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Charta von Florenz (GVO-Koexistenz)

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Charter of the Regions and Local Authorities of Europe on the Subject of Coexistence of Genetically Modified Crops with Traditional and Organic Farming
Kurztitel: Charta von Florenz, Charta der gentechnikfreien Regionen
Datum: 4. Februar 2005
Fundstelle:
Vertragstyp: Charta
Rechtsmaterie: EU-Recht
Unterzeichnung: 42 Regionen aus 7 Mitgliedstaaten (2007)
Ratifikation:

Deutschland:  (SH)
Österreich: alle 9 Bundesländer
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Charter of the Regions and Local Authorities of Europe on the Subject of Coexistence of Genetically Modified Crops with Traditional and Organic Farming (deutsch etwa ‚‚Charta regionaler Regierungen und kommunaler Autoritäten in Europa über die Koexistenz gentechnisch modifizierter Pflanzen mit traditionellem und organischem Landbau‘‘, meist nur Charta von Florenz oder Charta der gentechnikfreien Regionen, ist eine Erklärung von einigen Regionen verschiedener Mitgliedstaaten, in der sie erklären, dass sie den Anbau genetisch veränderter Kulturen in ihrem Gebiet ablehnen. Das Dokument wurde am 4. Februar 2005 in Florenz unterzeichnet.

Geschichte

2003 wurde seitens der EU Leitlinien für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen (2003/556/EG 23. Juli 2003) formuliert.[1] Daraufhin war am 4. November 2003 in Bilbao das Europäische Netzwerk der gentechnikfreien Regionen geschaffen worden, mit dem Zweck, eine gemeinsame Position bezüglich biologischer, konventioneller und Gentechnik-Landwirtschaft (Kultur gentechnisch veränderter Pflanzen, GVO, engl. GTO) festzulegen.

Auf der 3. Konferenz in Florenz wurde die Florenz-Charta formuliert und beschlossen, in der die zu diesem Zeitpunkt 20 Regionen – regionale Regierungen und kommunale Autoritäten, von denen viele nicht über die Befugnis zum Erlass von Rechtsvorschriften für die in der Politik der EU formulierte Koexistenz (Empfehlung 2003/556/EG enthaltenen allgemeinen Grundsätze) unterschiedlicher Anliegen verfügen – das Bekenntnis zu Gentechnikfreiheit ausdrückten.

Ausformuliert wurden die gemeinsamen Ziele mit der Deklaration von Rennes 4. und der Schlusserklärung von Turin 5..

Inhalt des Dokuments

Prioritäre Forderungen, die das Netzwerks an die Europäischen Institutionen gestellt hat, sind:[2]

  1. Definition von Maßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips
  2. klare Spezifizierung der Verantwortlichen im Falle der Verunreinigung von Produkten aus konventionellem oder aus ökologischem Landbau durch genetisch veränderte Nutzpflanzen (auf Basis des Verursacherprinzips – „the polluter pays“)
  3. Ergreifen von Maßnahmen, um das Vorhandensein von GVO im Saatgut für konventionellen sowie für den ökologischen Landbau zu vermeiden
  4. Zustimmung, dass die europäischen Regionen selbst ihre Gebiete oder Teile davon GVO-frei definieren können, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und umweltrelevanten Besonderheiten und der Anerkennung der Zuständigkeiten in jedem Mitgliedstaat.

Nationale Umsetzung

Deutschland

Obschon Schleswig-Holstein zu den Gründungsmitgliedern gehörte, ist es am 28. September 2005 B2. wieder ausgetreten.(SH)Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2"

Bayern hat sein Interresse mit 2009 bekündet.[3]

Österreich

Oberösterreich, neben dem Land Salzburg Gründungmitglied des Netzwerkes, gehört seit anfang mit der Toskana zu den treibenden Kräften der Aktion gentechnikfrei Regionen. Im Laufe der Jahre sind alle neun Bundesländer beigetreten, zuletzt Vorarlberg 2007, sodaß Österreich nach Griechenland des zweite Land Europas (bisher die beiden einzigen) ist, das sich vollständig zur Gentechnikfreiheit bekannt hat. Damit wurde das Anliegen von einem regionalen zu einem nationalen, das die Initiativen des Bundes ebenso umfasst[4] wie die Haltung Österreichs gegenüber der EU.[5] Schon 2004/2006 wurde die Österreichische Charta für Gentechnikfreiheit[6] formuliert, und mit der abgewiesenen Aufhebung des Anbauverbotes einer speziellen Maissorte, die in Österreich untersagt worden war, März 2009[5] diese Richtlinien auch gegenüber der Gemeinschaft durchgesetzt, die ein allgemeines Verbot der Gentechnik im Prinzip nicht zulässt, aber auch die Autonomie der Regionen zu respektieren versucht. Mit der Empfehlung 2010/C 200/01, die die alte 2003/556/EG aufhebt, und „geeignete Maßnahmen“[7] in „ihren regionalen und nationalen Besonderheiten und den spezifischen örtlichen Bedürfnissen“[8] ausdrücklich nahelegt, ist Österreichs Standpunkt und auch der des GVO-frei-Netzwerkes die offizielle Meinung der EU geworden.

Heute sind neben dem Gentechnikgesetz (GTG) und einer Nationalen Koexistenz-Strategie[9] die Anliegen der Charta von Florenz auf Landesebene mit den Gentechnik-Vorsorgegesetzen verankert.[10][11]

Griechenland

Nachdem bei der Konferenz der Versammlung der Regionen Europas in Brüssel 17. Mai 2005 B1. der Dachverband der griechischen Präfekturen (ENAE – Ένωση Νομαρχιακών Αυτοδιοικήσεων Ελλάδος) beigetreten ist, ist Griechenland das erste – und mit Österreich einzige – Land der EU, das sich vollständig zur Gentechnikfreiheit bekannt hat.(GR)Fehler bei Vorlage * Pflichtparameter fehlt (Vorlage:FNZ): "2" Die Präfekturen Thrakien (Thráki) und Rhodopen (Rhodopi) waren schon Gründungmitglieder des Netzwerkes gewesen.

Frankreich

In Frankreich sind 19 der 25 Regionen Mitglied im Netzwerk, womit der Großteil des Staatsgebietes als gentechnikfrei deklariert ist.

Italien

11 italienische Provinzen haben die Charta unterzeichnet, im Besonderen ganz Mittelitalien.

Liste der unterzeichnenden Regionen

Datum: kursiv – Erstunterzeichner 2005
Region Staat Beitritt, Mitgliedschaft
Aquitaine Frankreich Frankreich
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 1.
Euskadi/País Vasco (Baskenland) Spanien Spanien
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 1.
Limousin Frankreich Frankreich
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 1.
Marche Italien Italien
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 1.
Oberösterreich Osterreich Österreich
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 1.
Salzburg Osterreich Österreich
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 1.
Schleswig-Holstein (SH) Deutschland Deutschland
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 1. (
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) B2.
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Thráki-Rhodopi Griechenland Griechenland
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 1.
Toscana Italien Italien
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 1.
Wales Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
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 1.
Burgenland Osterreich Österreich
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 2.
Highlands and Islands Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
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 2.
Bretagne Frankreich Frankreich
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 3.
Emilia-Romagna Italien Italien
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 3.
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Île-de-France Frankreich Frankreich
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 3.
Latium Italien Italien
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 3.
Poitou-Charentes Frankreich Frankreich
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 3.
Sardegna/Sardíngia Italien Italien
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 3.
Steiermark Osterreich Österreich
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 3.
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Südtirol/Alto Adige Italien Italien
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 3.
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Principado de Asturias Spanien Spanien
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 B1.
Bourgogne Frankreich Frankreich
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 B1.
Centre Frankreich Frankreich
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 B1.
ENAE – Dachverband der griechischen Präfekturen (GR) Griechenland Griechenland
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 B1.
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Kärnten Osterreich Österreich
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 B1.
Liguria Italien Italien
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 B1.
Midi-Pyrénées Frankreich Frankreich
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 B1.
Umbria Italien Italien
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 B1.
Haute-Normandie Frankreich Frankreich
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 B1.
Molise Italien Italien
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 B2.
Wien Osterreich Österreich
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 B2.
Abruzzo Italien Italien
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 4.
Basse-Normandie Frankreich Frankreich
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 4.
Franche-Comté Frankreich Frankreich
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 4.
Menorca Spanien Spanien
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 4.
Niederösterreich Osterreich Österreich
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 4.
Nord-Pas-de-Calais Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
 4.
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Pays de la Loire Frankreich Frankreich
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
 4.
Piemonte Italien Italien
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 4.
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet.Rhône-Alpes Frankreich Frankreich
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 4.
Tirol Osterreich Österreich
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 4.
Sisak-Moslavina Kroatien Kroatien
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 5.
Vorarlberg Osterreich Österreich
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 5.
1. 
Gründungskonferenz Bilbao 4. November 2003
2. 
2. Konferenz Linz 28. April 2004
3. 
3. Konferenz Florenz 4. Februar 2005
B1. 
Konferenz der Versammlung der Regionen Europas, Friends of the Earth Europe, Mitwirkung Netzwerk der GVO-freien Regionen Brüssel 17. Mai 2005
B2. 
Arbeitsgespräch und Informationsaustausch mit Vertretern/innen der Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission 28. September 2005
4. 
4. Konferenz Rennes 30. November 2005 (Deklaration von Rennes)
5. 
5. Konferenz Turin 17.– bis 18. Mai 2007 (Schlusserklärung von Turin)

