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Rechtsgeschichte

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Die Rechtsgeschichte ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl dem Kreis der Rechtswissenschaften als auch dem der Geschichtswissenschaften zuzurechnen ist. Im deutschsprachigen Raum wird sie traditionell als juristische Grundlagenwissenschaft an juristischen Fakultäten gelehrt und zerfällt in einen romanistischen, germanistischen und kanonistischen Zweig. Während die Rechtsgeschichte im 19. und noch Anfang des 20. Jahrhunderts einen hervorragenden Stellenwert im juristischen Studium einnahm, ist sie seit etwa 1945 mit einem zunehmenden Bedeutungsrückgang und – damit verbunden – mit Legitimationszwang verbunden.

Die Historische Rechtsschule als Ausgangspunkt

Die Historische Rechtsschule des 19. Jahrhunderts war keine Rechtsgeschichtswissenschaft im modernen Verständnis, sondern versuchte, mit Hilfe von historischen Quellen unmittelbaren Nutzen für das gegenwärtige Recht zu ziehen. Gleichwohl differenzierten sich in dieser Zeit die traditionellen Disziplinen heraus:

Rechtsromanistik

Das klassisch-antike römische Recht war in der ausgehenden Spätantike (533/534) im Corpus Iuris Civilis aufgezeichnet worden und zählte seit seiner Wiederentdeckung im 12. Jahrhundert zu den an der Universität gelehrten Disziplinen. Im Zuge der sogenannten Rezeption um ca. 1500 hatte das universitär weiterentwickelte römische Recht als sog. Gemeines Recht (ius commune) auch im gewohnheitsrechtlichen Weg Eingang in die Rechtspraxis gefunden; die Beschäftigung mit römischen Recht war somit bis zum Inkrafttreten der großen Kodifikationen (französischer Code Civil 1804, österreichisches Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch 1812, deutsches Bürgerliches Gesetzbuch 1900, schweizerisches Zivilgesetzbuch 1912), kein rein historisches Anliegen. Nach Fortfall seiner praktischen Geltung im 19. und 20. Jahrhundert behauptete das Römische (Privat-)Recht seine Bedeutung als universitäres Propädeutikum für das Studium des geltenden (französischen, österreichischen, deutschen, schweizerischen) Privatrechts. Die Rechtsromanistik ist zugleich Teil der Antiken Rechtsgeschichte, welche auch die Rechte der anderen antiken Kulturen untersucht.

Rechtsgermanistik

Das Entstehen der Rechtsgermanistik zu Beginn des 19. Jahrhunderts ist auch, aber nicht nur als nationalistische Gegenbewegung zur Beschäftigung mit dem national "fremden", römischen Recht zu verstehen. Als Kontrapunkt zum beeindruckend geschlossen und systematisch durchdachten römischen Recht wurde versucht, ein ebenso geschlossenes, systematisches "Deutsches Recht" zu konstruieren, wie es vor der Rezeption bestanden haben soll. "Deutsches Recht" ist hier also nicht als das im Gebiet Deutschlands geltende Recht zu verstehen, sondern das ausschließlich "heimische Recht", welches nahezu ausschließlich germanische Wurzeln haben sollte. Besonders diese Disziplin hatte 1945 eine vollkommene Neuorientierung vorzunehmen.

Rechtskanonistik

Die Rechtskanonistik, die Wissenschaft vom Kanonischen Recht ist traditionellerweise stark historisch ausgeprägt und gilt daher als dritte rechtsgeschichtliche Disziplin.

