Zum Inhalt springen

Nullkuponanleihe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. August 2005 um 12:22 Uhr durch 84.163.197.188 (Diskussion) (Barwertfunktion korrigiert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Eine Nullkuponanleihe (auch Zero-Bond genannt) ist eine Sonderform des verzinslichen Wertpapiers. Dabei gibt es keinen Kupon (d.h. keine laufende Zinszahlung) und nur eine Auszahlung am Ende der Laufzeit der Anleihe. Der Gewinn für den Anleger besteht damit nur in der Differenz zwischen dem Erwerbskurs und dem Rückzahlungspreis bzw. Verkaufskurs.

Zwei Formen sind wichtig:

  • Die Nullkuponanleihe im klassischen Sinn. Hier wird am Ende der Laufzeit der Nennwert der Anleihe ausbezahlt. Der Ausgabekurs der Anleihe hat dann ein dementsprechend großes Disagio.
  • Der Zinssammler wird zum Nennwert ausgegeben und er sammelt dann die Zinsen (entweder feste Zinsen oder dem Marktzinssatz angepaßte Zinsen) bis zum Laufzeitende an.

Die Nullkuponanleihe hat gegenüber klassischen, kupontragenden Anleihen eine wesentlich geringere Bedeutung. Sie wird jedoch oft dazu verwendet den Garantieteil bei Garantiefonds oder Garantiezertifikaten darzustellen.

Jedoch ist es möglich, viele andere Formen von Anleihen gedanklich in Nullkuponanleihen und Marktzinspapiere zu zerlegen, um diese leichter zu bewerten.

Die Bewertung der Nullkuponanleihe geschieht nach folgender Formel:

wobei

  • r = Marktzinssatz für jede Periode
  • n = Laufzeit gemessen in Perioden



Anlagerisiken

Da bei einer Nullkuponanleihe während der Laufzeit keinerlei Rückzahlungen erfolgen, reagiert deren Kurs gegenüber einer "herkömmlichen Anleihe" besonders stark auf Schwankungen des Marktzinssatzes. Dies kann gerade dann kritisch sein, wenn sich der Anleger einer hohen Restlaufzeit gegenüber sieht und es aufgrund der Kursschwankungen vorteilhaft wäre, das Papier vor Endfälligkeit abzustoßen. Diese Reagibilität wird mithilfe der finanzmathematischen Kennzahl der Duration ausgedrückt.

Vorteile

Da es während der Laufzeit der Anleihe zu keiner Auszahlung kommt, muß sich der Anleger auch keine Gedanken über die Wiederanlage der Erträge machen.

Bei im Privatvermögen befindlichen Anlagen ist (nach dem Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland) darüber hinaus eine Versteuerung der Erträge erst bei Fälligkeit oder vorherigem Verkauf der Wertpapiere vorzunehmen, so daß die implizite Wiederanlage der rechnerischen Bruttozinserträge erfolgt. Der Zeitpunkt der Versteuerung der Erträge kann bewußt in Phasen einer niedrigen Progression (z. B. Ruhestandsphase) verschoben werden.

Behandlung nach HGB

Nullkuponanleihen werden gemäß HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten behandelt.

Literatur

Bentlage, Carsten: Betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Analyse von Zero-Bonds, Wiesbaden, 1996 (ISBN 3-8244-6301-6)