Bunker (Begriffsklärung)
Erscheinungsbild
Der Begriff Bunker (aus dem Englischen übernommen) bezeichnet
- einen großen Behälter zur Aufnahme von Massengütern
- eine militärische Verteidigungs- und Schutzanlage, generell ein massives explosionsgeschütztes Bauwerk: Bunker (Militär)
- ein unter- oder oberirdisches Gebäude zum Schutz der Zivilbevölkerung vor militärischen Angriffen: Zivilbunker.
- in der Soldatensprache das Gefängnis.
- im Gefängnis die Einzelhaft.
- in der Schifffahrt die Räume zur Bunkerung von Brennstoffen.
- in der Seefahrt generell den Kraftstoff für Schiffsmotoren
- im Golfsport eine mit Sand gefüllte Vertiefung auf dem Weg zum Loch Bunker (Golf).
- im Slang deutscher Straßendealer ein Versteck in der Nähe des Standortes, an oder in welchem größere Vorräte an Drogen gebunkert werden, um im Falle eines Aufgriffes durch die Polizei nur die Menge an Drogen am Körper zu tragen, die als Eigenbedarf reklamiert werden kann.