Europäische Union
Die Europäische Union (Abk.: EU) ist eine supranationale Organisation, ein Zusammenschluss europäischer Staaten. Die EU - selbst keine Körperschaft - begründet sich seit dem Vertrag von Maastricht auf drei Säulen:
- den bestehenden Vertragswerken der Europäischen Gemeinschaften
- der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP),
- sowie der Zusammenarbeit im Bereich Inneres und Justiz
Formell spielt die EG die wichtigste Rolle, alle Richtlinien und Verordnungen werden aufgrund des EG-Vertrages (aktuelle Fassung von Nizza) erlassen, der EU-Vertrag vereinbart in erster Linie nur eine lose Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Inneres und Außen-, Sicherheitspolitik. Die EU ist der größte Wirtschaftsraum der Welt gemessen am Bruttoinlandsprodukt.
Entstehungsgeschichte der EU
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
- Am 18. April 1951 wurde in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) gegründet.
Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG)
- Am 27. Mai 1952 wurde in Paris der Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet. Die Gründung der EVG scheiterte jedoch an der französischen Nationalversammlung, welche die Ratifizierung des EVG-Vertrags am 30. August 1954 ablehnte.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EGA)
- Am 25. März 1957 wurden in Rom (Römische Verträge) die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom bzw. EGA) gegründet.
Entwicklung des Vertragswerkes
Wichtigstes Ziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war die Bildung einer Zollunion zwischen ihren Mitgliedern. Dieses Ziel wurde 1968 erreicht. Zweiter Schwerpunkt war die Gemeinsame Agrarpolitik, die in der Folgezeit die Gemeinschaft zu lähmen drohte. Zur Mitte der siebziger Jahre wendete die EWG nämlich fast 90% ihres Haushaltes für Subventionen an die Landwirtschaft auf. Bei anderen Vorhaben, z.B. der Herstellung eines Binnenmarktes, die in den Römischen Verträgen als Ziel der EWG formuliert worden waren, kam man ebenso wenig voran wie bei der Bildung einer Währungsunion, die 1970 erstmals ernsthaft diskutiert wurde (Werner-Plan). Lähmend wirkte auch der faktische Zwang zur Einstimmigkeit bei Entscheidungen im Ministerrat, der in den Verträgen nicht vorgesehen war, seit 1966 aber herrschte (sog. Luxemburger Kompromiss).
Einheitliche Europäische Akte
Diese Lähmung der EWG wurde durchbrochen durch die erste Reform des Vertragswerkes, die 1985 verabschiedete Einheitliche Europäische Akte. Mit ihr wurde einerseits die Vollendung eines Binnenmarktes bis zum 31.12.1992 zum verbindlichen Ziel erklärt. Bis dahin sollten alle Hindernisse für den freien Waren- Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedern beseitigt werden (sog Vier Freiheiten). Andererseits wurden auch die Entscheidungsprozesse reformiert, so dass Beschlüsse leichter gefasst werden könne, Insbesondere wurde in Binenmarktfragen das Prinzip der Einstimmigkeit weitgehend abgeschafft und durch das der qualifizierten Mehrheit ersetzt. Um wirtschaftlich rückständigen Regionen den Binnenmarkt schmackhaft zu machen, wurde außerden eine EU-Regionalpolitik im Vertragswerk verankert. Um bei der Schaffung des Binnenmarktes voran zu kommen, verabschiedete der Ministerrat das "Weißbuch Vollendung des Binnenmarktes", in dem etwa 400 einzelne Maßnahmen aufgeführt wurden, die bis 1992 umzusetzen waren. Dies gelang auch weitgehend und der Binnenmarkt trat fristgerecht in Kraft.
Wichtigste Änderung des Vertragswerkes der Gemeinschaft durch den Vertrag von Maastricht war die Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
Mitglieder der EU
Gründungsmitglieder der drei europäischen Gemeinschaften waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland), Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande ("Die Sechs", im Wesentlichen das häufig zitierte "Kerneuropa").
