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CEMT-Genehmigung

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CEMT ist die Abkürzung für die Europäische Verkehrsministerkonferenz (englisch: European Conference of Ministers of Transport (ECMT), französisch: Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT)). Die derzeit der CEMT (Stand 2008) angehörenden 43 europäischen Staaten bilden den CEMT-Raum. Dieser besteht aus den europäischen Staaten der OECD sowie einigen ost- und südosteuropäischen Staaten. Der Güterverkehr innerhalb des CEMT-Raumes ist durch ein System von Genehmigungen geregelt.

Für Fahrten z. B. nach Albanien, Kroatien, Russland oder in die Türkei muss eine CEMT-Genehmigung mitgeführt werden. CEMT-Genehmigungen sind multilateral, d.h. sie erlauben den Güterverkehr zwischen allen CEMT-Staaten.

CEMT-Genehmigungen erteilt in der Bundesrepublik das Bundesamt für Güterverkehr, ihre Anzahl ist begrenzt. Ihre Gültigkeit ist befristet auf ein Jahr(Jahresgenehmigung), in besonderen Fällen auf 30 Tage (Kurzzeitgenehmigung).

Ausgeschlossen sind sogenannte Kabotageverkehre innerhalb eines Mitgliedstaates.

Die Genehmigung und das Fahrtenberichtsheft müssen für jede Fahrt - mit oder ohne Ladung - mitgeführt und vor Fahrtantritt ausgefüllt werden.

Der Einsatz einer CEMT-Genehmigung darf nur mit lärm- und schadstoffarmen Fahrzeugen erfolgen.

Quellen

  • Fahren lernen C - Lehrbuch Zusatzwissen für die Klassen C, C1, und CE, C1E (2. Auflage)
  • Martin Voth, Leistungsprozesse. Informationshandbuch Spedition und Logistik, 4.Aufl., Troisdorf 2008, Bildungsverlag EINS, ISBN 978-3-427-31612-1, S.77 ff.