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Parteisatzung

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Politische Parteien legen die Grundstruktur ihrer inneren Ordnung in Satzungen, oft auch Statut genannt, nieder. Deutsche Parteien sind dazu nach § 6 Parteiengesetz verpflichtet.

Kernpunkte der Satzung sind in der Regel:

  • Namen, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei
  • Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten
  • Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
  • Beschlussfassungsvorschriften
  • Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen
  • Finanzierungsvorschriften


Gesetz über die politischen Parteien (Deutschland) [http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=bnd&db=BND&q={$QUERY}&sl=1500&t=doc2.tmpl&s=(20040312%3E=IDAT%20und%2020040312%3C=ADAT)%20und%20(10000562):GESNR%20und%20(0):PARA&s=BND%FFSORT+%FF(20040312%3E=IDAT%20und%2020040312%3C=ADAT)%20und%20(10000562):GESNR%20und%20nicht%20(0):PARA Bundesgesetz über die Aufgaben, Finanzierung und Wahlwerbung politischer Parteien (Österreich)]

Beispiele: Organisationsstatut der SPD Satzung der CSU