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Bedingung (Recht)

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Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht ein unsicheres zukünftiges Ereignis, von dem eine bestimmte Rechtsfolge abhängig gemacht wird. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung in § 158 BGB geregelt.

Es werden zwei Formen unterschieden: Die aufschiebende und die auflösende Bedingung.

aufschiebende Bedingung

Eine aufschiebende (oder auch suspensive) Bedingung ist eine solche, bei deren Eintritt ein Rechtsverhältnis wirksam werden soll, beispielsweise: "Der Kaufvertrag tritt in Kraft, sobald der Verzicht der Gemeinde XYZ auf ihr Vorkaufsrecht vorliegt."

Ein bekanntes Beispiel ist der Eigentumsvorbehalt, den viele Unternehmer in ihre Geschäftsbedingungen hineinschreiben. Die Übereignung der Kaufsache wird darin durch die Kaufpreiszahlung aufschiebend bedingt, das heißt, wenn der Käufer zahlt, wird er sofort Eigentümer der Kaufsache, aber nicht vorher; durch diese aufschiebende Bedingung entsteht ein also Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache.

auflösende Bedingung

Die auflösende (oder auch resolutive) Bedingung bestimmt einen Zustand, bei dessen Eintritt ein Rechtsverhältnis enden soll, beispielsweise: "Der Lizenzvertrag endet, sobald das letzte der lizenzierten Patente erlischt."

Mit einer auflösenden Bedingung lässt sich etwa ein Vertrag auf Zeit schließen, wenn der Endzeitpunkt an ein zukünftiges, aber unsicheres Ereignis geknüpft ist; so ließe sich beispielsweise der Arbeitsvertrag mit einem teuren Fußballprofi für den Fall auflösend bedingen, dass der Verein in die zweite Liga absteigt (falls dieser etwa befürchtet, das Gehalt dann nicht mehr aufbringen zu können).


Siehe auch: Befristung