Diskussion:Erneuerbare-Energien-Gesetz
Vergütungssätze von Strom aus Biomasse fehlen komplett
Ich will darauf hinweisen, dass dieser wichtige Teil des EEG fehlt. Ich werde dies mal beheben wenn ich Zeit habe, ansonsten kann man es auf der Seite des Bundesumweltministeriums nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/eeg_2004/__8.html --27.11.2006 Richard
Urheberrechtshinweise
Beitrag [1] wurde mit Erlaubnis aus http://www.solarintegration.de angelegt
gemacht, die Weiß einer wie das genau war, man liest ja immer, dass im alten EEG der Deckel von 350MWp auf 1000 angehoben wurde, ich wüßte aber nicht, wann und in welcher Form das passiert sein soll (1. Änderungsgsetz bezog sich nur auf Ausnahmen für energieintensive Branchen, das 2. war das PV-Vorschaltgesetz.) SoniC 16:59, 24. Sep 2004 (CEST)
Ist passiert mit Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung des Mineralösteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. Juli 2002, Bundesgesetzblatt 2002 I, S. 2780.
Das Bild "Strompreis" habe ich wieder herausgenommen, da die Zahlen auf der Hauptseite nicht näher spezifiziert sind - Quelle, Erfassungszeitraum, -gebiet? In dieser Form wenig glaubwürdig. Auch der Link, dem man nach Gesamtdarstellung des Bildes folgen kann, scheint mir auf eine Propagandaseite der Stromwirtschaft zu führen.
-- Longo 20:52, 9. Jan 2005 (CET)
"Die entstandenen Mehrkosten werden von den Energieversorgungsunternehmen (EVU) auf den Energiepreis aufgeschlagen und von allen Stromabnehmern getragen."
--- 03.09.2005:
Ich vermisse ein Angabe über die Höhe der Mehrkosten. Die einzige Zahl die ich dazu gefunden habe ist vom BDI und beläuft sich auf ca. 3,4 Mrd. Euro 2004 und geschätze 3,9 Mrd. Euro 2005. http://www.bdi-online.de/de/fachabteilungen/2240.htm Hat jemand genauere Daten?
---
- Habe Daten+Absatz zu den Mehrkosten hinzugefügt. --Rai42 02:32, 21. Jan 2006 (CET)
Börsengänge von Solarfirmen
Vor dem Hintergrund der zahlreichen bevorstehenden Börsengänge von Solarfirmen würde mich mal deren Zukunftsaussichten interessieren? Ich habe gehört, dass Solarzellen erst in 10 Jahren an der Steckdose mit Atomstrom konkurrenzfähig sein werden. Wir brauchen eine Analyse der versch. Stromerzeugungs- und v.a. Folgekosten.Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen in anderen Ländern, gibt es da auch so etwas wie ein EEG?
Es gibt inwischen mehrere Staaten, die Stromeinspeisegesetze haben. Seit Mitte 2005 gibt es in Italien für Fotovoltaik Sätze zw. 0,445 € und 0,49 €/kWh. Sie lehnen sich also an deutsche Zahlen an. Die Zahlen gelten auch für 2006 und sinken dann jährlich um 2 %. Italien will bis 2015 zunächst 100 MW fördern. Sollte der Ausbau schneller vonstatten gehen und vor 2015 bereitz 100 MW erreicht werden, so kann die geförderte Leistung auf 300 MW erhöht werden. Viele Grüße -- /gerd 13:42, 19. Feb 2006 (CET)
- Die Konkuurenzfähigkeit hat nichts mit dem Datum zu tun. In Deutschland scheint nunmal nicht sooft die Sonne und dann in einem schlechten Winkel. Hier ist die Solarenergienutzung auf möglichst billige Systeme angewiesen, die leider keinen konkurrenzfähigen Solarstrom erzeugen können. In Wüstenstaaten oder auch schon Mittelmeerländern sieht die Sache schon anders aus. Zynisch, daß der Iran ein Atomkraftwerk angeblich zur Stromversorgung bauen will, wo der Strom doch gratis vom Himmel scheint, die Absicht Atomterror zu verbreiten, ist klarer denn je zu sehen. Mit seiner sonnenbeschienen Fläche könnte der Iran locker mehrere hundert Atomkraftwerke ersetzen, heißt auf deutsch gesagt, nicht das Herstellungsdatum, sondern der Standort ist entscheidend. Allerdings sind besonders effiziente Solaranlagen auch an weniger sonnenreichen Orten einigermaßen lohnend. (nicht signierter Beitrag von 80.138.8.168 (Diskussion) 21:41, 24. Sep. 2010 (CEST))
weblinks
Hier sind ja wahnsinnig viele Weblinks drin. Laut wikipedia:weblinks sollten aber nur fünf weblinks drin sein. Bitte nehmt mal den ein oder anderen raus. danke --Alkibiades 16:53, 17. Dez 2005 (CET)
Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eeg/inhalt.html
- In Erneuerbare-Energien-Gesetz on Sun Jan 22 01:31:29 2006, 404 Not Found
- In Erneuerbare-Energien-Gesetz on Sun Jan 29 20:56:07 2006, 404 Not Found
--Zwobot 20:56, 29. Jan 2006 (CET)
Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://www.bine.info/magazin_folgeseite.php?id_thema=27&id=254
- In Erneuerbare-Energien-Gesetz on Sun Jan 22 01:31:33 2006, 404 Not Found
- In Erneuerbare-Energien-Gesetz on Sun Jan 29 20:56:09 2006, 404 Not Found
--Zwobot 20:56, 29. Jan 2006 (CET)
Was ist mit der Förderung von Biogasanlagen?--Adamais 19:48, 31. Jan 2006 (CET)
Härtefallregelung und bundesweite Ausgleichregel
Wirkliche Infos zum Gesetz, wie z.B. über die Härtefallregelung der Industrie und die bundesweite Ausgleichsregel fehlen. Satt dessenlediglich Öko-Propaganda
Referenzanlage
Hallo Ednek,
im Abschnitt "Windenergie" hast du geschrieben: "Die Wahl der Referenzanlage gilt allgemein als sehr Anspruchsvoll, so dass der überwiegende Teil der zur Zeit errichteten Anlagen über den gesamten Förderzeitraum von 20 Jahren die erhöhte Anfangsvergütung erhalten." Ich habe den Satz vorerst entfernt, da unlogisch: wenn dem so ist, dass der Referenzwert sehr anspruchsvoll ist, dürfte die Mehrheit der Anlagen die erhöhte Vergütung nur für einen kürzeren Zeitraum bekommen. Bitte die Fakten überprüfen! Gruß, --Rai42 12:54, 26. Apr 2006 (CEST)
Hallo Rai42
Da hast du genau den wunden Punkt der Regelung erkannt. Anlagen, die nicht den Referenzwert erreichen, erhalten eine längere Förderung. Die Aussage ist daher richtig. Es sollte vielleicht ergänzt werden, dass Anlagen, die nicht 60 % des Referenzwertes erbringen garnicht gefördert werden. Ich habe den Satz daher wieder reingenommen, da er vielleicht unlogisch ist, aber dem Gesetz entspricht.
-- Ednek 10:03, 2. Mai 2006 (CEST)
Unnötige Kosten
Sorry, ich plädieren auf die Wiedereinstellung des Abschnitts "Unnötige Kosten". Es ist Fakt, daß 2,6 Cent EEG Vergütung ausgereicht hätten und die Strompreise nie darüber hinaus hätten steigen müssen - hätte man rechtzeitig gehandelt. Die Kosten darüber hinaus (in Milliardenhöhe) sind definitiv unnötigerweise durch Versäumnisse in der Vergangenheit versursacht worden. Darüber hinaus werden nur Fakten und keine Mutmaßungen genannt. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Erneuerbare-Energien-Gesetz&oldid=19880760 --212.202.193.176 13:28, 7. Aug 2006 (CEST)
- Hi, dann bitte auch mit Quellen belegen. Siehe auch Diskussion unter Photovoltaik. Hier gehts lang: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Fotovoltaik#Einleitung_unverst.C3.A4ndlich IqRS 16:55, 8. Aug 2006 (CEST)
- Gerne, wie ich auch dort schon erwähnt habe fehlen noch ca. 50-100 Milliarden Euro um die Produktionskapazitäten der Fotovoltaik auszubauen. Von den Produktionskosten her werden wir schon in ca. 3 Jahren unter 1000€/kWh sein.
Im Jahr 2000 wurde Solarstrom mit 99 Pfennig (ca. 50 Cent) vergütet und war der Renner. Die Solarbranche boomte. Seitdem hatten wir fast keine Inflation. Heute werden auch 50 Cent vergütet. In der Zwischenzeit haben wir aber:
- Den Wirkungsgard von 8% auf 16% erhöht
- Die billigere polykristalline Fertigung entwickelt
- Die Produktionskapazitäten verzehnfacht
- Eine Massenproduktion eingeleitet
- Heute verbrauchen wir nur noch die Hälfte des Siliziums pro kWp
- Wir verwenden zukünftig nicht mehr Chipsilizium sondern das 100-fach dreckigere Solarsilizium, das aber trotzdem vollkommen ausreichend ist und für 70€/kWp hergestellt werden kann.
Wir müssen also nur noch die Produktionskapazitäten vertausendfachen und das Problem ist gelöst. Als "Starthilfe" sind ungefähr 50-100 Milliarden Euro notwendig. Zum Verglich ist der Ölpreis von 2002 bis 2006 um 50$/Barrel angestiegen. Bei welteit 31 Milliarden Barrel/Jahr sind das 1550 Milliarden Dollar *Zusatzkosten* pro Jahr. In 10 Jahren also 15500 Milliarden Dollar wenn der Ölpreis bei 37Cent/Liter bleiben sollte. Da der Gaspreis mit dem Ölpreis mitsteigt und wir ca. genausoviel Gas wie Öl verbrauchen kann der Wert ungefähr nochmal verdoppelt werden. 50-100 Milliarden Euro einmalige Investitionen sind also nichts. Darüber hinaus kommen sie innerhalb kürzester Zeit wieder zurück, wie die Tabelle zeigt.