Die Rechtsgeschichte im 20. Jahrhundert

Das Umdenken in der Rechtsgeschichte war nicht alleine eine Folge des Inkrafttretens der Kodifikationen: Derartiges könnte nur für Deutschland behauptet werden; in Österreich hingegen war die Zäsur nicht erst 1900, sondern schon 1812, also noch vor dem Aufkommen der historischen Rechtsschule erfolgt. Trotzdem sind für Österreich ebenso wie für Deutschland ähnliche Tendenzen zu beobachten: Mit der Ausdifferenzierung und Verfeinerung der geschichtswissenschaftlichen Methoden musste auch für die Rechtshistoriker die Frage nach der Haltbarkeit ihrer bisherigen Thesen und nach der Sinnhaftigkeit ihrer Forschungsansätze neu gestellt werden. Die Notwendigkeit der Annäherung an die Geschichtswissenschaften freilich entfernte sie mehr und mehr von den Rechtswissenschaften. Damit setzte sich die Rechtsgeschichte buchstäblich zwischen zwei Stühle: Von den Geschichtswissenschaften wird die von Juristen betriebene Rechtsgeschichte noch heute nur ungenügend zur Kenntnis genommen, in den Rechtswissenschaften mehrten sich die Stimmen, die die Notwendigkeit der Rechtsgeschichte leugnen. Dies hängt freilich auch mit der nach 1945 erfolgten Rückkehr zu naturrechtlichen Vorstellungen und dem Glauben nach absoluten Werten zusammen, für die die Lehre, dass alles Recht nur ein Produkt der Geschichte ist, nur störend wirken kann. Wie kaum eine andere rechtswissenschaftliche Disziplin stellt die Rechtsgeschichte heute daher ihre eigene Legitimation in Frage.

Zeitschriften

Die älteste noch bestehende rechtshistorische Zeitschrift ist die Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Sie steht in der Tradition der von Savigny mit herausgegebenen Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft und erscheint in der heutigen Form seit 1879 in einer germanistischen und einer romanistischen, seit 1911 auch in einer kanonistischen Abteilung im Verlag Böhlau. Seit 1979 wird im Verlag Manz die Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte herausgegeben.

Zitate

In der Rechtsgeschichte wird die Beharrlichkeit, die Beständigkeit und die Wiederkehr menschlichen, wenn auch gewandelten Verhaltens ebenso sichtbar wie die leise oder eruptiv auftretende Veränderung, und der ältere Mensch sieht beides in dier Spiegelung seiner eigenen Erfahrung.

Baltl, Hermann 1991[1]

Siehe auch

Literatur

Allgemein

  • Harold Joseph Berman: Law and Revolution: The Formation of the Western Legal Tradition, Harvard University Press (Taschenbuch), 1985
  • H. Patrick Glenn: Legal Traditions of the World: Sustainable Diversity In Law (Taschenbuch), Oxford University Press, 3. Auflage 2007, ISBN 0199205418
  • Michaels Stolleis: Rechtsgeschichte schreiben. Rekonstruktion, Erzählung, Fiktion?, Basel: Schwabe, 2008

Nachschlagewerke

Gesamtdarstellungen

Römische Rechtsgeschichte

Deutsche Rechtsgeschichte

Österreichische Rechtsgeschichte

Schweizerische Rechtsgeschichte

  • Bischofberger, Hermann: Rechtsarchäologie und Rechtliche Volkskunde des eidgenössischen Standes Appenzell Innerrhoden. Ein Inventar im Vergleich zur Entwicklung anderer Regionen, Appenzell 1999, ISBN 3-9520024-8-8.
  • Carlen, Louis: Aufsätze zur Rechtsgeschichte der Schweiz, Hildesheim 1994 [C. hat zahlreiche Werke zur Rechtsgeschichte in der Schweiz geschrieben].
  • Pahud de Mortanges, René: Schweizerische Rechtsgeschichte – Ein Grundriss, Zürich/St. Gallen 2007, ISBN 978-3-03751-044-5
  • Senn, Marcel / Fenner, Timo / Räber, Boris /Brüngger, Thomas / Frick, Georges / Johnson, Chris Zeittafel zur Rechtsgeschichte [1], 4. Auflage, Zürich 2009

Allgemein

Römische Rechtsgeschichte

Deutsche Rechtsgeschichte

Schweizerische Rechtsgeschichte

sonstige

Einzelnachweise

  1. Baltl, Hermann: Die österreichische Rechtsgeschichte: ein wissenschaftliches Fach, ein Ausbildungsziel und ein politischer Auftrag. 1991 Leykam Buchverlag GmbH. Erschienen in: Grazer rechts-und stastwissenschaftliche Studiens. Band 47. Seite 19.