Immatrikulation
Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem eine Person als Studierender an der Hochschule aufgenommen und damit Mitglied dieser Hochschule wird. Die Immtrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule.
Gegensatz: Exmatrikulation - das Verlassen der Hochschule.
Voraussetzungen
Um an einer deutschen Hochschule immatrikuliert werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtigste Voraussetzung ist die Hochschulreife: Für ein Studium an einer Universität die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. In fast allen Bundesländern bestehen landesspezifische Regelungen, die auch ein Studium ohne Abitur ermöglichen.
Unterlagen
Die Hochschulen verlangen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, die bei der Immatrikulation vorzulegen sind. Dies können sein:
- Die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Nachweis der Fachhochschulreife)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Der Nachweis der Krankenversicherung
- Bei der Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Fächer: Der Zulassungsbescheid
- Bei ausländischen Studierenden: Der Nachweis über ausreichender Kenntnisse in der deutschen Sprache
- Bei Hochschulwechsel: der Nachweis der Exmatrikulation der zuletzt besuchten deutschen Hochschule
- Bei Studienfächern mit Eignungsfeststellung (z.B. Sport, Kunst, Musik, Architektur): Der Nachweis über den erfolgreich bestandenen Eignungstest.
Beratung
Für die Aufnahme eines Hochschulstudiums beraten
- Die Studienberatungsstellen der Hochschulen
- Die Studierendensekretariate der Hochschulen
- Die Berufsberatung bei den Arbeitsagenturen -> Bundesagentur für Arbeit.