Folgende Tabelle rechnet mit Spitzenlaststrompreisen von 10 Cent/kWh, die wir sicher in den nächsten 2-3 Jahren dauerhaft erreichen werden. Im Jahr 2017 wären dann alle Förderkosten wieder hereingespielt, ja sogar ein Gewinn von 10,8 Mrd. € erzielt worden. Das ganze hat also gar nichts gekostet. Man hat sogar 10,8 Mrd. € eingespart und wird zukünftig auch noch die jährlichen 3000 Milliarden Dollar einsparen.--212.202.193.176 15:58, 10. Aug 2006 (CEST)
Jahr | Produzierte GWp pro Jahr | Kumulierte GWp | Produzierte GWh pro Jahr | Prozentuele Stromversorgung für 500 Millionen Menschen | Deckung der weltweiten Primärenergie | Produktionskosten pro Wp in € | Kosten kWh in der Produktion | Förderrate für dieses Jahr in Mrd € | Summe der Fördermitte bis zu diesem Jahr in Mrd € | Jährlicher Strombörsen Gegenwert in Mrd € | Effektive jährliche Förderung in Mrd. € | Summe der Fördermittel in Milliarden € |
2006 | 2,3 | 7,7 | 2925 | 0,30% | 0,009% | 2,00 | 16,69 | 1,5 | 1,5 | 1,0 | 0,5 | 0,5 |
2007 | 3,1 | 10,8 | 4007 | 0,42% | 0,013% | 1,79 | 14,98 | 1,8 | 3,3 | 1,4 | 1,9 | 2,4 |
2008 | 4,2 | 15,0 | 5490 | 0,59% | 0,018% | 1,61 | 13,47 | 2,3 | 5,6 | 2,0 | 3,6 | 6,1 |
2009 | 5,8 | 20,8 | 7521 | 0,81% | 0,025% | 1,45 | 12,12 | 2,8 | 8,4 | 2,7 | 5,7 | 11,7 |
2010 | 7,9 | 28,7 | 10304 | 1,12% | 0,035% | 1,31 | 10,93 | 3,4 | 11,8 | 3,7 | 8,1 | 19,8 |
2011 | 10,9 | 39,6 | 14117 | 1,54% | 0,048% | 1,18 | 9,85 | 0 | 11,8 | 5,1 | 6,7 | 26,5 |
2012 | 14,9 | 54,5 | 19340 | 2,12% | 0,066% | 1,07 | 8,89 | 0 | 11,8 | 7,1 | 4,7 | 31,2 |
2013 | 20,4 | 74,8 | 26495 | 2,92% | 0,091% | 0,96 | 8,03 | 0 | 11,8 | 9,7 | 2,1 | 33,3 |
2014 | 27,9 | 102,8 | 36299 | 4,00% | 0,125% | 0,87 | 7,25 | 0 | 11,8 | 13,4 | -1,6 | 31,7 |
2015 | 38,3 | 141,0 | 49729 | 5,49% | 0,171% | 0,78 | 6,55 | 0 | 11,8 | 18,3 | -6,5 | 25,2 |
2016 | 52,4 | 193,4 | 68129 | 7,53% | 0,235% | 0,71 | 5,91 | 0 | 11,8 | 25,1 | -13,3 | 11,9 |
2017 | 71,8 | 265,2 | 93337 | 10,33% | 0,322% | 0,64 | 5,34 | 0 | 11,8 | 34,5 | -22,7 | -10,8 |
Die Darstellungen sind leider nicht richtig, ein Vergleich mit dem Spitzenlaststrom ist nicht aussagefähig, da Solar oder Windenergie nicht nur zu Spitzenlastzeiten erzeugt wird. Ein Vergleich mit den Monatsfutures wäre angemessen Ednek 10:35, 15. Aug 2006 (CEST)ednek
- Solarstrom wird nur zu Spitzenlastzeiten (8:00 Uhr und 20:00 Uhr) produziert. Vergleiche Strombörse. Informiere dich zukünftig besser, bevor du aus Unwissen ganze Passagen weglöscht: Version vom 04:15, 15. Aug 2006. Deine Zensur wird den Fortschritt nicht aufhalten können.--Biberl 19:41, 15. Aug 2006 (CEST)
Deine Zensur wird den Fortschritt nicht aufhalten können.
LOL da wird doch gleich klar mit welcher Verbohrtheit hier die Diskussion geführt wird.
Au weia, wenn ich so was schon lese:
"Deine Zensur wird den Fortschritt nicht aufhalten können."
Benutzer "Biberl", was glaubst du eigentlich, wie sehr man sich selbst diskreditiert, wenn man der Ideologie zuliebe die Wahrheit verdreht? Keine Frage, wenn die Entwicklung fortschreitet, wie bisher, wird die Zukunft aus erneuerbaren Energien bestehen. Trotzdem ist es hochgradig unseriös, und somit schädlich, wenn man aus puren von Ideologie und Verbohrtheit nur so triefenden Gründen die Probleme unterschlägt. Mit zu diesen Problemen gehört nun mal auch die Tatsache, dass erneuerbare Energien leider keine konstante Leistung bringen. An einem düsteren, windstillen Wintertag, der einer Nacht mit Schneefall folgt, wird erst einmal gar kein Strom geliefert. So eine Konstellation mag es nicht häufig geben, aber zwei bis drei Tage Stromausfall im Jahr wären mit Sicherheit unakzeptabel. So lang dies der Fall ist, muss noch viel in die Entwicklung sinnvoller Speichertechnologien gesteckt werden - die den Strom dann teurer machen. Vielleicht muss man noch mehr konstante erneuerbare Energien erforschen (Biogas, vielleicht sehr (!) große Aufwindkraftwerke, Erdwärme usw.) Aber einfach die ungünstigsten Strompreise der Energiebörse als Vergleichswert heranzuziehen, ist nur noch unseriös und würde in jeder ernsthaften Diskussion mit intelligenten Kontrahenten sofort als Waffe gegen dich gewendet werden. Noch steht die Durchschnittskilowattstunde Solarstrom bei knapp 50 Cent, konventioneller Strom aber bei 6 bis 7 Cent. So etwas wegdiskutieren zu wollen, ist arm. "Biberl", das beste, was die konventionelle Energiewirtschaft tun könnte, wäre mehrere öffentliche Diskussionen über erneuerbare Energien mit Leuten wie dir anzuzetteln. Was besseres zur Diskreditierung dieser Technologien und vor allem ihrer Unterstützer könnte denen gar nicht passieren.
- Du suggerierst ein Problem wo es keines gibt. Wird Solarstrom weiter gefördert bleiben die Modulkosten und das Wachstum der Branche hoch. Stellt man die Förderungen ein, sinken die Modulpreise um 20-30% ab und wir sind in sonnenreichen Ländern mit 2000 kWh/qm/a bei 15 Cent/kWh. ==> Kein Problem. Egal wie man es dreht und wendet, sorry. Und es hat auch sicher keiner vor 100% Solarstrom zu fahren. 10%-20% reichen vollkommen aus. Dann braucht es auch keine zusätzlichen Pufferkraftwerke die wir nicht auch schon heute hätten.--212.202.193.176 04:51, 26. Aug 2006 (CEST)
sers
212.202.193.176: Wäre schön, wenn Du dich namentlich anmelden würdest. Was Deine Infos angeht, sind die interessant, aber imho hier nicht relevant - was-wäre-wenn-Diskussionen haben meiner Ansicht nach in diesem Artikel nichts verloren. Dieser Artikel sollte lediglich das Gesetz darstellen, allenfalls noch dessen Entwicklungsgeschichte kurz beleuchten.--Mecker 11:27, 27. Aug. 2007 (CEST)
Ednek: Tatsächlich wird Solarstrom exakt zu den Spitzenlastzeiten erzeugt. Deren Peak ist um die Mittagszeit, wenn auch die PV-Stromerzeugung ihren Peak erreicht. Für andere regenerative Energien wie Wind trifft dies natürlich nicht zu. Dadurch wird auch der Platz der PV im Energiemix bestimmt: Sie kann nicht die Grundlast, sondern nur die Spitzenlast tagsüber abdecken. --Mecker 11:27, 27. Aug. 2007 (CEST)
Solarstrom wird nicht unbedingt zu Spitzenzeiten produziert,er ist sehr stark wetterabhängig.Bewölkung,Stellung der Solarzellen,Außentemperaturen und evtl. im Weg stehende Gegenstände beeinflussen die Leistung sehr stark.Die Sonne sollte auch eher zur Warmwasserproduktion gebraucht werden,Strom kann man auch aus Wind oder Kraft-Wärme-Kopplung produzieren.
Der Ökonom Hans-Werner Sinn fordert die Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, weil dieses Gesetz über die Wirkung des europäischen Emmissionshandelssystems hinaus keinerlei Effekt auf den Klimawandel erzeugen könne und nur viel Geld koste. (siehe Hans-Werner_Sinn#Wirtschaftspolitische_Positionen) --spitzl 15:23, 21. Dez. 2009 (CET)
Tagespreis für Spitzenlaststrom
Im Abschnitt Kosten wird erwähnt, daß der Tagespreis für Spitzenlaststrom an der Leipziger Strombörse mit 54 Cent/kWh über dem Erzeugungspreis von Solarstrom lag. Ich finde diese Information irrelevant da Solarstrom nicht für die Abdeckung von Spitzenlasten dienen kann, da ihre Verfügbarkeit von nicht beeinflußbaren natürlichen Bedingungen abhängt. Der Satz sollte IMHO gelöscht werden.--PeterSchwertner 01:06, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Was hat das miteinander zu tun? Wenn Solarstrom zur Verfügung steht, wird eben dieser teure Spitzenlaststrom nicht gebraucht. TheK 01:30, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Mir scheint hier liegt ein Mißverständnis zur Bedeutung des Begriffes Spitzenlaststrom vor. Spitzenlaststrom wird zur Abdeckung des Bedarfes der über den Tag verteilten Lastspitzen benötigt die sich hauptsächlich aus den Nutzungsgewohnheiten der Leute ergeben. D.h, die zusätzliche Kapazität wird dabei nur für wenige Stunden des Tages benötigt und muß unabhängig von äußeren Faktoren wie der aktuellen Sonnenscheinstärke zugeschaltet werden können. Natürlich könnte man auch riesige Solarstromkapazitäten aufbauen um den gesamten Energiebedarf inklusive der Lastspitzen abzudecken. Da diese Kapazitäten aber während der nicht benötigten Zeit brachliegen würden wäre dies extrem unwirtschaftlich, deshalb setzt man für Spitzenlaststrom kurzfristig zuschaltbare Quellen wie z.B. Turbinen ein.--PeterSchwertner 08:37, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Turbinen sind nicht per se kurzfristig einsetzbar. Turbinen sind lediglich ein Teil der bei thermischen Kraftwerken eingesetzten Waermekraftmaschine (und Wasserkraftwerke haben natuerlich auch welche), sind also auch in AKWs oder Braunkohlekraftwerken vorhanden, die aber nicht wirklich gut regelbar sind. Haette man nun einen Anteil von 20% PV an der Stromerzeugung, waere die Tageslastkurve abzueglich PV viel gleichmaessiger als bisher, da halt, Regelbarkeit hin oder her, tagsueber mehr Strom verbraucht wird und PVA tagsueber Strom erzeugen. D.h. der Bedarf an Pumpspeicherkraftwerken oder aehnlichem geht zurueck. MfG TB 15. Jul 2007
- Mir scheint hier liegt ein Mißverständnis zur Bedeutung des Begriffes Spitzenlaststrom vor. Spitzenlaststrom wird zur Abdeckung des Bedarfes der über den Tag verteilten Lastspitzen benötigt die sich hauptsächlich aus den Nutzungsgewohnheiten der Leute ergeben. D.h, die zusätzliche Kapazität wird dabei nur für wenige Stunden des Tages benötigt und muß unabhängig von äußeren Faktoren wie der aktuellen Sonnenscheinstärke zugeschaltet werden können. Natürlich könnte man auch riesige Solarstromkapazitäten aufbauen um den gesamten Energiebedarf inklusive der Lastspitzen abzudecken. Da diese Kapazitäten aber während der nicht benötigten Zeit brachliegen würden wäre dies extrem unwirtschaftlich, deshalb setzt man für Spitzenlaststrom kurzfristig zuschaltbare Quellen wie z.B. Turbinen ein.--PeterSchwertner 08:37, 14. Jun. 2007 (CEST)
- Die Information ist relevant, da die photovoltaische Stromerzeugung ihren Tages-Peak genau zum Zeitpunkt der Tages-Spitzenlast erreicht. Daher können Netzbetreiber trotz EEG (zeitweise/anteilsweise) noch an dem ihnen zugelieferten PV-Strom verdienen, wenn sie diesen am Spot-Markt weiter verkaufen. Aufgrund der dezentralen Erzeugung ist die (Mindest-)Versorgung mit PV-Strom auch mit einer gewissen Genauigkeit vorhersagbar.
