Eisenbahnsignale in der Schweiz
Die SBB-Signalisierung [1] beschreibt die Eisenbahnsignalsysteme, die durch verschiedene Eisenbahngesellschaften eingesetzt werden. Es gibt zwei Arten von Signalen: solche, die Geschwindigkeiten bis 160 km/h erlauben. Die andere Signalisierung die Geschwindigkeiten über 160 km/h erlaubt, ist die Führerstandssignalisierung (CAB-Signalling), die bei hohen Geschwindigkeiten angewendet wird. Die Regeln der Bahn basieren auf den mechanischen Signalen, die inzwischen alle abgebaut wurden.
Rechtliches und Regelungen
Die Signalisierung wird durch strenge Regeln geregelt, die das Bundesamt für Verkehr zusammen mit der arebitende Eisenbahngesellschaft kontrolliert. Die Regeln für den Bahnbetrieb werden in den „Anforderungen des Zugverkehrs" (Prescriptions de circulation des trains) angelegt. Dessen neue Version wurde im Juni 2009 in Kraft gesetzt. Sie basiert auf den Artikel 11 der Anordnung vom 23. November 1983 für Eisenbahnen. [2]
Lichtsignale

Die SBB-Signale werden in 2 Klassifizierungen eingeteilt. Sie sind durch die unterschiedliche Form erkennbar: L-Typ für Licht (Light) und N-Type für die digitale Anzeige (numérique). L-Typ-Signale wurden mehrere Jahre benutzt, die N-Typ-Signale wurden beim Projekt „Trail 2000“ entwickelt.
Bei beiden Signalen ist ein Vorsignal, was dem Lokführer die Anzeige des folgenden Hauptsignals ankündigt. es wird das Blocksystem verwendet. Der Fahrer muss sich auf das Hauptsignal vorbereiten und ja nach Signalbegriff handeln. Vorsignale sind immer eckig während die Hauptsignale entweder rund (N-Typ) oder verlängert (L-Typ) sind. Generell werden die Signale auf der linken Seite der Strecke in beiden Richtungen aufgestellt. Allerdings können die Signale bei Unübersichtlichkeit auf einer anderen Position aufgestellt werden.
Nach den Vorschriften müssen Lichtsignale für die wichtigen Hauptverkehrslinien oder für Rangierungen aufgestellt und benutzt werden. Die N-Typ- und L-Typ-Signale werden für den Zugverkehr benutzt. Sie gelten nicht für den Rangierverkehr. Für den Rangierverkehr gibt es Rangiersignale, die für den Zugverkehr nicht gelten.
Die Schweizerische Bundesbahn ersetzt die L-Type-Signale durch die N-Typ-Signale, weil sie mehr Funktionen haben, besser beim Hochgeschwindigkeitsbetrieb angepasst werden können und für einen flüssigeren Verkehrsbetrieb sowie für eine Erhöhung der Kapazitäten sorgen können. Die meisten anderen Bahngemeinschaften verwenden die L-Typ-Signale.
L-System-Signal

Die L-System-Signale sind nach wie vor die am weitesten verwendete Signale im Land. Das Signal erlaubt den Zügen, mit der normalen oder langsamen Geschwindigkeit am Signal vorbeizufahren oder vor diesem anzuhalten.
Die Geschwindigkeitseinschränkungen werden bei einem L-System-Signal zum Schutz von Bahnhöfen (vor allem Fahrgäste) und bei Kreuzungen angewendet, Sie sind nur in der Zone geschützt, für die das Signal gilt und werden nicht darüber hinaus verlängert. Wenn also ein Signal den Fahrbegriff 2 (Höchstgeschwindigkeit mit 40 km/h ab dem Signal) zeigt, muss in dem Bereich, für welches das Signal gilt, mit maximal 40 km/h gefahren werden. Erst wenn der letzte Zugteil den Bereich verlassen hat, darf wieder mit der erlaubten Streckengeschwindigkeit gefahren werden. Diese Art der Anwendung setzt voraus, dass die Fahrer die betreffenden Weiche der Signale kennen.
