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Peter Fechter

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Peter Fechter
Gesamtansicht Fechter-Mahnmal (Details: vorne, hinten)
Am Tag nach seinem Tod wurde das erste Kreuz aufgestellt, 1962
Mahnmal an der Berliner Mauer, Foto vom 1. Mai 1984
Mahnmal 1988
Fechter-Gedenkkreuz im Freiheitsmahnmal, 2005 (zwischenzeitlich entfernt)

Peter Fechter (* 14. Januar 1944; † 17. August 1962 in Berlin) zählt aufgrund der Umstände seines Todes zu den bekanntesten Maueropfern.

Fechters Tod an der Berliner Mauer

Am Freitag, dem 17. August 1962 um etwa 14:15 Uhr, gut ein Jahr nach Errichtung der Berliner Mauer, versuchte der 18-jährige Maurergeselle Fechter zusammen mit seinem 18-jährigen Freund und Arbeitskollegen Helmut Kulbeik, die Mauer in der Zimmerstraße in unmittelbarer Nähe des Checkpoints Charlie zu überklettern. Während Kulbeik dies gelang, wurde Fechter vor den Augen etlicher Zeugen noch auf der Mauer ohne Vorwarnung von mehreren Schüssen durch die Schützen Rolf F. (damals 26 Jahre), Erich S. (damals 20 Jahre) und einem dritten Schützen getroffen, fiel zurück auf Ost-Berliner Gebiet und blieb bewegungsunfähig fast eine Stunde im Todesstreifen liegen.

Peter Fechter begann laut um Hilfe zu schreien, so dass sich bald auf beiden Seiten der Mauer eine Menschenansammlung bildete. Auf der Ostseite wurde sie umgehend von Ordnungskräften zerstreut, und auch auf der Westseite wurde ein beträchtliches Aufgebot der Polizei zusammengezogen. Die Polizisten warfen Fechter zwar Verbandspäckchen zu, konnten sich aber nicht dazu durchringen, einzuschreiten. Weder die DDR-Grenzer noch die am Checkpoint Charlie diensthabenden US-amerikanischen Soldaten kamen ihm zu Hilfe, obwohl eine immer größer werdende Menschenmenge auf der Westseite sie lautstark dazu aufforderte. Peter Fechter verblutete und starb nach etwa einer Stunde. Begleitet von wütenden Mörder-Rufen holten ihn schließlich Grenzsoldaten der DDR aus dem Todesstreifen.

Reaktionen

Der Tod von Peter Fechter führte der westdeutschen Bevölkerung in zuvor unerreichter Deutlichkeit die Grausamkeit des Schießbefehls vor Augen. Auch von der Untätigkeit der Besatzungssoldaten waren viele enttäuscht. Unmittelbar nach dem Vorfall und in den darauf folgenden Tagen kam es zu mehreren Protestkundgebungen aufgebrachter West-Berliner, die teilweise nur durch polizeiliche Gewalt davon abgehalten werden konnten, zur Mauer vorzudringen. Ein mit sowjetischen Soldaten besetzter Bus wurde mit Steinen beworfen; US-amerikanische Militärangehörige wurden verbal und auch tätlich angegriffen.

Der Zugführer der DDR-Grenzsoldaten gab an, nicht eingeschritten zu sein, da er befürchtete, die auf der Westseite versammelten Polizisten würden auf die Soldaten schießen. In der Tat war nur drei Tage zuvor der DDR-Grenzsoldat Rudi Arnstadt an der innerdeutschen Grenze von einem westdeutschen Grenzbeamten erschossen worden, und auch der Tod des durch einen westdeutschen Fluchthelfer erschossenen DDR-Grenzers Reinhold Huhn lag erst einen Monat zurück.

Von einem US-Leutnant liegt die Aussage vor, auf telefonische Nachfrage von Generalmajor Albert Watson II, dem damaligen US-Kommandanten von Berlin, folgende Antwort erhalten zu haben: Lieutenant, you have your orders. Stand fast. Do nothing. (Leutnant, Sie haben Ihre Anweisungen. Bleiben Sie bereit. Tun Sie nichts.)

Peter Fechter wurde auf dem Friedhof der Auferstehungsgemeinde in Berlin-Weißensee bestattet. Sein Grab soll demnächst zum Ehrengrab ernannt werden. In der Berliner Zimmerstraße nahe dem Checkpoint Charlie, in etwa an der Stelle, an der er gestorben ist, erinnert heute ein Mahnmal an die Geschehnisse um die missglückte Republikflucht.

Die Installation mit den Gedenkkreuzen an der Ecke Friedrichstraße/Zimmerstraße wurde nach einer Räumungsklage des Grundstückseigentümers am 5. Juli 2005 entfernt.

Folgen für die Familie

Der Tod Fechters hatte auch folgenschwere Auswirkungen auf dessen Familie. Der Vater starb verbittert, die Mutter wurde psychisch krank. Über Jahrzehnte wurde die Familie von den DDR-Behörden schikaniert. So wurden sie immer wieder überwacht, ihre Wohnung durchsucht und Familienmitglieder mit Berufsverbot belegt.[1]

Juristische Folgen

Im Rahmen der juristischen Auseinandersetzung mit dem Fall durch die Justiz nach der Wende wurden zwei ehemalige Grenzsoldaten im März 1997 des Totschlags für schuldig befunden und zu Haftstrafen von 20 bzw. 21 Monaten verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die beiden Männer hatten gestanden, Schüsse auf Fechter abgegeben zu haben, bestritten aber eine Tötungsabsicht. Der Prozess konnte nicht klären, ob der tödliche Schuss von einem der zwei Angeklagten oder einem dritten, zwischenzeitlich verstorbenen Grenzsoldaten abgegeben wurden. Das Gericht urteilte weiter, dass Fechter durch die Schüsse und nicht auf Grund unterlassener Hilfeleistung gestorben sei.[2]

Film

  • Wolfgang Schoen 1994: „…ein gewisser Peter Fechter“[3]
  • Heribert Schwan 1997: Der Tod des Mauerflüchtlings Peter Fechter, WDR
Commons: Peter Fechter – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. WDR ZeitZeichen 17. August 2007
  2. German News, 5. März 1997, [1]
  3. "TV Schoenfilm" Filmographie