Metrisches Karat

Das metrische Karat ist eine gesetzliche Maßeinheit für die Masse von Edelsteinen. Es wird in der DIN-Norm 1301-1 beschrieben. Das Karat hat kein gesetzliches Einheitenzeichen; in Deutschland üblich ist das Zeichen „Kt“, in der Schweiz und in Österreich ist „ct“ als Einheitenzeichen festgelegt.
Umrechnung: 1 metrisches Karat = 0,2 g = 2 · 10−4 kg
Etymologie
Das Karat ist ein Lehnwort nach dem Französischen le carat, über Mittellateinisch carratus. Dieses entstand über das Arabische qīrāt (قيراط) aus dem Griechischen κεράτιον kerátion (Diminutiv von κέρας keras „Horn“), da die Frucht (Schote) des Johannisbrotbaumes hörnchenförmig ist. Früher wurden die Kerne dieser Früchte wegen ihrer einheitlichen Größe (und dem daraus resultierenden einheitlichen Gewicht von im Durchschnitt 0,2 g) oftmals als Gewichtssteine eingesetzt.[1]
Geschichte
Ursprünglich war das Karat das Gewicht eines getrockneten Samenkerns des Johannisbrotbaums (Ceratonia siliqua). Im Mittelalter entsprach ein Karat dem Gewicht von drei Gersten- oder vier Weizenkörnern.
Das metrische Karat wurde 1875 nach der Meterkonvention eingeführt. 1 metrisches Karat = 200 mg = 0,2 g; Das entspricht 4 Gran zu je 0,05 g
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Beat Müller: Mythos des ursprünglichen Karats widerlegt. Informationsdienst Wissenschaft, 4. Mai 2006, abgerufen am 19. April 2010