Ein Signal was denn Fahrbegriff „Halt“ anzeigt, darf auf keinen Fall passiert werden, wenn keine Erlaubnis (Befehl) vom Fahrdienstleiter vorliegt. Der Befehl wird schriftlich oder fernmündlich (Zugfunk) übermittelt. Beim Zugfunk muss der Fahrer den Befehl Wort für Wort wiederholen.. Wenn der Fahrer den Befehl fertig übermittelt bekommen hat, darf er mit maximal 40 km/h in den Block einfahren, damit er vor einem Hindernis sofort anhalten kann. Es kann ein zusätzliches Signal am Signal angebracht sein, was „Fahren auf Sicht“ anzeigen kann. Damit wird ein schriftlicher oder fernmündlicher Befehl vermieden und unnötige Verspätung wegen des Diktierens ausgeschlossen.
Bei kombinierten L-Typ-Signalen wird der Fahrbegriff des Vorsignals „Fahrt erwarten“ nicht angezeigt sondern durch den Fahrbegriff „Fahrt“ impliziert. Wenn zwei aufeinander folgende Signale eine Geschwindigkeitseinschränkung anzeigen, muss das erste Signal diese anzeigen. Das zweite Signal muss dies nicht explizit darstellen. [3]
N-System-Signale
Die N-System-Signale werden stufenweise eingeführt und ersetzen die L-System-Siganle auf dem CFF- und SBB-Streckennetz. Selbst bei den anderen Bahngesellschaften werden die N-System-Signale eingesetzt. Besonders die BLS verwenden die N-System-Signale am häufigsten.
Bei der Entwicklung für die L-System-Signale haben nicht alle N-System-Signale ein voraus ankündigendes Vorsignal. Denn die N-System-Signale sind selber fähig, Geschwindigkeitseinschränkungen anzuzeigen und die Rolle des Vorsignals einzunehmen. Wenn ein Zug an einem Signal vorbei fährt, was eine Geschwindigkeitseinschränkung anzeigt, muss der Lokfahrzeugführer solange die eingeschränkte Geschwindigkeit einhalten, bis das nächste Signal eine andere Geschwindigkeitseinschränkung oder das Signalbild „Freie Fahrt“ anzeigt und der Lokführer das Signal erkennt.
Geschwindigkeitseinschränkungen werden beim N-System-Signal nicht mehr durch die Lichterkombinationen Grün-Gelb angezeigt. Bei dieser Signalgruppe leuchtet nur eine grüne Lampe, was „Freie Fahrt" bedeutet. Sollte eine Geschwindigkeitseinschränkung ab dem Signal gelten, leuchtet unter dem grünen Licht eine Zahl, die die Geschwindigkeit anzeigt, Dabei stellt die Zahl nur 1/10 der angekündigten Geschwindigkeit dar. Wenn also eine „7“ leuchtet, kündigt das Signal eine Geschwindigkeitseinschränkung von 70 km/h an. Wenn das Signal eine Warnung einzeigt leuchtet eine gelbe Lampe. Wenn eine Geschwindigkeitseinschränkung angekündigt wird, leuchtet zudem die Zahl, die ab dem nächsten Signal gilt. Hier zeigt die Zahl 1/10 der erlaubten Geschwindigkeit an.
Damit die Hauptsignale, welche Vorsignalfunktion besitzen mit den reinen Vorsignalen unterscheiden werden können, werden unterschiedliche Umrahmungen verwendet. Reine Vorsignale haben ein rechteckige Umrahmung während Hauptsignale (mit eventuellen Vorsignal) ein runde Umrahmung haben. [4]
Rangiersignale
In der Schweiz können manövrierendes Rangieren entweder durch Rangier- oder durch Zwergesignale geregelt werden. Die maximale Geschwindigkeit beim Rangieren beträgt 30 km/h. Diese kann in besonderen Fällen auf 40 km/h erhöht werden. Auf jeden Fall muss die Geschwindigkeit auf die Sicht, die örtlichen Begebenheiten und auf die Bremsleistung angepasst sein.
