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Namensrecht

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Das Namensrecht ist das Recht einer (natürlichen oder juristischen Person), den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen. Gesetzlich ist es in § 12 BGB geregelt.

Das Namensrecht umfaßt jeden Gebrauch des eigenen Namens in einer bezeichnenden Weise, zum Beispiel auch als Domain.

Zu unterscheiden ist es jedoch vom Markenrecht, daß (eingetragene oder durch Benutzung geschützte) Bezeichnungen, die nicht Name einer Person sind, schützt.

Das Namensrecht umfaßt im Gegensatz zum Urheberrecht nur die namensmäßige Benutzung des Namens, nicht aber die reine Nennung.

Eine besondere Form des Namensrechts ist das Wappenrecht.