- Natürlich macht PV in unseren Breiten nur innerhalb eines Energiemix Sinn, bei dem die Grundlast durch andere (regenerative) Energieträger (Biomasse, Wasser, Wind) erzeugt wird. Und aufgrund der Kosten der PV wäre neu darüber nachzudenken, welche Rolle solarthermisch erzeugter Strom (dazu gehören auch Aufwindkraftwerke) spielen kann, dessen Kosten je kWh derzeit deutlich niedriger sind, der aber gewisse Mindest-Anlagengrößen voraussetzt.--Mecker 11:36, 27. Aug. 2007 (CEST)
Gliederung
Die Gliederung des Artikels ist dringend überarbeitungsbedürftig. Die Überschrift "Die Bedingungen der veralteten Ausgabe" ist höchst verwirrend - ich vermute, dahin sind Teile des Artikels geschoben worden, die sich auf die frühere Fassung des Gesetzes bezogen? Kein sehr sauberes Vorgehen. Zudem legt der Artikel falsche Gewichte, inhaltlich durch zu starke Konzentration auf die Photovoltaik (die zugegebermaßen am meisten davon profitiert hat), strukturell durch das Fehlen eines Abschnittes "Inhalte des Gesetzes", dem Abschnitte wie "Vergütungssätze" unterzuordnen wären. Diese sind zwar interessant für Investoren, in der Praxis mindestens genauso wichtig aber sind die Abnahme- und Übertragungspflicht (§4 EEG) mit den entsprechenden Vorschriften aus §12 und §13 und anderes mehr.--Mecker 11:46, 27. Aug. 2007 (CEST)
Abschnitt Kosten
Was soll denn dieser Satz im Gliederungspunkt "Kosten"?: "Demgegenüber steht der Nutzen des EEGs: Durch die Verdrängung von teurem Strom wird der Großhandelsstrompreis gesenkt. Dadurch wurden etwa 5 Mrd. € im Jahr 2006 eingespart." Wie kann es sein, dass durch das EEG mehr Kosten eingespart werden (5 Mrd.) als Mehrkosten (3,2 Mrd. laut Satz davor) entstehen, wo doch die Vergütungssätze nach dem EEG durchweg weit höher liegen als der Großhandelsstrompreis? Nur in den kurzen Spitzenlastzeiten liegt der Großhandelspreis am oder über dem Windstrom-Vergütungssatz. Normalerweise liegt der Großhandelspreis deutlich darunter. Die Zahlen können nicht stimmen.
Ausserdem ist unklar was der nächste Satz soll: "Weiter wurden Brennstoffimporte im Wert von 0,9 Mrd. € eingespart." Brennstoffkosten sind doch im Großhandelspreis einkalkuliert. Das gilt für importierte Brennstoffe genauso wie etwa für heimische Braunkohle.
--88.66.4.139 21:56, 20. Sep. 2007 (CEST)
- Das ganze ist Unfug. Das EEG hat nachweislich ausschließlich zur Verteuerung des Preises für die (End)Verbraucher geführt. Das die Idee in der Theorie hätte funktionieren können, steht auf einem anderen Blatt. In der Praxis ist das ganze gänzlich gescheitert. Energiebörsen "funktionieren" nicht, ebensowenig das EEG. -- ~ğħŵ ₫ 09:39, 23. Sep. 2007 (CEST)
- Wie meinst du, dass EEG würde nicht funktionieren? 2005 wurden 38 Mio. - 2006 44 Mio. Tonnen CO2 eingespart. Dies wird steigen und sich Jahr für Jahr fortsetzen. Dass Klimaschutz nicht für Omme ist, sollte doch auch bis zum letzten durchgedrungen sein. Zum anderen werden ca. 70% aller in D hergestellten Windkraftanlagen exportiert - in Frankfurt (Oder) wird zur Zeit die modernste Fabrik für Solarzellen weltweit gebaut. Die Hamburger Conergy steigt damit zum weltweit zweitgrößten Erzeuger auf. Betrachte dass ganze doch bitte mal mit einem weiterreichenden Blick. --Mandavi מנדבי?¿disk 17:56, 19. Nov. 2007 (CET)
Vergütungssätze Biomasse?
Warum wurden die unterschlagen? --Mandavi מנדבי?¿disk 17:45, 19. Nov. 2007 (CET)
NAWARO-Pellets
Handelt es sich dabei um Pellets, die nicht aus Altholz bestehen? (siehe auch Diskussion:Pelletheizung#NAWARO-Pellets) 84.173.230.227 14:55, 27. Nov. 2007 (CET)
EEG als Vorlage für Gesetze anderer Länder
Hallo, ich würde gerne noch einarbeiten das das EEG quasi die Mutter aller anderen Einspeisevergütungsgesetze ist. Es sollte doch darauf hingewiesen werden das das EEG ein extremer Exportschlager ist und immer als Referenz angebeben wird, sobald irgendwo die erneuerbaren gefördert werden sollen. Sollte niemand was dagegen haben, werde ich das mal ausarbeiten und dann hier zur Diskussion reinstellen. Gruss --Deltatrip 15:33, 29. Nov. 2007 (CET)
Was ist der EEG-Anteil im Strommix? (Fehlt im Artikel)
In den Strommix-Angaben der verschiedenen Anbieter werden 10-16% EEG-Anteil angegeben. Hier sollte noch im Artikel folgendes ergänzt werden:
1.) Was ist das genau? 2.) Warum ist der Anteil bei verschiedenen Anbietern unterschiedlich hoch? --Blauerflummi 13:45, 18. Dez. 2007 (CET)
- Der Gesamtanteil am Strommix betrug 2006 11,6% und für Ende 2007 werden 13% erwartet. (Quelle BMU) --Mandavi מנדבי?¿disk 17:34, 18. Dez. 2007 (CET)
- Und was hat es genau damit auf sich? Muss jeder Anbieter diese Strom einspeisen, oder geschieht das freiwillig? Müssen nur lokale Versorger einspeisen, oder auch andere Anbieter? --Blauerflummi 20:19, 18. Dez. 2007 (CET)
- Niemand ist gezwungen einen bestimmten Prozentsatz einzuspeisen, aber das EEG gibt finazielle Anreize sodass es bis heute zu den 13% gekommen ist. Wenn ich aber ein Windrad baue, muss der nächstgelegene Netzanbieter mir diesen Strom abnehmen und da gibt es keine Ausnahme - jeder muss, ob nun groß, klein, regional oder nicht. Wie dass später für den Netzbetreiber abgerechnet wird, weiß ich aber nicht. --Mandavi מנדבי?¿disk 21:08, 18. Dez. 2007 (CET)
- Und was hat es genau damit auf sich? Muss jeder Anbieter diese Strom einspeisen, oder geschieht das freiwillig? Müssen nur lokale Versorger einspeisen, oder auch andere Anbieter? --Blauerflummi 20:19, 18. Dez. 2007 (CET)
Abschnitt "Kosten und Nutzen"
Ich finde es zweifelhaft bei einer Regierungsinitiative wie dem EEG die Frage nach Kosten und Nutzen anhand von Publikationen eben dieses Ministeriums zu beantworten. Ich würde darum bitten hier kritische wie auch unkritische Quellen zu verwenden und v.a. diese auch als solche zu kennzeichnen. Timborrrrr
Kostenumlage
Aus dem Artikel geht nicht so recht hervor, ob das Unternehmen, das mir den eingespeisten Strom abnimmt, diese Mehrkosten erstattet bekommt oder ob ein Stromversorgungsunternehmen finanzielle Nachteile davon hat, wenn in ihrem Gebiet überdurchschnittlich viel geförderter Strom eingespeist wird – und umgekehrt Vorteile, wenn es unterdurchschnittlich viel ist. Kann mir das jemand beantworten? --Quilbert 問 02:59, 4. Jul. 2008 (CEST)
Sprachlich sich beißende Bezeichnung
Es heißt die erneuerbaren Energien und das Gesetz, so wäre es kürzer als Gesetz Erneuerbarer Energien sprachlich zu vertreten und damit würde folgen, es weiter als GEE abkürzen zu können, doch dieses Gesetz Erneuerbare- Energien- Gesetz zu nennen, das klingt sprachlich in den Ohren nicht fließend und wie von einem Menschen, der Hilfe braucht, um die deutsche Aussprache zu erlernen. (nicht signierter Beitrag von Märchenfrau (Diskussion | Beiträge) 19:36, 7.7.08)
- Nein. „Gesetz Erneuerbarer Energien” wäre weniger zutreffend und eine sprachliche Krücke. Da müsste es schon „Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien” heißen. Aber das spielt auch keine Rolle, Wikipedia gibt lediglich die bereits vorhandenen Begriffe wieder. --Quilbert 問 20:59, 7. Jul. 2008 (CEST)
Neues EEG verabschiedet
Der Wikipedia-Eintrag ist dahingehend veraltet, dass inzwischen das neue EEG verabschiedet wurde. Details sind zwar bekannt, der genaue Gesetzestext scheint hingegen noch nicht veröffentlicht zu sein.
Eckpunkte der Novellierung hier einsehbar: http://erneuerbare-energien.de/inhalt/41897/20049/
Der Link ist ungültig. (nicht signierter Beitrag von 91.1.180.217 (Diskussion) 14:33, 6. Jul 2010 (CEST))
Link auf Spiegel Artikel
Habe den Link auf Spiegelartikel http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,513574,00.html geloescht. Der Artikel suggeriert den Anstieg der Bundesschulden durch das Programm um 120 Euro pro Bundesbuerger in 20 Jahren. Richtig ist, wenn die restlichen Zahlen des Spiegels stimmen, dass der Bundesbuerger gerademal 5 Euro mehr Stromkosten pro Jahr waehrend der 20 Jahre hat.
Von Hintergrundsinformationen kann hier nicht die Rede sein, ich denke der Autor hat das Programm nicht richtig verstanden.
Vieleicht sollte er den Wikipediaartikel mal lesen :)
Einleitung
Das Ziel des Klimaschutzes ist nicht direkt, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren, sondern die CO2-Emissionen zu reduzieren!
- Nun, faktisch ist es so, dass das EEG seit Einführung des CO2-Emissionshandels das Gesetz nur noch die Funktion der Verringerung der Energieabhängigkeit von fossilen Brennstoffen hat, es senkt jedoch überhaupt nicht mehr die CO2-Emissionen! --Ff-Sepp 15:45, 27. Okt. 2008 (CET)
- Da muss ich vehement widersprechen. Die Aussage ist so falsch. Richtig wäre: Wenn der CO2-Emissionshandel derart etabliert wäre, dass a) der CO2-Preis eine genügende Höhe hätte, b) sämtliche klimaschädlichen Gase darin integriert wären und c) sämtliche Verursacher (insbesondere Branchen) von CO2 am Emissionshandel teilnehmen müssten, dann wäre das EEG kein Instrument zur Erreichung von Klimaschutzzielen oder (wenn nur a) und c) erfüllt sind) zur Senkung von CO2-Emisssionen.--David84 00:19, 28. Okt. 2008 (CET)
- Davon abgesehen, wird wahrscheinlich der Ziel des Klimaschutzes der Schutz des Klimas sein, um die Tautologie mal tautologisch werden zu lassen. Dabei sind die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und die Reduzierung der CO2-Emissionen lediglich Instrumente. Ziel des EEG kann man im Gesetzestext nachlesen. --David84 00:21, 28. Okt. 2008 (CET)
- Tut mir leid, aber könntest Du mir erklären, wie durch das EEG Emissionen eingespart werden können? Aus meiner Sicht sind die CO2-Emissionen in Europa fixiert und werden ab diesem Jahr vollständig ausgeschöpft. Aus diesem Grund führt der Ausbau von erneuerbaren Energien eben nicht mehr zu einer Reduzierung des ausgestoßenen CO2-Äquivalents - es sei denn, sie werden innerhalb eines Jahres so stark ausgebaut, dass nicht mehr alle Zertifikate in Anspruch genommen werden, was wohl vorläufig nicht der Fall ist.
- Nochmal zu Deinen einzelnen Punkten:
- Punkt a): Der Preis ist irrelevant, denn sofern alle zulässigen Emissionen ausgeschöpft werden, ist die Menge eben gleich, werden sie nicht ausgeschöpft (und nur dann wirkt das EEG) fällt der Preis auf 0 (wie bis Ende letzten Jahres)
- Punkt b): Der Punkt ist interessant, welche in nennenswerter Anzahl vorkommenden Gase sind denn nicht im CO2-Äquivalent des EU-Emissionshandels enthalten, aber trotzdem klimaschädlich?
- Punkt c): Inwiefern hat denn die Aufnahme des Flugverkehrs und anderer Branchen Einfluss auf die gesamte ausgestoßene CO2-Menge.
- Zum im Gesetzestext verankerten Ziel: Ich weiß, dass das da drin steht, genau deshalb habe ich oben auch Funktion geschrieben. Durch die Förderung der erneuerbaren Energien kommt es zu einer Umverteilung der Emissionen von der Stromerzeugung weg zu anderen Industrien hin, aber die Gesamtemission CO2-Äquivalent wird nicht reduziert. --Ff-Sepp 11:18, 28. Okt. 2008 (CET)
- Im Prinzip hast du Recht. Allerdings hatte ich jetzt den europäischen Emissionshandel jetzt anders betracht. Die Bundesregierung legt im NAPII die Menge der Zertifikate fest. Im NAPI war die Zertifikatsmenge allerdings noch so hoch, dass der Preis (wie du auch richtig erkannt hast) auf 0 gesunken ist. Deshalb gilt nur unter Annahme, dass die Regierung diesmal eine Zertifikatsmenge ausgibt, die wirklich Knappheit erzeugt, dass das EEG keine CO2-sparende Wirkung mehr hat. Also meinen wir mit Punkt a) ziemlich genau das gleiche.
- Nennenswerte Klimagase die im EU-ETS nicht enthalten sind, sind z.B. Stickoxide (NOx, SOx) und Methan. Eine genaue Auflistung (glaube ich mich zu erinnern) findest du in folgender Studie: http://www.erneuerbare-energien.de/files/erneuerbare_energien/downloads/application/pdf/ee_kosten_stromerzeugung.pdf
- Die Menge ausgestoßenen CO2s wird natürlich nur dann beeinflusst, wenn die einzelnen Branchen bei Eintritt auch strikteren CO2 Emissionshöhen gegenübergestellt werden. Flugverkehr ist für die Wirkung des EEG natürlich ziemlich egal, allerdings kann u.U. der Anreiz bestehen, die Branchendefinition zu ändern und somit Emissionsrechtefrei zu bleiben. Aber ich weiß leider nicht, wie stark dieser Effekt ist, gibts auch glaub ich keine Studien zu. Viele Grüße, --David84 11:47, 28. Okt. 2008 (CET)
- Zu der Knappheit: laut Emissionshandel sollte es dieses Jahr auch Knappheit geben, der Börsenpreis weist jedenfalls darauf hin.
- In der von Dir verlinkten Studie ist auf Seite 34 aufgeführt, dass die von Dir aufgezählten Gase eben keine Klimaeffekt haben.
- Den letzten Punkt habe ich nicht verstanden, aber so wie ich das sehe, hat die Aufnahme neuer Branchen (unter der Voraussetzung die Menge an zulässigen gehandelten Emissionen wird dadurch nicht zu sehr ausgeweitet) keinen Einfluss auf die Klimawirkung des EEG.
- Ich würde deshalb in die Einleitung mit aufnehmen, dass das EEG zwar das Ziel hat, den Ausstoss von Klimagasen zu begrenzen, seit der Emissionshandel kein Überangebot an Emissionsrechten mehr bereitstellt jedoch nur noch die Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten sowie die Ausweitung an Produktions- und Installationskapazität in Deutschland zur Folge hat. --Ff-Sepp 12:05, 28. Okt. 2008 (CET)
- Bei den von mir genannten handelt es sich um indirekte Klimagase, Informationen dazu in Treibhausgas. Zur Methodik der Studie hilft auch ein Blick in die Ergebnisse der ExternE (2004).
- Es ist schon ein Unterschied ob es Knappheit geben soll oder ob es schon Knappheit gibt. Ich denke, man sollte deshalb mit einer Äußerung vorsichtig sein, zumindest bis sich gezeigt hat, inwiefern Knappheit hergestellt werden konnte und das System hinreichend liquide ist.
- Die Aufnahme neuer Branchen schwächt die Klimawirkung des EEG dann und nur dann, wenn Branchen, die aufgenommen werden, solche sind, die Substitutionseffekte zu emissionshandelgebundenen Branchen haben. D.h. Unternehmen X hatte bisher ein kleines Kohlekraftwerk. Aus Angst vor Emissionshandel lässt es sich von Unternehmen Y kaufen, welches ein Handelsunternehmen ist um aus dem Branchenschema herauszukommen. Inwieweit dieses Beispiel praktisch möglich ist, habe ich keine Ahnung oder Erfahrung, aber zumindest ist es ein theoretisches Konstrukt.
- Die von dir genannte Passage kann man aufnehmen, aber ich würde die Formulierung vorläufig anders wählen. Nämlich eher so, dass das EEG keine Verringerungswirkung mehr haben wird, sobald der Emissionshandel hinreichend funktioniert. Einverstanden? --David84 12:38, 28. Okt. 2008 (CET)
- Jupp, der Kompromiss klingt gut. Ich werde aber noch einige Tage warten, ob es noch Rückmeldungen hier gibt, die Thematik ist schließlich emotional etwas aufgeladen.
- Bezüglich der anderen Treibhausgase hast du Recht, ich habs gerade noch mal nachgelesen. Ich werd mal nachschauen, inwiefern das für konventionelle Kraftwerke relevant ist.
- Dein Beispiel stimmt so meinem Verständnis des EU-Emissionshandels nach nicht, denn es müssen meines Wissens alle thermischen Kraftwerke ab 20MW Leistung Emissionsrechte kaufen, unabhängig vom Hauptzweig des Unternehmens. --Ff-Sepp 12:54, 28. Okt. 2008 (CET)
- Gut, dein Wissen wird da umfassender sein als meins, da ich mir nur des theoretischen Konstrukts bewusst bin, aber die praktische Umsetzung nicht kenne. Dann ist dieser Punkt wohl zu vernachlässigen. Ein paar Tage zu warten ist sicherlich sinnvoll. --David84 22:50, 28. Okt. 2008 (CET)
Infokasten vs. Einleitung
Mal 'ne doofe Frage (Rechtslaie):
In der Einleitung wird die Fassung 2008 als novellierte Fassung bezeichnet, im Infokasten steht als "letzte Neufassung" die Version 2000 und als letzte Änderung die Version 2006. Sollte unter "Letzte Neufassung" nicht die jetzt novellierte Fassung stehen und dann die "Letzte Änderung" geleert werden, da es noch keine Änderung der novellierten Fassung gibt? Gruß -- Achim Raschka (Nawaro) 14:14, 28. Okt. 2008 (CET)
- Der ganze Artikel entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten, die Fassung von 2008 müsste mal komplett eingearbeitet werden. --Ff-Sepp 15:31, 28. Okt. 2008 (CET)
Kosten und Nutzen
Gemäß der hier geführten Diskussion sollte der Absatz so geändert werden, dass die eingesparten Emissionen ab dem Zeitpunkt der Ausschöpfung der zulässigen Emissionen nicht mehr dem EEG zuzurechnen sind. Momentan wird das als eine mögliche Interpretation aufgeführt, es handelt sich hierbei jedoch um einen nicht-widerlegbaren Fakt. Ich würde die Änderung mit der Änderung der Einleitung (s.o.) einfließen lassen. --Ff-Sepp 15:38, 28. Okt. 2008 (CET)
neuer Abschnitt: Volkswirtschaftliche Wirkungsweise des EEG
Ich würde vorschlagen, einen neuen Abschnitt mit obigen Titel aufzunehmen. In dem sollten die volkswirtschaftlichen Auswirkungen (bzw. die nicht eintretenden Auswirkungen) in Bezug auf Klimaschutz, Energieimportumabhängigkeit, Markteinführung erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung, etc. dargestellt werden. Ich würde diesen Abschnitt schreiben, und wollte im Voraus anfragen, ob es dazu Gegenstimmen gibt? --Ff-Sepp 10:51, 19. Nov. 2008 (CET)
- Von mir aus gerne, biete meine Hilfe an, sei es zum Ergänzen, drüberlesen oder was auch immer. David84 12:42, 19. Nov. 2008 (CET)
Abschnitt Windkraft
Hallo!
Ich habe eine Frage zu folgendem Satz im Abschnitt Windkraft:
"Die Wahl der Referenzanlage gilt allgemein als sehr anspruchsvoll, so dass der überwiegende Teil der zur Zeit errichteten Anlagen über den gesamten Förderzeitraum von 20 Jahren die erhöhte Anfangsvergütung erhält."
Gibt es hierzu eine Quelle bzw. welche Anhaltspunkte gibt es für diese Aussage?
Vielen Dank im Voraus! (nicht signierter Beitrag von Modigliani (Diskussion | Beiträge) 13:48, 27. Apr. 2009 (CEST))
Wer muss einen Beleg liefern?
Zur aktuellen Wiederherstellung einer Behauptung, ein Großteil in Deutschland montierter Solazellen stamme aus chinesischer Produktion:
Einer (hier Benutzer:Rao85) löscht eine ihm unglaubhafte Behauptung aus dem Artikel, weil sie nicht belegt sei. Der andere (hier Benutzer:Conny) stellt sie wieder her und verlangt für die Löschung einen Beleg. Falsch! In der Wikipedia müssen die Aussagen belegt werden, die im Artikel stehen. Für die Löschung einer unbelegten Behauptung braucht man eben keinen neuerlichen Beleg, denn den kann es garnicht geben, wenn die Behauptung falsch ist. Also nochmal: Belegt werden muss, was in der WP drin steht, nicht was gelöscht wird!
Dieser Fehler wird in WP an allen Ecken immer wieder gemacht, seit die Belegforderung als Streitmittel die NPOV-Forderung an Beliebtheit überflügelt hat. --Kursch 18:39, 26. Aug. 2009 (CEST)
Kosten des EEG-Stroms
Mit der Neufassung des EEGs wurde u.a. auch wegen der Unübersichtlichkeit der publizierten Kostenerfassungen in den §§ 52 und 54 EEG 2009 der Begriff der Differenzkosten legaldefiniert. Auch das BMU verwendet nunmehr in den neueren Veröffentlichungen diesen Begriff zur Erfassung der Mehrkosten. Dies vereinfacht das Verständnis, zumal die Mehrkosten in dieser Form auch auf den Stromrechnungen ausgewiesen werden können (Kosten pro Kolowattstunde). Daher war eine Anpassung der Formulierung angezeigt. --Karstenkascais 15:06, 9. Sep. 2009 (CEST)
Erforderliche Neubearbeitung des Artikels im Hinblick auf das EEG 2009
Wie bereits verschiedentlich angemerkt wurde, bedarf der Artikel im Hinblick auf das EEG 2009 einer gründlichen Überarbeitung. Nachdem in Vergangenheit die Ausführungen zu den jeweiligen Fassungen der Gesetze aneinander gereiht wurden, ist der Artikel einigermaßen unübersichtlich geworden. Ich schlage daher vor, dass bei der Überarbeitung zuerst einmal nur von der geltenden Fassung des EEG 2009 ausgegangen wird und auf frühere Regelungen nur soweit eingegangen wird, als sie für das Verständnis (wie bei Geschichte und Zwecke) erforderlich sind, nicht aber alle bisher einmal gegoltenen Vergütungssätze angeführt werden (die aber für die jeweiligen Altbestandanlagen noch gültig sind!). Was haltet ihr davon? Gruss -- Karstenkascais 14:58, 27. Okt. 2009 (CET)
- Ich fände es wichtig, dass alle jemals gültigen Vergütungssätze irgendwo in dem Artikel in Tabellenform untergebracht werden. Ideal wäre eine Tabelle zu jeder Energieform, dazu jeweils eine kurze Erläuterung der Besonderheiten und die jeweilige prozentuale Absenkung bzw. Erhöhung. --Sepp (ehemals Ff-Sepp) 10:56, 4. Nov. 2009 (CET)
Zweck des EEG
217.83.13.15 hat meine Richtigstellung zum Zweck des EEG revertiert, mit der Begründung, man würde auch den Wärmezweck im Gesetz verfolgen, bzw. finden. Das ist nicht richtig. Offensichtlich ist dem Nutzer die Systematik der Gesetze zur Nutzung der Erneuerbaren Energien (EEG, EEWärmeG und BiokraftstoffQuotenG) nicht bekannt, so indessen frei von eigener Fach- und Sachkenntnis ist ein Revert eine Art intellektueller Vandalismus. Der Zweck des EEG wird in § 1 Abs. 1 ausdrücklich wie folgt angeben (Zitat):
- Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes..... die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
- Abs.2: Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung ... zu erhöhen.
Es gibt im gesamten Gesetz keine einzige Bestimmung, die sich mit der Wärmeerzeugung bzw. der Nutzung von EE zu Wärmegewinnung befasst. Die ist Gegenstand der EEWärmeG. Die Diskussion ist absurd. Vielleicht wird das EEG hier mit dem KWKGesetz verwechselt. Ich habe den Passus daher wieder richtiggestellt. Gruss -- Karstenkascais 17:38, 7. Nov. 2009 (CET)
- Sorry wegen des "intellektuellen Vandalismus", der dir offensichtlich sehr nahe geht. Ich lese jedoch im Gesetz von einem "Wärmebonus" und "KWK-Bonus" und die verlangen eine "Wärmenutzung" - natürlich nicht in § 1. Wenn du auf den gesetzlich definitierten Zweck abstellst, hast du Recht. Details finden sich üblicherweise weiter hinten. Gruss --217.83.31.77 18:31, 7. Nov. 2009 (CET)
- Hi 217.83.31.77. Zuerst zum intelektuellen Vandalismus: Es gibt böswilligen Vandalismus, den meine ich natürlich nicht. Von intellektuellem Vandalismus sprechen wir dann, wenn Dinge oder Quellen vorgetäuscht werden, die es nicht gibt. Also benenne bitte die Stellen im EEG, wo ein KWG-Bonus vorgesehen ist. Ich kenne das EEG ziemlich genau, die einzige Stelle, die mir einfällt, wo das EEG auf das KWG verweist, ist dort, wo an Förderungen zusätzliche Anforderungen gestellt werden, z.B. bei der Biomasse, wo die Förderung von Anlagen zwischen 5 MW bis 20 MW zusätzlich verlangt, dass damit der Strom in KWK-Anlagen erzeugt wird. Entsprechend enthält § 3 Nr. 10 bei den Begriffsbestimmungen eine Defintion dafür, was Strom aus KWK bedeutet. Damit wird das EEG aber keineswegs zu einem Gesetz, das auch eine Verwendung von EE bei der Wärmeerzeugung regelt. § 2 EEG (Definiton des Anwendungsbereichs) in Nr. 1 ist da ganz eindeutig: "Dieses Gesetz regelt den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Engergien.." Auch die weiteren Nummern dieser Definition beschäftigen sich nur mit Strom. Somit ist die von Dir wieder eingefügte Definition eben nicht richtig. Noch etwas anderes: Ich weiß nicht, ob Du die rechtspolitischen Auseinandersetzungen zu den EE kennst. Da war gerade das Defizit des Einsatzes bei der Wärme (dem sogenannten schlafenden Riesen) lange ein Thema, das nun endlich mit dem EEWärmeG (nach einem Vorläufer in BW) aufgegriffen wurde. Auch das KWKG hatte ursprünglich nur die Nutzung der Wärmeenergie für die Stromerzeugung im Sinne. Erst durch die Novelle 2008 hat man hier durch die Förderung der Fernwärmeversorgung aus KWK-Anlagen auch regulativ die Wärmeversorgung mit in die Förderung aufgenommen. Dies alles geschah übrigens im Vorgriff auf die EE-Richtlinie der EU vom April dieses Jahres, mit der auch die Förderung auf dem Gebiet der Wärme- (und Kälte-) Erzeugung erstmals vorgeschrieben wurde. Also kein Zweifel: das EEG (weder in den Fassungen von 2000, 2004 oder 2009) hat noch nie Bestimmungen enthalten, die anderes als die Stromerzeugung regelten. Natürlich geht es bei allen diesen Gesetzen (auch dem BiokraftstoffQuotengesetz) um die Anwendung von EE. Gruss -- Karstenkascais 23:46, 7. Nov. 2009 (CET)
- Anlage 3 KWK-Bonus, Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus, beide verlangen Wärmenutzung, im Bonus sehe ich eine Förderung, Gruss --217.83.34.254 15:36, 8. Nov. 2009 (CET)
- Hi. Ich hatte gestern Nacht eine überarbeitete Fassung des EEG (wegen der lückenhaften Berücksichtigung des EEG 2009) eingestellt und dort bei der Wiedergabe der gesetzlichen Vergütungsregelungena auch diese Boni erwähnt. Abgesehen von der marginalen Bedeutung ändert das aber doch wohl nicht den Gesetzeszweck, den das EEG selber sowohl in seinem § 1 als auch in seinem § 2 ausschließlich mit der Stromförderung wiedergibt. Es gibt eine Menge anderer Boni, die in andere Bereich hineinwirken (wie die Boni beim Einsatz von Landschaftspflegematerial, Technologiebonus bei Biomasse und Geothermie, Innovative Anlagetechnik beim Deponie-, Klär- und Grubengas), ohne dass damit der definierte Gesetzeszweck erweitert würde. Gruss -- Karstenkascais 19:02, 8. Nov. 2009 (CET)
- Erst mal das: super Überarbeitung des Artikels! Zum Zweck des EEG: bei der Stromerzeugung aus Biomasse oder Geothermie fällt ja immer zwangsläufig Abwärme an. Vom Verkauf dieser Wärme profitiert ja auch der Betreiber der Anlage. Somit beinhaltet die Förderung der Stromerzeugung auch eine Förderung der Wärmebereitstellung! Einige Boni fördern nochmal gezielt die Wärmenutzung. Aber das ist so wenig Wärme, im Vergleich zur Strommenge, daß ein kurzer Kommentar zur Wärme in den Absätzen Biomasse und Geothermie ausreichen dürfte? Und ein Einbinden von links/ Hinweisen auf das EEWärmeG wäre sicherlich auch sinnvoll!!? Evtl auch ein Absatz zu Gesetzen im Umfeld? MfG --Heiner Brookman (Nawaro) 12:40, 14. Nov. 2009 (CET)
- Danke. Zum Zweck enthalten §§ 1 und 2 des EEG eindeutige Gesetzesdefinitionen, alles andere dürfte lexigrafisch verwirren, abgesehen davon, dass man mit gleichem Recht die Verwertung von Landschaftspflegematerial, allgemeiner Technologieentwicklung und Innovation angeben müsste, alles nach dem EEG bonifähige Zwecke. Ich stimme Dir aber zu, dass man das System der EE-Förderung in den drei Energiebereichen Strom, Wärme und Verkehr mit den entsprechenden Artikeln verlinken sollte, wie ich es bereits umgekehrt bei der Überarbeitung des EEWärmeGs gemacht hatte. Gruss -- Karstenkascais 16:07, 14. Nov. 2009 (CET)
- Noch an Heiner Brookman (Nawaro): Tolle Bilder und klasse Dokumentation! Gruss -- Karstenkascais 17:29, 14. Nov. 2009 (CET)
Aussage im ersten Absatz: ...Zweckdienlichkeit (des EEG) ist umstritten...
Der Beleg für diese Aussage, ein aus meiner Sicht mit mäßig Sachverstand geschriebener FAZ-Artikel, scheint mir kein guter Beleg für diese Aussage zu sein. Man kann viel am EEG und Klimaschutz kritisieren - aber so undifferenziert wie in dem FAZ-Artikel sollte das nicht geschehen. Ein eigener Absatz ("pro und contra" oder so ähnlich) am Ende des EEG-Artikel würde Sinn machen! MfG --Heiner Brookman (Nawaro) 20:32, 15. Nov. 2009 (CET)
- Da stimme ich Dir zu, könnte m.E. gestrichen werden. Gruss -- Karstenkascais 21:01, 15. Nov. 2009 (CET)
- Hi, ich habe jetzt die von Dir zu Recht bemängelte Kritik im Einleitungsteil zusammen mit dem Hinweis auf die Darstellung des BMU in den Abschnitt "Kosten und Nutzen" verschoben. Teilaspekte des FAZ-Artikels werden dort ohnehin schon behandelt. Gruss -- Karstenkascais 10:53, 27. Nov. 2009 (CET)
EEG-Umlage
Die Änderungen zur EEG-Umlage wurden teilweise wieder zurückgesetzt, weil mit der neuen Überschrift und den Ergänzungen zu den steuerlichen Auswirkungen die rechtlichen Zusammenhänge falsch dargestellt werden. Die EEG-Umlage ist nunmehr in § 3 Abs. 1 AusglMechV genau definiert, so wie im Artikel angegeben. Danach ist die EEG-Umlage eine Umlage, die die Übertragungsnetzbetreiber den Versorgungsunternehmern in Rechnung stellen. Sie richtet sich nicht an den Endverbraucher! Auf sie fällt keine Stromsteuer an und die Umsatzsteuer gleicht sich auf dieser Ebene durch den Vorsteuerabzug aus. Die EEG-Umlage geht dann wieder in die Kosten des Stromversorgungsunternehmens ein und wirkt sich schließlich als schlichter Kostenbestandteil auf den vom Endabnehmer gezahlten Preis aus. Also wirtschaftlich trägt sie natürlich der Endabnehmer, aber nicht in der rechtlichen Form als EEG-Umlage. Ich habe daher die Ausführungen zu der Stromsteuer und Umsatzsteuer zu dem Satz über die endgültige Belastung des Endabnehmers genommen. Die gewählte Überschrift, die auf den Endabnehmer abstellt, widerspricht der gesetzlichen Regelung. Gruss -- Karstenkascais 21:01, 15. Nov. 2009 (CET)
Überschrift: EEG-Umlage - alt:Belastung der Endkunden durch das EEG (EEG-Umlage)
Die Überschrift war so gewählt (ich kann diese NPOV-Diskussionen nicht mehr leiden....), daß der geneigte Leser mit einem Blick findet, was er sucht. Die Überschrift „EEG-Umlage" stellt dies für den Laien nicht unbedingt klar dar. Jeder Verbraucher möchte ganz gern erfahren, wie sich das von ihm zu entrichtende Entgelt zusammensetzt. Leider stellen sich da viele Unternehmen quer (Versicherungen/Banken bei ihren Provisionen - EVUs früher bei den Netzentgelten u.s.w.) Das auf die EEG-Umlage (als ein im Arbeitspreis „versteckter" Kostenfaktor) zusätzlich der volle MWSt-Satz zu entrichten ist, genauso wie auf die Stromsteuer, ist eine Ergänzung wert. Das ist so in der Stromrechnung aufgeführt und nicht zu beanstanden.--Onkel Dittmeyer 21:14, 15. Nov. 2009 (CET)
- Du kannst mir glauben, dass ich mich auch nicht eine Woche hinsetze, um all den Mist und das Halbwissen, das zu dem EEG geschrieben wird, nur weil jeder mal irgendetwas gehört hat, richtigzustellen, um dann solche absolut blödsinnigen Diskussionen wie hier zu führen. Ich habe den Artikel anhand des Gesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen neubearbeitet und nicht nach Meinungen und Vorurteilen und auch nicht mit Halbwissen und auch nicht vom Hörensagen. Der von Dir geänderte Abschnitt befasst sich nach seinem Inhalt mit der EEG-Umlage, das ist ein terminus technicus, der in der Verordnung legal-definiert ist. Bitte lese die AusglMechV nach, bevor Du in Texte eingreifst. Alles ist belegt und dokumentiert. Deine Überschrift stimmt halt nicht. § 3 Abs. 1 AusglMechV lautet:
- Die Übertragungsnetzbetreiber können von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letzverbraucherinnen und Letzverbraucher liefern, anteilig Ersatz der erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften verlangen (EEG-Umlage).
- Bitte nenne Deine Quellen, die anderes als meine Quellen zum EEG-Umlage belegen. Deine Änderungen sind ohen solche Belege.
- Du kannst mir glauben, dass ich mich auch nicht eine Woche hinsetze, um all den Mist und das Halbwissen, das zu dem EEG geschrieben wird, nur weil jeder mal irgendetwas gehört hat, richtigzustellen, um dann solche absolut blödsinnigen Diskussionen wie hier zu führen. Ich habe den Artikel anhand des Gesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen neubearbeitet und nicht nach Meinungen und Vorurteilen und auch nicht mit Halbwissen und auch nicht vom Hörensagen. Der von Dir geänderte Abschnitt befasst sich nach seinem Inhalt mit der EEG-Umlage, das ist ein terminus technicus, der in der Verordnung legal-definiert ist. Bitte lese die AusglMechV nach, bevor Du in Texte eingreifst. Alles ist belegt und dokumentiert. Deine Überschrift stimmt halt nicht. § 3 Abs. 1 AusglMechV lautet:
Gruss-- Karstenkascais 22:15, 15. Nov. 2009 (CET)
- Vielen Dank für die sachliche Antwort - Mist gibt's auf dem Bauernhof. Wie überall macht auch hier der Ton die Musik und meinen Ton halte ich fäkalienfrei. Du kannst mir glauben, daß ich auch kein Interesse an „blödsinnigen Diskussionen" habe (O-Ton Karstenkascais/insofern sind wir uns ja einig). In der aktuellen Ausgabe des „Spiegel" ist eine interessante Aussage des Institutes der Deutschen Wirtschaft betr. Auswirkungen des EEG auf den End-/Letztverbraucherstrompreis. Ich werde das bei Gelegenheit mal einbringen. Das geschieht aber, wenns recht ist, unter einem neuen Kapitel, um hier keinen Stress zu erzeugen. Gruß--Onkel Dittmeyer 16:24, 16. Nov. 2009 (CET)
- Hi Onkel Dittmeyer, bei den Auswirkungen auf den Endverbraucherpreis hast Du vollkommen Recht, natürlich ist das die Folge der EEG-Umlage. Wogegen ich mich bei den fraglichen Änderungen der Überschrift des Abschnitts gewandt habe, ist die damit erfolgende terminologische Verwässerung des terminus technicus, den der Begriff EEG-Umlage als legaldefinierter Begriff darstellt. Einen Abschnitt, der sich mit den Auswirkungen auf den Letztverbraucher, der die Rechnung zahlt, befasst, würde ich persönlich sehr begrüßen. Da fließt nämlich so allerhand hinein, woran man gar nicht denkt (man denke an die Verschonungsregelung zugunsten stromintensiver Betriebe und Schienenbahnen oder beim KWKGesetz an den Ausbau der Fernwärmeversorgung, an sich sicherlich durchaus vernünftig, aber alles auf Kosten der Elektrizitätsendverbraucher?). Gruss -- Karstenkascais 11:06, 27. Nov. 2009 (CET)
- Stimmt schon - die EEG-Umlage als solche ist ja im Netto-Arbeitspreis versteckt. So einfach mach's ich mir ja auch nicht, daß der Letztverbraucher (schönes Wort - Endverbraucher tut's ja auch, gibt es auch Vor- und Zwischenverbraucher ?) komplett die Zeche zahlt. Aber bei der Mischkalkulation von RWE/e.on & Co. blickt da eh keiner durch, was von den Leuten wohl auch gewollt ist. Ein Schelm, wer Böses denkt....Mir geht es nur darum, dem „Letztverbraucher" auf einen Blick zu zeigen, daß im Strompreis diverse Komponenten sind, die so auf den ersten Blick nicht deutlich sind. Meine Stromrechnung kann ich (bis auf Kleinigkeiten/Ableseentgelt-:)) nachvollziehen - vielen anderen geht es wohl nicht so. Gruß--Onkel Dittmeyer 15:00, 27. Nov. 2009 (CET)
- Wir sollten wirklich einen Abschnitt über die tatsächliche Belastung des Endverbrauchers (vom Letztverbraucher spricht das Gesetz, bzw. die AusglMechV) mit reinnehmen. Die AusglMechV will ja mehr Transparenz bei der Berechnung der Umlage schaffen und schon ergab die erste Probeberechnung für das laufende Jahr statt der bisher angenommenen 1,2 Cent/kWh 2 Cent/kWh. Bislang wusste niemand, welche Kosten die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern erlaubte, bei den EEG-Kosten einzustellen. Ich denke meinerseits darüber nach. Gruss -- Karstenkascais 15:18, 27. Nov. 2009 (CET)
- O.K. das Gesetzesdeutsch ist ja wirklich oft schwer begreiflich (ABS = „Automatischer Blockierverhinderer" ahh !) Gruss--Onkel Dittmeyer 15:31, 27. Nov. 2009 (CET)
Fragen zu Absatz "Änderung der Vermarktung durch die AusglMechV vom 17.Juli 2009
Mir wird nicht klar, warum die Übertragungsnetzbetreiber von ihrer Durchleitungspflicht entbunden werden. Weder in der Verordnung noch im EEG (§ 64, Abs. 3 ?!) erschließt sich mir der Sinn?! Und: wonach wird die höhe des Ausgleichs für stromintensive Unternehmen beschlossen? 0,05 Cent/kWh gegenüber der normalen Umlage von 1,2 bis 2 Cent/kWh ist ja sehr gering! Und was ist hier der Unterschied zu bisher? Für Nicht-Juristen wäre auch der Hinweis hilfreich, daß der Erlaß dieser Verordnung durch das EEG geregelt ist. MfG --Heiner Brookman (Nawaro) 12:21, 16. Nov. 2009 (CET)
- Hi,vorweg: die Behandlung der AusglMechV ist noch nicht abgeschlossen, da ich einen eigenen Artikel dazu entwerfen will. Dann wollte ich den endgültigen Zusammenhang mit dem EEG-Artikel abklären. Aber ich habe jetzt zuerst einmal die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EG) bearbeitet, deren Bedeutung bislang recht wenig beachtet wurde. Die AusglMechV beruht in der Tat auf § 64 Abs. 3 EEG und ist so ungewöhnlich, dass etwa in der Kommentarliteratur dazu die Meinung vertreten wurde, das es wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken wohl kaum zu einer solchen Verordnung kommen könnte. Das BMU hatte es aber sehr eilig und sie zusammen mit zwei anderen EEG-Verordnungen wider Erwarten doch recht schnell erlassen. Damit wird, wie Salje in seinem Kommentar sagt, etwa ein Drittel des Gesetzestext des EEG auf den Kopf gestellt. §§ 1 und 2 AusglMechV sind eindeutig, die Abnahmepflicht der Versorgungsnetzbetreiber ist gekappt, die Übertragungsnetzbetreiber müssen den EEG-Strom versteigern und erhalten von den Versorgungsnetzbetreibern bzw. Versorgunsgunternehmen die EEG-Umlage. Die EEG-Umlage errechnet sich aus der Differenz zwischen den durch die Einspeisung des EEG entstandenen Mehrkosten und dem Veräußerungserlös aus der Verwertung des EEG-Stroms an der Strombörse. Als Gründe für die Verordnungsermächtigung wird eine Weiterentwicklung des Ausgleichsmechismus (tatsächlich eine völlige Umgestaltung) genannt, auch um mehr Transparenz in die Berechnung der Mehrkosten zu bringen (was dringend nötig war). Vielleicht finde ich bei der Vorbereitung des geplanten Artikels noch mehr. - Die Geschichte mit den stromintensiven Unternehmen ist in der Tat sehr ungewöhnlich, auch ihre Beteiligung mit 0,05 ct/ kWh an den umlagefähigen Kosten, aber es steht nun einmal so in der Verordnung. Nach den §§ 40 ff. EEG waren sie ab einer bestimmten Menge von der Abnahme von EEG-Strom freigestellt (durch die BAFA), woraus sich an sich nicht der Umfang der Ersparnis ergab. Das ist jetzt anders, aber auch ziemlich deutlich. In der Rechtliteratur wird diese Freistellung überwiegend als europarechtswidrig angesehen, da sie der Wirtschaftsförderung dient, das Stromeinspeisungsmodell vom EuGH aber nur wegen zwigenden Ziele des Klima- und Umweltschutzes bestätigt wurde.- Die Ermächtigungsgrunlage - da hast Du vollkommen Recht- füge ich noch ein. Gruss -- Karstenkascais 13:07, 16. Nov. 2009 (CET)
Nochmal - Auswirkungen der EEG-Umlage auf den Letztverbraucherpreis
Im Abschnitt EEG-Umlage ist die Aussage: „...wobei sich die Belastung durch die hierauf entfallende Stromsteuer und den vollen Mehrwertsteuersatz noch erhöht" nur zur Hälfte richtig. Die EEG-Umlage beeinflusst über ihre Auswirkungen auf den Arbeitspreis und die darauf zusätzlich entfallende MWSt den Letztverbraucher - soweit richtig. Alleinige Bemessungsgrundlage der Stromsteuer (2,05ct/kWh für Privatabnehmer) sind aber (unabhängig von der EEG-Umlage) nur die verbrauchten kWh. Daher müßte die Aussage betr. Belastung des Letztverbraucher durch die Stromsteuer hier entfallen, bzw. anders formuliert werden.--Onkel Dittmeyer 09:43, 19. Nov. 2009 (CET)
- Stimmt natürlich, das hatte ich nicht bedacht, als ich den Text umgestellt hatte, so lässt man sich verwirren. Danke. Gruss -- Karstenkascais 17:02, 19. Nov. 2009 (CET)
Ökologische Auswirkungen bei der Wasserkraft
Hi Kursch, Du hast bei dem genannten Artikel auf ökologische Auswirkungen in Bezug auf die vermehrte Nutzung der Wasserkraft durch kleinere Anlagen hingewiesen, leider ohne Nachweise. Gibt es solche Belege (qualitativer oder quantitativer Art) für das von Dir beschriebene Phänomen? Das wäre wichtig, da ja die besondere Förderung der EE schon zu mancher ökologischer Verwerfung geführt hat. Gruss -- Karstenkascais 18:49, 29. Nov. 2009 (CET)
- Wir hatten letzthin bei einer Fachgruppentagung der Naturfreunde Deutschlands einen Vortrag von Gerhard Kemmler vom Deutschen Angler-Verband (DAV) zum Thema "Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL) der EU im Widerstreit mit dem EEG". Leider ist dieser Vortrag nicht veröffentlicht, wohl aber sollten ähnliche Darlegungen auf der Seite des DAV zu finden sein, der der WRRL eine eigene Unterseite widmet. Auch der Bayerische Landesfischereiverband (BLFV) weist seit Jahren auf dieses Problem hin. --Kursch 23:49, 1. Dez. 2009 (CET)
- PS,: Aus einem Vortrag des damaligen Leiters des WWA Regensburg bein Gewässerausschuß des BLFV weiß ich: Die Schwarzach in der bayerischen Oberpfalz als eines der mir bekannten Beispiele weist auf einer Gesamtlänge von ca. 120 km knapp 100 Querverbauungen auf, die fast alle durch Kleinturbinen infolge des EEG verursacht werden. Ferner ist mir aus einen Vortrag einer Tagung der Fischbiologie in Weihenstephan (TUM) bekannt, dass Äschen geeignete Laichplätze in Füssen nicht akzeptieren, wenn sie nicht in einer freien Fließstrecke von mindestens 17 km liegen. Leider kann ich keine dieser Informationen durch nähere Quellen belegen. Ich habe meine Kenntnisse nebenher in meinem Berufsleben in einem fischereilichen Job aufgesammelt, ohne je zu ahnen, dass ich die Quellen einmal würde belegen müssen. --Kursch 00:05, 2. Dez. 2009 (CET)
Hallo Kursch; leider gilt es als ehernes Wikipedia-Prinzip, dass Aussagen mit Quellen belegt sein müssen; damit soll u.a. dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die persönliche Sachkunde eines Verfassers in Wikipedia nicht nachprüfbar ist. Ich habe daher ein wenig im Internet nachgeforscht und drei Quellen nachgetragen; das hat natürlich auch zu einer etwas neutraleren Fassung Deiner Kritik führen müssen, nachdem die fischereifachliche Beurteilung (selbst innerhalb dortiger Fachkreise) nicht unbestritten ist. In solchen Fällen sind immer auch die Gegenmeinungen mitanzuführen. Gruss -- Karstenkascais 15:08, 4. Dez. 2009 (CET)
Ökologische Kritik
Benutzer Nr. 79.226.60.90 hat Ausführungen zur Kritik am EEG wegen der gegenläufigen Auswirkungen des gleichzeitigen Emissionshandels gemacht, die -ungeachtet der Frage ihrer sachlicher Rechtfertigung- inhaltlich gestrafft werden mussten. Denn anderenfalls würde der Artikel rasch unlesbar, was der lexigrafischen Aufgabe widerspricht. Zudem war die Presseerklärung des DIWs, mit der das Institut und die bearbeitenden Wissenschaftler sich von der Auslegung des Spiegels distanzierten, nicht korrekt wiedergegeben.
Die Auslegung des Spiegels wurde zwar vom DIW kritisiert, doch der Spiegel hatte sich bei seiner Meldung komplett auf die Studie des DIW bezogen. Dem DIW war allerdings anscheinend nicht daran gelegen, dass seine eigene Studie in einem deutschen Publikumsmedium öffentlich wird. Ich meine, in Wikipedia sollten möglichst die Fakten wiedergeben werden und nicht danach geurteilt werden, ob es einem Verfasser einer öffentlich zugänglichen Publikation, in diesem Fall dem DIW, es recht ist ob seine Forschungsergebnisse publizistisch bekannt werden. (nicht signierter Beitrag von 79.226.62.140 (Diskussion | Beiträge) 02:25, 29. Dez. 2009 (CET))
Zu den Ausführungen zu den angeblichen externen Kosten, die das EEG verursache, weil es nicht ausreichend zur Grundlast-/Spitzenlast (System)-versorgung beitrage, schlage ich vor, diese Ausführungen mangels Quellen und auch mangels trivialer Plausibilität (was allein einen Verzicht auf Quellen rechtfertigen würde) zu löschen. Aufgabe der erneuerbaren Energien im Stromsektor ist nicht die Abdeckung aller systemimmanenten Versorgungsnotwendigkeiten, wie andererseits diese Notwendigkeiten auch nicht durch das EEG verursacht werden, so dass es sich bei den hierbei entstehenden Kosten auch nicht um externe Kosten des EEG handeln kann. Gruß -- Karstenkascais 19:51, 27. Dez. 2009 (CET)
Aktualisierungs- und Neugliederungsbedarf
Der Abschnitt "Vergütungssätze / Photovoltaik" ist sehr unübersichtlich und teilweise veraltet. Insbesondere sind die Vergütungssätze zweifach angegeben (einmal als unleserliche Liste, einmal als zwar klare, aber leider unvollständige Tabelle). Die bevorstehenden neuen Vergütungssätze (der Hinweis im Artikel zu den laufenden Diskussionen ist richtig) sollten dann auch umgehend eingearbeitet werden. Wäre schön, wenn sich jemand dieses Abschnitts annehmen könnte.--89.207.120.11 19:35, 21. Jan. 2010 (CET)
Es fehlt jeglicher Hinweis, dass am 01.01.2009 eine Novelle des EEG in Kraft tritt.
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Daher sollten bald die neuen Vergütungssätze aufgeführt werden.
Spätestens dann dürfte die aktuelle Gliederung verwirren, in der die früheren Regelungen im selben Stil wie die aktuellen aufgelistet sind. Vielleicht kann man das irgendwie grafisch abgrenzen oder bei den alten Fassungen nur auf entsprechende externe Webseiten verweisen. --85.178.129.144 18:10, 3. Sep. 2008 (CEST)
- Ich habe Deinen Beitrag nach hier zum Ende hin verschoben, damit die übliche Reihenfolge eingehalten wird (neue Beiträge nach den vorhergehenden). Dann habe ich Deine Änderung im Text zurückgesetzt, da Du offensichtlich den Artikel noch nicht einmal richtig gelesen hast. Anders kann Deine Festtellung, dass EEG 2009 sei noch nicht berücksichtigt, nicht erklärt werden. Wer nur flüchtig ein paar Sätze eines Artikels überfliegt, sollte nicht von Bearbeitungsbausteinen Gebrauch machen. Die Tabelle ist meines Wissens vollständig, bitte benenne, was Deiner Meinung nach fehlt. Wenn die zusätzliche nun angekündigte Kürzung kommt, müssen die Sätze für 2010 noch einmal angepasst werden. Auch die textliche Darstellung der fallenden Vergütungssätze ist (augenblicklich noch) richtig, was Gesetz werden wird, wissen wir noch nicht. Die Tabelle wurde zusätzlich eingefügt, weil die Reihendarstellung zwar bezüglich der Beschreibung der fallenden Vergütung sehr hilfreich ist, für einen einfachen Überblick aber zu anspruchsvoll. Kommt die Änderung, muss die Reihendarstellung ohnehin angepasst werden, vielleicht kann das auch grafisch geschehen. Dass nur die jeweils für das laufende Jahr für Neuanlagen geltenden Sätze angeführt werden sollten, erscheint mir nicht als richtig. Denn der Artikel soll, soweit wie möglich, für jede betriebene Anlage die gültigen Sätze angeben, diese zwanzig Jahre geltenden Sätze sind für die jeweils betriebenen Anlagen auch nicht veraltet. Nachdem Deinen Einwänden jegliche Grundlage entbehrt, musste der noch ungesichtete von Dir geänderte Artikel auf die vorherige Fassung zurückgesetzt werden.Gruss -- Karstenkascais 01:52, 22. Jan. 2010 (CET)
Falscher Wert für die Einspeisevergütung für Photovoltaik 2010?
Im EEG, §33 lese ich 43,01ct, in §20.2.8 dass dieser Wert für 2010 um 8% vermindert wird. Damit komme ich auf 39,57ct. In der Tabelle stehen 39,14ct, das entspricht einer Verringerung von 9%, die aber erst für 2011 geplant war. Müßte also in der Tabelle eigentlich 39,57ct stehen? (nicht signierter Beitrag von 217.82.153.120 (Diskussion | Beiträge) 17:19, 29. Mär. 2010 (CEST))
Auswirkungen auf die Verbraucher?
Die gesamte Darstellung im Artikel ist überwiegend einseitig. Die Auswirkungen auf die Verbraucher werden zu wenig berücksichtigt. Das EEG ist kein Einspeise- oder Profitsicherungsgesetz für eine Branche oder bestimmte Investoren. Es geht hier um Förderung erneuerbarer Energien (Klima, Umwelt, Daseinsvorsorge ..)
Das EEG wird zur Wirtschaftsförderung oder zur Sanierung öffentlicher Haushalte missbraucht. Es geht zunehmend um Profitstreben auf Kosten der Verbraucher. Die gesamte Investition und die sogenannte zwanzig Jahre garantierte "Verzinsung" werden die Verbraucher über die Strompreise bezahlen müssen. Mit der EEG-Umlage wird der Endverbraucher bereits in diesem Jahr mit 2,44 Cent/kWh doppelt so hoch belastet wie einst von der Solarlobby angekündigt.
Positiv ist dabei für die nachhaltige Versorgung oder das Klima wenig. Auch die Solarmodule sind nicht ohne Umweltproblematik (Cadmium ...).
Subventionen sind nur im Ausnahmefall und nur für kurze Zeit zu rechtfertigen. Dauersubventionen sind und waren schon immer schädlich. Die deutsche Solarbranche ist ein passendes Negativbeispiel. Sie hat sich zu einem großen Teil auf den überhöhten Subventionen ausgeruht und ist jetzt nicht mehr konkurrenzfähig. Mit noch mehr Subventionen ändert sich an der Konkurrenzsituation überhaupt nichts. Wie das Ergebnis ja zeigt, schaden solche Subventionen der Allgemeinheit.
Deutsche Solar-Profiteure kaufen aufgrund der Subvention den Markt leer und treiben die Modulpreise weltweit künstlich in die Höhe. Dort wo in sonnigen Breitengraden PV wirklich sinnvoll wäre, kann man sich die hohen Preise nicht leisten. Mit dem globalen Klima oder der Umwelt hat diese Politik wenig zu tun.
Es geht um den Profit für die Mitglieder der Solargemeinde. Chinesische Module hat man Tonnenweise zum Jahresende 2009 mit Jumbos einfliegen lassen um sich den höchstmöglichen Profit zu sichern. Was für ein Widersinn zu den formulierten Umwelt- und Klima-Zielen.
Hohe Energiepreise sind ein Wettbewerbsnachteil, sie vernichten Kaufkraft und kosten Arbeitsplätze. Das EEG war zu keinem Zeitpunkt als Dauerbranchenförderung, als Zusatzsoli, als Mittelbeschaffung für Haushaltssanierungen oder als Beschäftigungsförderung gedacht. Warum sollten dafür auch alleine die Stromverbraucher aufkommen um dafür nebenbei ein bisschen unsicheren Strom zu generieren? In Deutschland scheint nicht einmal zu einem Fünftel der Zeit die Sonne, und das noch unkalkulierbar. Kein einziges Atom- oder Kohlekraftwerke kann damit ersetzt werden.
Es geht überwiegend nur noch um sichere Renditen und Profit, den die Verbraucher über teuere Energiepreise bezahlen müssen. Das Gesetz hat aber nicht den Zweck der Profitsicherung für Reiche und nicht der Geldumverteilung von Stromverbrauchern zu Solarinvestoren usw. . Die Umlage wirkt quasi wie eine schleichende Enteigung zugunsten Dritter. Enteignungen sind aber nur im Ausnahmefall und zum Wohle der Allgemeinheit und nicht einzelner Branchen oder Investoren zulässig. Es stellt sich längst die Frage der Verfassungsmässigkeit dieser Zwangsumlage.
Dass die Förderung unkalkulierbar ist, zeigen die ständigen und enormen Prognoseabweichungen. Auch die immer wieder angeführte Inflation als quasi Mittilger für die Milliarden-Solarschulden ist weder realistisch noch akzeptabel. Viele Einkommen stagnieren oder sind real sogar rückläufig (Renten). Die Verbraucher müssen in den kommenden 20 Jahren alleine für die in 2009 angeschlossenen Anlagen 14 Milliarden Euro abbezahlen.
Deutschland ist bei der Förderung schon lange kein Muster mehr. Die Schweiz hat ihre erheblich geringere Förderung, die noch mit 0,6 Rappen/kWh gedeckelt ist, jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2010 nochmal gesenkt. Die Tschechen haben den Anschluss von Anlagen gestoppt. Spanien hat gedeckelt. Es ist höchste Zeit, die überzogene Förderung auch bei uns abzustellen. Die Motive dafür haben nicht mehr viel mit Klima und Umwelt oder dem Gesetzeszweck des EEG gemein.
SÜDWEST-PRESSE -BWHK-Präsident: Solarförderung ist unnötig
Verbraucherzentrale Bundesverband (nicht signierter Beitrag von 91.21.152.196 (Diskussion) 11:00, 15. Mai 2010 (CEST))
Diese Kritik gehört nicht hierher, dies ist kein Diskussionsforum. Bitte löschen. --Physiognome 13:05, 15. Jul. 2010 (CEST)
Leistungsabhängige Fördersätze - Einheiten
Müssten die Einheiten in der Tabelle zu 'Leistungsabhängige Fördersätze' nicht kWp (p-peak) statt kW sein? (nicht signierter Beitrag von 94.221.100.23 (Diskussion) 19:03, 18. Jun. 2010 (CEST))
Kartellamtspräsident zu Einspeisevergütung
http://www.sfv.de/artikel/eeg-novelle_2010_beschlossen.htm
Mehr Wettbewerb bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien, fordert Kartellamtspräsident Andreas Mundt in der F.A.Z.: Die unbegrenzte Einspeisung von EEG-Strom zu festen Vergütungssätzen habe mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun.
Die Vergütung vollständig vom Marktgeschehen abzuschirmen, führe zu "skurrilen Ergebnissen", etwa den mitunter auftretenden negativen Strompreisen. Zudem rücke die Belastungsgrenze für Verbraucher und Unternehmen näher. Die hohen Ökostrom-Kosten von voraussichtlich 9 Milliarden Euro in diesem und von bis zu 15 Milliarden Euro im nächsten Jahr für einen vergleichsweise geringen Anteil an der Stromproduktion sind für Mundt der Beleg dafür, dass die EEG-Umlage in ihrer heutigen Form keine optimalen Ergebnisse liefert. Wettbewerb im Fördersystem könne dessen Wirksamkeit verbessern und die Kostensteigerungen begrenzen.
Wäre schön, wenn ein Experte (m/w) das an geeigneter Stelle in den Artikel schreibt. --Neun-x 22:15, 16. Sep. 2010 (CEST)
Eigenverbrauchsvergütung Photovoltaik - Fehler der Vergütungssätze??
Sind die berechnungen für die Eigenverbrauchsvergütungen für PV-Strom nicht fehlerhaft?
Laut BMU (http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/45709/4613/#36) errechnen sich diese folgendermaßen:
" - Wenn weniger als 30% des selbst erzeugten Solarstroms direkt verbraucht wird, wird von dem jeweils geltenden Vergütungssatz 16,38 Cent/kWh abgezogen - Wird mehr als 30% des Solarstroms direkt verbraucht, dann wird für diesen Anteil des Strom 12 Cent/kWh abgezogen. "
In der Tabelle wurde doch eine Degression der Eigenverbrauchssätze angenommen und keine Differenz zu den Einspeiseverütung berechnet!??
Demanch wäre zB bei
2012 (9% Degression, bis 30% Eigenverbauch): 9,77ct/kWh
2012 (9% Degression, über 30% Eigenverbrauch): 14,15ct/kWh
(je bis 30KW)
Bitte um Klärung... Vielen Dank! Gruß Michael