Diskussion:Christian Richter (Rechtsanwalt)
"Die Namensergänzung „II“ erhielt Christian Richter, weil es einen gleichnamigen Richter am Kölner Landgericht gab."
Diese Behauptung ist - mit Verlaub - Blödsinn. Nach den (kassierten, aber damals noch geltenden) Richtlinien für das anwaltliche Standesrecht gab es die Verpflichtung der Unterscheidbarkeit von Anwälten untereinander.
Wie Richter heißen ist belanglos, weil der rechtssuchende Verbraucher einen Richter nicht mit einem Anwalt verwechseln würde. Nachwirkungen dieses Habitus sind BGH I ZR 327/99 ("vossius.de") entnehmbar, was auch heute mitunter noch dazu führt, dass der Anwalt mit prioritätsjüngerer Zulassung Namenszusätze führen. (nicht signierter Beitrag von 87.78.101.10 (Diskussion) 13:41, 28. Okt. 2010 (CEST))
- Ich habe diese Information vor rund 20 Jahren von Herrn II selbst so erhalten. Aber ich habe schon nachgefragt (bei seiner Kanzlei). --Nicola Verbessern statt löschen! 13:48, 28. Okt. 2010 (CEST) ps. es ist auch denkbar, dass es sich dabei um eine "kölsche" Lösung handelt.
"Verbessern statt löschen!" Ich bräuchte einen Strafverteidiger, wenn ich meine erst Reaktion niederschriebe. Deswegen nur tu quoque.
Mach den Kram alleine. Ich werde mir die Textstelle jedenfalls als schön abschreckendes Beispiel für den Zustand der Wikipedia merken. :-) Falsches trotz Hinweis wegen Hörensagen nicht richtig stellen hat Chuzpe.