmerorganisation. Der Artikel setzt nicht nicht kritisch, sondern vorurteilsgeladen mit dem CGB auseinander.

Und das ist auch gut so! Oder unterstützt du etwa diese Konkurrenz zum DGB?
[ ] Du hast Sinn und Zweck von Wikipedia verstanden. Vielleicht liest du einmal Wikipedia:Neutraler_Standpunkt 85.176.253.235 13:55, 3. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Auch wenn Wikipedia neutral sein muss, kann hier doch kirtik stehen. Der CGB ist numal nicht gerade Arbeitnehmer freundlich. (nicht signierter Beitrag von 85.116.201.181 (Diskussion | Beiträge) 15:24, 22. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Der Artikel ist IMHO NPOV. Die Kritik ist eher zurückhaltend. Zum Beispiel sind die Tarifverträge der CGZP in der Zeitarbeitsbranche eindeutig Gefälligkeitstarifverträge, da sie eine Verschlechterung der gesetzlichen Regelungen darstellen. So ist zum Beispiel die Kündigungsfrist in der Probezeit in manchen Fällen bei nur einem Tag (gesetzlich 2 Wochen). Weiterhin erlauben viele Tarifverträge des CGB vielen Beschäftigten nicht von ihrem Einkommen zu leben. Die unterste Tarifgruppe im Tarifvertrag der CGZP liegt zum Beispiel unter sieben Euro. Um auf die Pfändungsfreigrenze zu kommen ist ein Stundenlohn von 9,50 erforderlich. Wer ohne Not solche schlechten Tarifverträge abschliesst hat auf keinen Fall das Wohl der Arbeitnehmer im Blick. ----Gawyn Luinrandir 20:50, 26. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe heute die Tatsache ergänzt, daß die Tariffähigkeit der CGZP sowie deren Zuständigkeit für die Zeitarbeitsbranche bisher ungeklärt ist. Das Arbeitsgericht Berlin bezweifelt die Zuständigkeit der CGZP für die Zeitarbeitsbranche, da zwei der Mitglieder der CGZP lt. eigener Satzung dafür nicht zuständig sind. Das Arbeitsgericht Osnabrück hat erhebliche Zweifel an der Tariffähigkeit der CGZP, da diese bisher nur Tarifverträge abschlossen die eine Absenkung gesetzlicher Standards für die Beschäftigten ergeben. ----Gawyn Luinrandir 21:03, 26. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Informationen über neue Verfahren zur Überprüfung der Tariffähigkeit der CGZP. Martinvoll 19:32, 29. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Artikel: Christlicher Gewerkschaftsbund

(Aus meiner persönlichen Diskussionsseite, denn die Veränderungen gehen alle an).

Hualk kritisiert diesen Abschnitt: "Die einzelnen Berufsverbände des CGB bezeichnen sich selbst als Gewerkschaft, wobei aber wesentliche Eigenschaften einer Gewerkschaft regelmäßig nicht erfüllt werden."

Quelle? Welche wesentlichen Eigenschaften? So gehört es zumindest nicht in die Einleitung... --Hualk 19:10, 13. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Quelle? Ganz einfach: Wikipedia. Lies Dir den Artikel über Gewerkschaften durch. Polemisch könnte man mit dessen Einleitung anfangen: "Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband der Arbeitnehmer." - Paßt auf den CGB, insbesondere CGZP nicht.
Weiter geht's im Abschnitt Rechtsstatus. Die Gewerkschaften des CGB sind nicht frei von Einflüssen Dritter, insbesondere nicht der Gruppe, aus der eigentlich ihre Gegner im Sinne der Definition stammen. Außerdem fehlt die Freiwilligkeit, wenn Arbeiter durch ihre Arbeitgeber zwangsweise in die Mitgliedschaft geschickt werden, um die Mitgliederstatistiken zu schönen. Damit sind es keine Gewerkschaften mehr, sondern Berufsverbände (Weil nicht aus freiwillig Mitglied gewordenen Arbeitnehmern bestehend, sondern zumindest teilweise arbeitgebernah unterwandert). --SpaceRat 23:25, 14. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Einseitige Betrachtungen unter der Kritik

Was hier von Kritikern geschrieben wird ist schon sehr stark einseitig. Die christlichen Gewerkschaften sind von noemandem abhängig. Wenn da zum Beispiel angeprangert wird, dass der Gewerkschaftsbeitrag dierkt vom Lohn abgezogen wird - und dies als Arbeitgeber-Nähe tituliert wird - dann sollten sich die Kritiker mal die Gepflogenheiten bei der IG Metall und deren Nähe zu den Arbeitgebern ansehen. Bei VW wird seit eh und je der Beitrag direkt vom Lohn einbehalten. Ist das hier was anderes? (nicht signierter Beitrag von 84.156.252.176 (Diskussion) 22:40, 12. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Du hast da offensichtilch etwas übersehen, denn was den CGB in dem Fall in die Kritik gebracht hat war weniger, daß der Tarifbeitrag direkt vom Lohn abgezogen wird, sondern vor allem, daß der Arbeitgeber den Beitritt zur "christlichen" Gewerkschaft zu einem Teil des Arbeitsvertrages gemacht hat. DAS ist mit Arbeitgebernähe gemeint und geht aus dem betreffenden Passus auch hervor. --Das .°.X Humor? 10:17, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten