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Diskussion:Staatsvolk

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Corradox in Abschnitt EU

" 20:37, 1. Jun 2003 . . Wst (+staatsvolk; -niedersachsen)" in Liste der Völker Europas, also Staatsvolk als leeren Artikel in die Liste? Übergeschnappt oder besessen, Wst? --Fritz 21:08, 1. Jun 2003 (CEST)

Bitte nicht doch diese Töne... Wer hat denn diesen Artikel als leeren Artikel produziert? Wer hat den leeren Artikel mit Inhalt 0 stehen lassen? Wende dich doch an bitte an den/die Verantwortlichen, bevor du losschäumst.--Wst 21:15, 1. Jun 2003 (CEST)

Ja genau, "Beschwern's eana beim Salzamt" - wie man in Wien sagt. --Franz Xaver 22:41, 1. Jun 2003 (CEST)

Tjä, lerrig kunn dat jo nich bliewen. Ischa man een bannig wichtigen Begreep bi de Afkaaten. Dorüm hebb ik nu ook een Artikel ut mokt.Plattmaster 22:58, 1. Jun 2003 (CEST)~

Deutsche im Sinne des GG

Angesichts dieser Problematik kann ich "In der BR Deutschland wurde durch das Bundesverfassungsgericht der Begriff Volk aus dem Grundgesetz mit dem Begriff Staatsvolk und Staatsangehörigkeit gleich gesetzt " nicht so ganz glauben. JensMueller 13:31, 31. Aug 2004 (CEST)

Wer ist das STAATSVOLK

Sind wir Bürger/in das Staatsvolk oder die DA OBER die Kein Freies Wahlrecht zu lassen. Denn jeder Mensch ist anders und eine Partei kann ohne Menschen nicht da sein !!! Aber eine Partei die keine Liste zur Wahl aufstellt die kann Mann-Frau nicht Wählen, weil sie nicht mit Menschen Leben sondern nur das Volk unterdrücken. Der ruf wir sind das Volk ist nicht richtig, weil das Volk nicht zu sagen hat von wegen frei zu entscheiden.

Seit wann?

Seit wann gibt es eigentlich diesen Begriff und von wem wurde er eingeführt? Saxo 12:20, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Gehört zur Drei-Elementen-Lehre Georg Jellineks, die die allgemeinen Voraussetzungen für einen Staat im Völkerrecht definiert. --Mannerheim 14:26, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

EU

Wäre aufschlussreich, wenn jemand darlegen könnte warum denn nun die EU (nach juristischer Meinung) kein Staatsvolk hat - das ist immerhin die offiziele Begründung warum die EU kein Staat ist.

Es ist genau umgekehrt: Solange die EU kein Staat sein darf oder soll, darf man das Phänomen der Unionsbürgerschaft nicht so interpretieren, als handele es sich um eine „Staatsangehörigkeit der EU“ mit der Folge, dass die Gesamtheit der EU-Staatsangehörigen das Staatsvolk der EU bilden würde. Die spannende Frage lautet also: „Warum soll die EU kein Bundesstaat werden?“ --CorradoX 12:13, 14. Feb. 2009 (CET)Beantworten