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EU-Konvergenzkriterien

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EU Konvergenzkriterien

Der Vertrag von Maastricht sieht fünf Kriterien vor, die EU-Mitglieder erfüllen müssen, wollen sie der Europäischen Wahrungsunion beitreten:

  1. Die Inflationsrate liegt maximal 1,5 Prozentpunkte über derer der drei preisstabilsten Länder der Währungsunion
  2. Der langfristige Zinssatz liegt maximal 2 Prozentpunkte über jenem der drei preisstabilsten Länder
  3. Geringes öffentliches Defizit
    • Das öffentliche Defizit macht nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus oder
    • Das öffentliche Defizit ist höher als 3 Prozent, geht aber stark und laufend zurück und hat einen Wert in der Nähe von 3 Prozent erreicht oder
    • Das öffentliche Defizit hat aufgrund von ausserordentlichen Ereignissen ausnahmsweise und vorübergehend die 3 Prozent überschritten, ist aber sonst in der Nähe des Referenzwerts
  4. Die öffentliche Verschuldung macht nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus oder geht zurück und nähert sich dem Referenzwert
  5. Die in der 2. Stufe erlaubte Schwankungsbreite der Wechselkurse wurde seit mindestens 2 Jahren nicht überschritten