Erste Erweiterung
In einer ersten Erweiterungsrunde ("Norderweiterung") wurden 1973 Großbritannien, Irland und Dänemark aufgenommen.
Zweite Erweiterung
In der zweiten Erweiterungsrunde, die gelegentlich auch als "Süderweiterung" bezeichnet wird, traten Griechenland (1981) sowie Spanien und Portugal (1986) bei.
Teilerweiterung
Mit der Vollendung der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wird das Gebiet der ehemaligen DDR Teil der Gemeinschaft.
Dritte Erweiterung
1995 wurden Finnland, Schweden und Österreich Mitglieder der Europäischen Union.
Vierte Erweiterung
2004 werden Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische und die Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien, Zypern und Malta Mitglieder der Europäischen Union (sog. Osterweiterung).
Europäische Union
Am 1. November 1993 trat der Vertrag über die Europäische Union nach Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten in Kraft. In diesem auch als Vertrag von Maastricht bezeichneten Vertrag werden die drei Säulen der Europäischen Union festgelegt:
- EG und Euratom bilden die erste Säule der EU.
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit.
Während die drei Gemeinschaften (nach Auslaufen des EGKS-Vertrages jetzt nur noch zwei Gemeinschaften) eine supranationale Organisation bilden, spricht man bei der zweiten und dritten Säule von intergouvernementaler Zusammenarbeit. Als supranationale Organisation ist die EG eine Organisation eigenen Typs, sie ist weder ein neuer Staat noch eine internationale Organisation. An der Staateneigenschaft fehlt es (noch), da sie keine Kompetenz-Kompetenz hat, d. h. sie kann nicht alle gewünschten Zuständigkeiten an sich reißen, wie es ein Staat könnte. Beispielsweise darf sie nicht einfach Polizeigesetze erlassen, da das nicht in ihren vertraglich erlaubten Zuständigkeitsbereich fällt. Sie ist aber auch über den Status einer internationalen Organisation hinaus gewachsen, da Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten auf eine neue Organisation, also die drei Gemeinschaften, übertragen worden sind.
Das Leitorgan der EU ist der Europäische Rat, er setzt sich aus den Regierungschefs aller Mitgliedsländer plus deren Außenministern zusammen. Allerdings ist dieses Gremium kein Organ im rechtlichen Sinne, er kann aber politische Leitlinien formulieren und vor allen Dingen Reformen des Vertragswerkes beschließen. Gesetzgebendes Organ ist der Rat der Europäischen Union (Ministerrat). In ihm sitzen die jeweiligen Fachminister, es gibt beispielsweise den ECOFIN-Rat, in dem die Wirtschafts- und Finanzminister und die Notenbankchefs sitzen. Er kann Richtlinien und Verordnungen erlassen, muss dabei aber in zunehmendem Maße mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten.
Die Organe der EU
- Europäische Kommission
- Rat der Europäischen Union
- Europäisches Parlament
- Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- Europäischer Rechnungshof
Die neue Währung Euro
Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten als Buchungsgrundlage eingeführt.
Am 26. Februar 2001 wurde der Vertrag von Nizza unterzeichnet, die Erweiterung der EU und interne Reformen betreffend.
Ab dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die nationalen Währungen in den zwölf teilnehmenden Staaten der EU. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark nehmen (zunächst) nicht an der Europäischen Währungsunion teil.