Bei den Rangiersignalen wird nicht das Zugsicherungssystem Integra-Signum oder ZUB 121 integriert, sodass Lokomotiven nur zum Rangieren eingesetzt werden, wenn sie mit diesen Systemen ausgestattet sind.
Rangiersignale haben eine ältere Technologie und umfassen weniger Sicherheitsfunktionen. Sie kontrollieren die Rangierwege und sind nicht mit Verriegelungen ausgerüstet. Der Lokführer muss daher sicherstellen, dass er mit den Zug den geplanten Weg benutzen darf.
Rangiersignale können mehrere gesetzte Weichen innerhalb einer Zone sichern.
Auf Abstellgleisen werden bei nicht vorhandenen Signalen die Weichen manuell gestellt. Dabei werden für Aufträge zum Rangieren Handzeichen, akustische Signale oder der Zugfunk verwendet.
Zwergsignale
Im Gegensatz zu den Rangiersignalen, schützen die Zwergsignale die Wege und können die Strecke abriegeln. Weichen in Zonen mit Zwergsignalen haben keine Weichensignale.
Zwergsignale haben 3 Signalbilder:
Zwergsignale werden generell auf der Linken Seite der Strecke aufgestellt und gelten nur für diese Strecke. Sie werden für die Ermöglichung des Zugverkehrs, sowie zum Passieren der Standardsignale für den Hauptzugverkehr eingerichtet.
Was für ein Signal verwendet wird, damit auf der zuständigen Weiche gefahren werden darf, muss das Signal selbst den Beginn der Fahrt erlauben. Damit werden Unfälle vermieden, wenn Personal mit den Fahrzeugen arbeiten. [5]
Zusätzliche Lichtsignale
Es gibt viele Arten von zusätzlichen Lichtsignalen auf dem SBB-Streckennetz. Nur die gebräuchlichsten werden hier dargestellt. Die zusätzlichen Lichtsignale werden meistens bei dem L-System-Signal verwendet, kommen bei den N-System-Signalen genauso zur Anwendung. Sie können von den beiden System-Signalen unterschiedlich sein. Zusätzliche Signale werden meistens angewendet:
- um Probleme mit gruppierenden L-System-Signalen zu lösen,
- um Schwierigkeiten mit den Ersatzsignalen zu verringern und
- um Befehle und Informationen zu übermitteln, die ein Standard-Signal nicht anzeigen kann.
Gruppensignale (System L)
Ein Gruppensignal ist Signal des Typ L, das die Zustimmung zur Fahrt ab mehreren Gleisen anzeigen kann. Gruppensignale finden sich nur in Bahnhöfen und ermöglichen nur eine einzelne Fahrt. Ist keine Zusatzsignalisierung angebracht, gilt die Zustimmung zur Fahrt grundsätzlich ab jedem beliebigen Gleis der Gleisgruppe. Deshalb muss der Fahrdienstleiter die Lokführer aller Züge in dieser Gleisgruppe, die nicht abfahren dürfen, vor der Fahrtstellung des Signals verständigen.
Für den immer dichter werdenden Bahnbetrieb wurden die meisten Gruppensignale mit Zusatzsignalisierungen ausgerüstet. Somit ist für den Lokführer eindeutig erkennbar, ab welchem Gleis die Zustimmung zur Fahrt gilt. Mögliche Signalisierungstypen sind:
- Ein Gleisnummernsignal zeigt das Gleis an, von welchem die Zustimmung zur Fahrt gilt.
- Ein leuchtender Hinweispfeil zeigt eines zweier Gleis an, von dem die Zustimmung zur Fahrt gilt.
- Das Zwergsignal am Ende des betreffenden Gleises zeigt Fahrt.
Es können auch Haltsignaltafeln an allen betroffenen Gleisen aufgestellt sein. Dann muss vor Vorbeifahrt, je nach Bauart der Anlage, eines der folgenden Kriterien gegeben sein:
- Der Fahrbegriff am Signal stimmt mit der am Gleis aufstellten Fahrbegriffstafel überein.
- Der Fahrstellungsmelder neben dem betreffenden Gleis leuchtet.
Hilfssignale
![]() | |
Hilfssignal L-System | Hilfssignal N-System |
Hilfssignale werden benutzt, wenn ein Signal passiert werden muss, das „Halt“ anzeigt oder gestört ist. Damit werden Verzögerungen durch mündliche oder schriftliche Befehle vermieden. Das Hilfssignal ersetzt also den mündlichen oder schriftlichen Befehl. Der Lokführer darf ohne Kommunikation am Signal vorbei fahren. Er muss „auf Sicht“ fahren.
Beim Signalsystem L wird dabei ein gelber diagonaler Strich von unten links nach oben rechts eingeschaltet, der sich unter dem Haupt- und Vorsignal (wenn vorhanden) befindet. Beim Signalsystem N blinkt bei eingeschaltetem Hilfssignal die rote Lampe.
Bahnübergangsignal
Damit der Lokführer weiß, wo sich ein Bahnübergang befindet, wird ihm dies durch das Bahnübergangsignal angezeigt. Dabei wird ihm angezeigt, ob die Bahnüberganganlage eingeschaltet ist und eventuell vorhandene Schranken geschlossen sind. Dem Bahnübergangsignal kann ein Vorsignal vorausgehen, das dreieckig ist und drei schwarze Punkte in Form eines A auf weißem Grund hat.
Das Bahnübergangsignal selbst besteht aus einer viereckigen Form, wo eine gelbe Lampe sich auf schwarzem Grund sich befindet. Um den schwarzen Grund befindet sich ein weißer Rahmen. Das Signal steht meistens auf einem schwarz-weißen Mast, der entfallen kann.
-
Ankündigung eines Bahnübergangsignals
-
Bahnübergangsanlage ist geschlossen
-
Bahnübergangsanlage ist offen
Wenn mehrere Bahnüberganganlagen hintereinander überwacht werden sollen, kann das Bahnübergangssingal mit einer Zusatztafel ausgerüstet sein, wo die Anzahl der Bahnübergänge vermerkt wird.
Wenn der Bahnübergang gestört sein sollte, darf der Lokführer den Bahnübergang erst befahren, wenn er dazu einen Befehl erhält, den er quittieren und protokollieren muss. Sollte ein Hauptsignal vor dem Bahnübergang installiert sein, darf der Lokführer das Signal und den Bahnübergang passieren, wenn die rote Lampe blinkt, womit die Erlaubnis zum Befahren des ungesicherten Bahnübergangs gegeben wird. Der Lokführer muss dabei „auf Sicht“ fahren. Er muss dabei in Schritttempo fahren und einen Achtungspfiff abgeben. Er darf erst dann wieder beschleunigen, wenn der erste Zugteil den Bahnübergang passiert hat.
Langsamfahrsignal
Langsamfahrsignale werden verwendet, wenn zum Beispiel wegen einer Baustelle die Geschwindigkeit gesenkt werden muss. Eine Langsamfahrstelle wird durch das Vorankündigungssignal angezeigt. Die angegebene Zahl ×10 zeigt die ab dem Anfangssignal höchstzulässige Geschwindigkeit an. Das Vorankündigungssignal hat 2 orange Laternen, die bei Nacht blinken.
Der Beginn der Langsamfahrstelle wird durch das Anfangssignal angezeigt. Ab diesem Signal gilt die angekündigte Geschwindigkeit vom Vorankündigungssignal. Dem Signal kann ein weiteres Vorsignal oder das Endsignal folgen. Das Anfangsignal besteht aus einer rechteckigen orangen Tafel mit einem diagonalen weißen Strich. Unter der Tafel befindet sich eine orange Lampe, die bei Nacht blinkt.
Das Ende der Langsamfahrstelle wird durch das Endsignal angezeigt. Dabei gilt die verminderte Geschwindigkeit so lange, bis das letzte Fahrzeug am Endsignal vorbei gefahren ist. Das Endsignal besteht aus einer rechteckigen grünen Tafel mit einem weißen Pfeil, das wie ein umgedrehtes „V" aussieht. Unter der Tafel befindet sich eine grüne Lampe, die bei Nacht blinkt.
