Schächten
Unter Schächten versteht man das rituelle Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung. Die Tötung erfolgt mittels eines einzigen großen Schnittes quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße eröffnet werden. Es ist Teil des jüdischen und des moslemischen Ritus.
Das Schächten ist vom Standpunkt des Tierschutzes umstritten. Die Seite der Befürworter dieser Methode argumentiert, dass es mit dem Schächtschnitt zu einem schlagartigen Abfall des Blutdrucks und damit der Sauerstoffversorgung des Gehirns kommt, was eine sofortige Bewusstlosigkeit zur Folge habe. Die Gegner des Schächtens verneinen diese Auffassung, da die Blutversorgung des Gehirns auch durch nicht durchtrennte Gefäße im Bereich der Wirbelsäule und des tiefen Nackens erfolgen kann. Eine sofortige Bewusstlosigkeit ist daher nicht gegeben. Ein weiterer Aspekt ist die Tatsache, dass der Schächtschnitt häufig von Ungeübten durchgeführt wird und dadurch keine Durchtrennung aller Gefäße im unteren Halsbereich gewährleistet wird.
Schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, da das Tierschutzgesetz das Schlachten warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung untersagt. Auf substantiierten und nachvollziehbaren Antrag kann nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.1.2003 - 1 BvR 1783/99 - eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbieten. Der Schächtakt muß von einer nachgewisenermaßen sachkundigen Person in einem zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieb erfolgen und ist vom zuständigen Veterinäramt zu überwachen. Wer von dieser Vorschrift abweicht, macht sich in Deutschland strafbar.
Literatur
Rupert Jentzsch: Das rituelle Schlachten von Haustieren in Deutschland ab 1933. Vet.med. Diss., Hannover 1998