Der Europäische Konvent hat am 20 Juni 2003 dem Europäischen Rat in Thessaloniki seinen Entwurf eines Verfassungsvertrages vorgelegt. Die am 4 Oktober 2003 unter italienischem Vorsitz begonnene und seit 1.1.2004 unter irischem Vorsitz weitergeführte Regierungskonferenz hat sich bisher nicht auf einen umfassenden Kompromiss einigen können. Im Vordergrund der Debatten steht die Definition der sogenannten "qualifizierten Mehrheit" bei Abstimmungen im Rat. Deutschland und Frankreich befürworten die vom Konvent vorgeschlagene Formel (50 % der Mitgliedstaaten, 60 % der Bevölkerung), während vor allem Spanien und Polen an der ungleich komplizierteren Formel des Nizza-Vertrages (3-stufiges Verfahren) festhalten wollen.
Mitgliedstaaten der EU (2003)
Im Jahre 2003 sind folgende Staaten Mitglieder der Europäischen Union:
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
- Österreich
- Portugal
- Schweden
- Spanien
- Vereinigtes Königreich
Neue Mitglieder ab 2004
Am 13. Dezember 2002 wurde in Kopenhagen die Aufnahme der folgenden zehn Staaten in die EU zum 1. Mai 2004 beschlossen, die so genannte (erste) "Osterweiterung":
Siehe auch Kerneuropa
Weitere Beitrittskandidaten
An gleicher Stelle wurde bekräftigt, dass für 2007 der Betritt Rumäniens und Bulgariens angestrebt wird. 2003 erklärte auch Kroatien, dass es eine Mitgliedschaft in der Union beantragt. Ende 2004 wird die EU über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entscheiden. Mit der Schweiz (eine "Insel" im EU-Gebiet) wurden bilaterale Verträge abgeschlossen. Ein Beitritt der Schweiz zur EU ist kurz- und mittelfristig kein Thema, jedoch langfristig gesehen wird die Schweiz einen EU-Beitritt ernsthaft in Betracht ziehen. Mit anderen europäischen Ländern (insbesondere Russland und andere osteuropäische Staaten sowie "Zwergstaaten") besteht momentan kein Kontakt bezüglich Beitritt.
Wirtschaft
Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5% des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36% in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003, Quelle: [1]). Während die Strukturpolitik z.B. in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und Nichtregierungsorganisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Lobby vor allem französischer Bauernverbände sind Reformversuche in der Vergangenheit im wesentlichen gescheitert.
Trans-European Network
ist ein anderes Schwerpunktprogramm der EU, das eine bessere Vernetzung im Binnenmarkt und gewisse Vereinheitlichung des Verkehrssystems anstrebt. Ferner soll die Infrastruktur von Energie und Telekommunikation verbessert und das Satellitennavigationssystem Galileo entwickelt werden.
Das TEN hat eine Laufzeit von 1995 bis 2010. Das Netz beinhaltet Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (ICE etc.), den kombinierten Verkehr verschiedener Verkehrsträger, Häfen, Flughäfen, Güterterminals, sowie Verkehrsmanagement, Infosysteme (GIS) und die Navigation mit 30 künftigen Galileo-Satelliten.
Derzeit überarbeitet die EU das Transeuropäische Transportnetz (TEN-T); seine Leitlinien und 14 Hauptprojekte sollen 2004/5 entschieden sein und betreffen hauptsächlich Bahn und Autobahnen, Wasserstraßen, Güterverkehr und Informationssysteme.
Siehe auch: Europarat, OSZE, OECD, NATO, Europäische Gemeinschaft, Internationaler Karlspreis zu Aachen, Freizügigkeit (EU), Eurodicautom
Weblinks:
- Offizielle Seite der Europäischen Kommission zur EU-Erweiterung
- Offizielle Seite der EU
- Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) Niedersachsen - EU-Nachrichten und -Informationen
- Europa wird bunter - Die EU-Erweiterung - Infos zum Thema und zu den EU-Beitrittskandidaten
- Karten EU-Länder und zukünftige Beitrittsländer
- Themenkomplex "Europäische Union" im internationalen UNESCO-Bildungsserver
- Insignien der Europäischen Union
- Europe Live Broadcast
Literatur:
- Dirk Schümer: Das Gesicht Europas, ISBN 3423340584
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