Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mit Hauptsitz in Berlin ist der größte Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und einer der größten Sozialleistungsträger Europas . Ab 1. Oktober 2005 wird sie per Gesetz aufgelöst werden und in die Deutsche Rentenversicherung, mit der exakten Bezeichnung Deutsche Rentenversicherung Bund überführt werden, in welche auch der VDR einfliesst.
Bis zum 31. Dezember 2004 war sie allein zuständig für die Betreuung, Versicherung und Leistungserbringung für abhängig beschäftigte Angestellte, freiwillig Versicherten sowie gesetzlich pflichtversicherte selbständige Lehrer, Hebammen, Seelotsen, Künstler und Publizisten u.a. Aufgrund der Aufhebung des bisherigen Versichertenbegriffs werden seit dem 1. Januar 2005 Versicherte aus allen Berufen betreut.
Die BfA gewährt gesetzliche Renten- und Rehabilitationsleistungen sowie Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (kurz KVdR). Die BfA ist bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (Behörde mit Siegelführungsbefugnis) mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung.
Die BfA wurde zum 1. August 1953 (BGBl. I S. 857) gegründet; 1911 – 1945 bestand als Träger für die Angestelltenversicherung die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, deren Aufgaben 1945 – 1953 in Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik von den Landesversicherungsanstalten wahrgenommen wurden.
Nach der deutschen Wiedervereingung übernahm die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Rentenzahlungen der Sozialversicherung der DDR und überführte diese in das bundesdeutsche System.
Nach Beschlüssen der Unabhängigen Föderalismuskommission eröffnete die BfA Abteilungen in Gera (am 3. Januar 1999) und in der Hansestadt Stralsund (4. Oktober 1999). In diesen Abteilungen werden von ca. 2.200 Mitarbeiter(innen) bundesweit Versicherte und Rentner betreut. Zudem ist die in der Stadt Brandenburg für die sog. "Riester-Rente" ebenfalls aufgrund o. g. Beschlüsse errichtete Zentrale Zulagenstelle (ZfA) Teil der BfA.
Im gesamten Bundesgebiet betreibt die BfA Auskunfts- und Beratungsstellen sowie einen Prüfdienst für den korrekten Beitragseinzug.
Weitere Stichworte: Landesversicherungsanstalt; Bundesknappschaft; Rentenversicherung; Seekasse
BfA Zuständigkeiten
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte organisiert ihre Arbeitseinheiten abhängig vom Geburtstag der Versicherten und Rentner. Danach werden Versicherte und Rentner, die am
- 02., 03. oder 04. eines Monats geboren sind in Gera (BfA, 07497 Gera),
- 12., 13., 14., 22. oder 24. eines Monats geboren sind in Stralsund (BfA, 18431 Stralsund)
- an den "übrigen" Tagen eines Monats geboren sind in Berlin (BfA, 10704 Berlin)
betreut.
BfA in Zahlen
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Zahlen | |
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Versicherte: | ca. 25,1 Mio. |
Rentenzahlungen: | ca. 9,1 Mio |
Rentenanträge: | ca. 737.000 |
Rehabilitationsanträge: | ca. 690.000 |
Aufwands-/Ertragsrechnung: | ca. 125,2 Mrd. EUR |
Mitarbeiter/innen: | ca. 27.000 |
Büro- & Funktionsfläche: | ca. 364.000 m² |
Posteingang: | ca. 50.000 tgl. |
Postausgang: | ca. 80.000 tgl. |
E-Mails: | ca. 1.500 tgl. |
Zahlen von: | www.bfa.de |
Geschäftsführung
- Präsident Dr. Herbert Rische (1947 geboren in Passau)
- Direktor Herbert Schillinger (1953 geboren in Freiburg im Breisgau)
- Direktor Klaus Michaelis (1944 geboren in Gollnow, Kreis Naugard)
Organisationsreform in der Rentenversicherung
Im Rahmen der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Rentenversicherungsträger ab 1. Oktober 2005 unter dem neuen Namen Deutsche Rentenversicherung firmieren. Außerdem wird auf Bundesebene die Zahl der Träger verringert, indem die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zur neuen Deutschen Rentenversicherung Bund und die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt sowie die Seekasse zur neuen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See fusionieren.
Die einzelnen Landesversicherungsanstalten werden zu Regionalträgern und firmieren dann unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung und dem bisherigen Regionalnamen, z.B. also Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg. Es wird erwartet, dass durch die Organisationsreform auch einige der 22 Regionalträger fusionieren. So ist die Fusion der LVAen Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zur Deutschen Rentenversicherung Nord bereits beschlossen, wie auch die der LVAen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Die BfA betreibt strukturellen Perosnalabbau:
Die aktuelle Übernahmepraxis der BfA für Nachwuchskräfte schließt eine dauerhafte Übernahme der ausgelernten Auszubildenden und Verwaltungsinspektoranwärter nahezu aus. Von mehr als 300 ausgelernten VI - Anwwärtern werden zum 1.10.2005 nur 9 in eine Dauerbeschäftigung übernommen.
Weblinks