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Apparat

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Ein Apparat (von lat. aparator, "Zubereiter") ist eine Bezeichnung, die in verschiedenen Fachgebieten unterschiedlich interpretiert wird. Es gibt Normungsbestrebungen, einen Apparat als stoff- oder materieumsetzendes Gebilde zu definieren (ergänzend dazu wird ein Gerät als signalumsetzendes und eine Maschine als energieumsetzendes Gebilde bezeichnet).

  • Ein Apparat wird allgemein als ein Gebilde von höherer Komplexität angesehen, z. B. ein Verdampfer oder auch ein Reaktor, kann aber wiederum Teil eines größeren System, einer Anlage, sein.
  • In der Filmtheorie bezeichnet der Begriff Apparat eine Filmkamera, siehe Apparatusdebatte und Apparatustheorie.
  • In der Anatomie fasst man funktionell zusammengehörige Organe zu einem Apparat zusammen, z. B. Bewegungsapparat, siehe Organsystem

Siehe auch: Apparatebau.


  • Apparat als editionswissenschaftlicher Ausdruck*Der Apparat(lat. apparatus "Zurüstung", "Ausstattung")verzeichnet im engeren Sinne die Varianten aus der Überlieferungs- bzw. Entstehungsgeschichte eines Textes in historisch-kritischen Editionen. Im weiteren Sinne enthält er als separat gedruckter Teil im Anschluß an einen edierten Text insbesondere bei Editionen von Texten der neueren Literatur die Beschreibung aller Textträger, die Begründung für die Wahl der Textgrundlage, die Entstehungsgeschichte, das Variantenverzeichnis, Begründungen zur Textgestalt, eine Dokumentation der Quellen und der Textrezeption zu Lebzeiten des Autors sowie Erläuterungen.