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Repräsentantenhaus

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Allgemein steht der Begriff Repräsentantenhaus für das Parlament in einer repräsentativen Demokratie und in einer konstitutionellen Monarchie. Im Allgemeinen ist dem Repräsentantenhaus eine zweite Kammer - z.B. der Senat - gegenüber gestellt und dient als gegenseitiges Korrektiv für die Entscheidungen des Parlaments.

Diese Funktionen nehmen in der Bundesrepublik Deutschland der Bundestag und der Bundesrat ein.

Ein Repräsentantenhaus findet sich u.a. in der Verfassung folgender Staaten: (Auswahl)

USA

Das Repräsentantenhaus ist die erste Kammer des amerikanischen Kongresses. Insgesamt fasst es 435 Plätze. Diese werden nach den Grundsätzen der allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahl vergeben. Lediglich die Bewohner Washington D.C.s sind nicht wahlberechtigt.

Die Wahl zum Repräsentantenhaus findet am ersten Dienstag nach dem ersten Montag im November in geraden Jahren statt. Aktiv wahlberechtigt ist jeder volljährige (also 18-jährige) Amerikaner, der den Hauptwohnsitz in einem der fünfzig Bundesstaaten hat. Passiv wahlberechtigt ist jeder US-Bürger, der das 25. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 7 Jahre die amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt.

Die Wahlkreiseinteilung ist extrem streng. Nur aus besonderen Gründen darf von der gleichen Wahlberechtigtenzahl abgewichen werden. Dennoch sind Manipulationen nachgewiesen (sog. Gerrymandering).

Die Sitzverteilung findet nach dem Huntington-Hill-Verfahren, einem Divisorverfahren, statt.

Siehe auch: Senat (USA)