Siehe auch

Quelle

  • Charter of the Regions and Local Authorities of Europe on the Subject of Coexistence of Genetically Modified Crops with Traditional and Organic Farming. Signed in Florence, on the 4th of February 2005 (pdf. (port 8080) gmofree-euregions.net, abgerufen am 28. Oktober 2010. Webcache. (html) google, abgerufen am 28. Oktober 2010.

Literatur

  • Bericht über die Durchführung der einzelstaatlichen Maßnahmen für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen. KOM(2006) 104 endgültig. In: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.): Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. {SEK(2006) 313}. Brüssel 9. März 2006 (pdf, land.lebensministerium.at).

Einzelnachweise

  • Michaela Petz-Michez, Céline Theissen (Red., Bearb.): 6. Konferenz des Europäischen Netzwerkes der GVO-freien Regionen in Bilbao. In: Land Salzburg, Büro Brüssel, (Hrsg.): Extrablatt aus dem EU-Verbindungs-büro Brüssel. Nr. 37. Brüssel Mai 2008, S. 3/4 (pdf, salzburg.gv.at).
  1. Empfehlung 2003/556/EG der Kommission vom 23. Juli 2003 mit Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2624, ABl. Nr. L 189 vom 29.7.2003 (Webdokument. In: umwelt-online.de. Abgerufen am 28. Oktober 2010.
    Aufgehoben mit Leitlinien für die Entwicklung nationaler Koexistenz-Maßnahmen zur Vermeidung des unbeabsichtigten Vorhandenseins von GVO in konventionellen und ökologischen Kulturpflanzen. Empfehlung der Kommission vom 13. Juli 2010 2010/C 200/01 (pdf, bmg.gv.at)
  2. zit. wörtlich Petz-Michez, Theissen: Extrablatt. Hrsg.: Land Salzburg. Nr. 37, 2008, S. 4.
  3. Bayern trifft 'Europäisches Netzwerk gentechnikfreier Regionen' - Bayern will sich zusammen mit gentechnikkritischen Regionen in Europa für ein regionales Selbstbestimmungsrecht bei der Grünen Gentechnik einsetzen. In: Gentechnikfrei regionen in Deutschland. Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) e.V., 2. September 2009, abgerufen am 28. Oktober 2010.
  4. Nationale GVO-Initiativen des Lebensministeriums. In: LANDnet > Gentechnikfreiheit. Lebensministerium III/9, 21. November 2008, abgerufen am 28. Oktober 2010 (Chronologie 2002–2005).
  5. a b GVO-Initiativen Österreichs auf EU-Ebene. In: LANDnet > Gentechnikfreiheit. Lebensministerium III/9, 21. November 2008, abgerufen am 28. Oktober 2010 (Chronologie 2002–2007). Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „landnet 38345“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  6. Österreichische Charta für Gentechnikfreiheit. In: LANDnet > Gentechnikfreiheit. Lebensministerium III/9, 5. April 2006, abgerufen am 28. Oktober 2010.
  7. Z.(1) 2010/C 200/01
  8. Z.(7) 2010/C 200/01
  9. Nationale Koexistenz-Strategie. In: LANDnet > Gentechnikfreiheit. Lebensministerium III/9, 21. November 2008, abgerufen am 28. Oktober 2010.
  10. Gentechnikaktivitäten der Bundesländer. In: LANDnet > Gentechnikfreiheit. Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit, 21. Februar 2006, abgerufen am 28. Oktober 2010.
  11. Gentechnikgesetze der Bundesländer. In: greenpeace.at > Themen > Gentechnik > In Österreich. Greenpeace Österreich, abgerufen am 28. Oktober 2010.