-
Ankündigungssignal
-
Anfangssignal
-
Endsignal
-
Aufhebungssignal
Liegen zwischen Vor- und Anfangssignal einer Langsamfahrstelle gegen die Spitze zu befahrende Weichen und gilt die Verminderung nur für einzelne der möglichen Fahrwege, wird mit einem Aufhebungssignal die Verminderung aufgehoben.
Wenn in einem Gleis mehrere verschiedene Langsamfahrstellen hintereinander signalisiert werden, ist bei dem Vorsignal, das eine höhere Geschwindigkeit anzeigt, folgendes zu beachten:
- Das Vorsignal gilt als Endsignal für die vorangehende Langsamfahrstelle, die eine tiefere Geschwindigkeit hat,
- Das Vorsignal hat nur eine orange blinkende Lampe und gilt aus Anfangssignal für die zweite, mit höherer Geschwindigkeit zu befahrende Langsamfahrstelle und
- Dieses Vorsignal hat keine ausgerüstete Zugsicherung.
Wenn der normale Halteort der Züge in Bahnhöfen und Haltestellen nach dem Vor- oder Anfangssignal liegt und das Anfangs- oder das Endsignal vom normalen Halteort nicht sichtbar ist, wird ein Wiederholungssignal aufgestellt. Als Wiederholungssignal werden:
- ein zweites Vorsignal, das keine Zugsicherung hat, wenn dieses vor der Langsamfahrstelle steht, oder
- ein zweites Anfangssignal, wenn dieses im Bereich der Langsamfahrstelle steht, verwendet.
Wenn die Langsamfahrstelle nur für bestimmte Gleise gilt, wird dies durch eine Zusatztafel angezeigt. Diese wird über dem Signal angebracht.
Signalschilder
Signalschilder werden zum Schutz oder zur Anzeige einer festen Kennzeichnung, wie Geschwindigkeitslimits oder ein Bahnübergang verwendet.
Es gibt eine Reihe von Signalschildern, die einen feste Kennzeichnung schützen oder anzeigen können. Die Schilder können sowohl für den Zug- und für den Rangierverkehr verwendet werden. Meistens werden die Signalschilder auf der linken Seite der Strecke aufgestellt.
-
Geschwindigkeitsbegrenzung
In der Schweiz wird die Geschwindigkeitsbegrenzungen beim Abschnitt durch ein Dokument angegeben, das dem Lokführer die Geschwindigkeiten der benutzten Strecke mitteilt. Wenn es sich um Kurven mit niedriger Geschwindigkeitsbegrenzung handelt, wird diese durch Signalschilder angezeigt und in der Streckenanweisung nur genannt. Die Schilder für diese Geschwindigkeitseinschränkungen werden „Geschwindigkeitstafeln für Gleisabschnitte mit verminderter Geschwindigkeit“ genannt. Es gibt meistens ein Schild, auf dem die aktuelle Geschwindigkeit sowie die demnächst folgende Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wird. Der Anfang der Langsamfahrstelle wird durch ein Schild (mit schwarzem diagonalem Strich auf weißem Grund) angezeigt. Die Schilder werden nicht innerhalb der ersten und letzten Weiche eines Bahnhofes aufgestellt. Das Ende der Langsamfahrstelle wird durch ein Signal gekennzeichnet, das zwei schwarze senkrechte Striche auf weißem Grund hat. Trägt das Vorsignal zwei Geschwindigkeitsangaben, gilt die obere (kleinere) Geschwindigkeit für Züge der tieferen Zugreihe sowie für Rangierbewegungen und die untere (größere) Geschwindigkeit für Züge der höheren Zugreihe.
In unserem Beispiel dürfen Züge der tieferen Zugreihe, sowie Rangierfahrten maximal 100 km/h fahren, die höhere Zugreihe darf mit maximal 110 km/h fahren.
Es gibt noch andere Signalschilder, hier eine kleine Auswahl: