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Deutscher Bundestag

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Dieser Artikel behandelt den Deutschen Bundestag der BRD. Für den des Deutschen Bundes siehe Bundestag (Deutscher Bund).


Das Parlament in Deutschland wird Deutscher Bundestag genannt. Der Deutsche Bundestag ist eines der beiden gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene. Die Legislaturperiode des Bundestags dauert vier Jahre und er hat seinen ständigen Sitz, seit 1999, im Reichstagsgebäude in Berlin. Seine Abgeordneten werden auch Mitglider des Bundestag (MdB) genannt.

Die Abgeordneten des Bundestag entscheiden zusammen mit dem Angehörgen des Bundesrat über die Bundesgesetze der BRD. Weiterhin kontroliert der Bundestag die Bundesregierung und entscheidet über den Bundeshaushalt. Der Bundestag entscheide über Militäreinsätze der Bundeswehr. Er bildet Ausschüsse zur Detailarbeit an Gesetzesvorlagen und konntroliert die Geheimdienste der Bundesrepublik. Der Bundestag wählt mit dem Bundeskanzler den Regierungschef. Alle 5 Jahre stellt der Bundestag mit seinen Abgeordneten die Hälfte der Bundesversammlung die den Bundespräsidenten wählt.

Mandatsvergabe

Die Mandate im Bundestag werden zur Hälfte über Listen der politischen Parteien proportional nach der erzielten Anzahl der Stimmen zugeteilt. Diese Verhältniswahl über die Zweitstimme bestimmt das Kräfteverhältnis im Bundestag.

Um eine gewisse Personalisierung und lokale Kandiatenaufstellung zu erreichen, wird eine Hälfte der Mandate zusätzlich durch Direktwahlen vergeben. Dabei werden in jedem Wahlkreis Kandidaten mit der einfachen Mehrheit direkt gewählt (Erststimme). Für jeden direkt gewählten Kandiaten wird seiner Partei aber ein Listenmandat gestrichen.

Übertrifft nun die Anzahl der direkt gewählten Kandidaten einer Partei in einem Bundesland die Anzahl der Mandate, die der Landesliste seiner Partei laut Zweitstimme zusteht, ziehen trotzdem alle gewählten Direktkandidaten in den Bundestag ein. Diese Mandate nennt man Überhangsmandate. Im Gegensatz zu anderen Parlamenten (z. B. Länderparlamente) gibt es im Bundestag keine Ausgleichsmandate. Allerdings werden den anderen Parteien dafür auch keine Sitze abgezogen.

Durch dieses Verfahren kommt es häufig vor, dass im Bundestag mehr Abgeordnete sitzen, als ursprünglich Mandate vorgesehen waren. So gab es 1998 13 und 2002 5 Überhangmandate. Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, so wird er üblicherweise durch ein Mitglied der gleichen Landesliste ersetzt. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen direkt gewählten Abgeordneten einer überhängenden Landesliste handelt. In diesem Fall verringert sich stattdessen die Anzahl der Überhangmandate.

Ferner existiert die so genannte Fünf-Prozent-Hürde. Damit wird allen Parteien, die nicht mehr als 5% aller gültiger Zweitstimmen auf sich vereinigen können, der Einzug in das Parlament verwehrt. Mit der Erststimme gewählte Kanidaten werden aber auf jeden Fall in den Bundestag einziehen, auch wenn ihre Partei weniger als 5% der Zweitstimmen erhielt (z. B. PDS 2002).

Alternativ zur "5%-Klausel" gibt es eine Grundmandatsklausel. Hat eine Partei mindestens drei Direktmandate erhalten, zieht die Partei mit so vielen Abgeordneten ein, wie es ihrem Anteil an den Zweitstimmen entspricht (z.B. PDS 1994).


Befugnisse

  • Der Bundestag wählt den [[Bundeskanzler.
  • Der Bundestag beschließt Gesetze mit Hilfe von Abstimmungen. Der Bundestag besitzt dabei ein Initiativrecht, das heißt, er darf selber Gesetzesvorlagen einbringen. In der Praxis werden diese Vorlagen jedoch meist von der Regierung erarbeitet. Insofern die Rechte der Bundesländer betroffen sind, ist dabei deren Vertretung (der Bundesrat) zustimmungspflichtig. Bei Konflikten zwischen beiden Institutionen werden die Gesetzesvorlagen an den Vermittlungsausschuss verwiesen, der sich sowohl aus Vertretern aus Bundestag wie -rat zusammensetzt.
  • Die Parlamentarische Kontrollkommission des Bundestags überwacht die Arbeit der deutschen Geheimdienste.
  • Der Bundestag kann Untersuchungsauschüsse berufen.
  • Darüber hinaus wird von der Bundesversammlung, die zur Hälfte aus den Abgeordneten des Bundestages besteht, der Bundespräsident gewählt. Auch bei der Wahl der Bundesrichter ist der Bundestag beteiligt.

Größe und Zusammensetzung

Der 15. Deutsche Bundestag (Bundestagswahl 2002) besteht aus 603 Abgeordneten (598 "reguläre" zuzüglich 5 Überhangmandate). Ein Bundestagsabgeordneter wird auch als Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) bezeichnet.

aktuelle Zusammensetzung 15. Deutscher Bundestag

Bei der Bundestagswahl 2002 kam es zu folgendem Ergebnis (Sitze gesamt, d. h. Zweitstimmen und Überhangmandate): (Quelle: www.bundestag.de/info/wahlen/154/1541_15.html)

Sitze Partei
251 SPD
190 CDU
58 CSU
55 Bündnis 90/Die Grünen
47 F.D.P.
2 PDS


Im 15. Bundestag sitzen 198 Frauen (32,8%) und 405 Männer (67,2%). 215 Mitglieder sind evangelisch, 194 römisch-katholisch, 2 sind Muslime, 11 konfessionslos, ein Mitglied bezeichnet sich als Atheist und 180 verweigern die Angabe ihrer Religion. Weit über die Hälfte (383) der Mitglieder wurden in den Jahren 1941 bis 1955 geboren, 2 Mitglieder sind vor 1935 geboren und eines nach 1981.

Zusammensetzung 14. Deutscher Bundestag

Bei der Bundestagswahl 1998 kam es zu folgendem Ergebnis (Anteil Zweitstimmen)

Anteil Sitze Partei
40,9 % 298 SPD
28,4 % 198 CDU
6,7 % 47 CSU
6,2 % 43 F.D.P.
6,7 % 47 Bündnis 90/Die Grünen
5,1 % 36 PDS
5,9 % - Sonstige


Geschichte

Zwischen 1816 und 1866 gab es eine "Bundesversammlung des Deutschen Bundes", die später "Bundestag" genannt wurde. Dies war kein demokratisches gewähltes Parlament, sondern eine Zusammenkunft von Gesandten freier Städte und Adliger. Der Bundestag hatte praktisch keinen politischen Einfluss.

Wahlperioden des Deutschen Bundestages:

Von 1949 bis September 1999 hatte der Bundestag seinen Sitz in Bonn.

siehe auch: Höchstzahlverfahren nach d'Hondt, Bundestagswahl 2002, Abgeordneter, Überhangmandate, Politisches Spektrum, Nationalrat (Österreich)